Freitag, 12. Juli 2013

Urlaub von der Pflege - Verhinderungspflege

Aktuell zur Urlaubszeit möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Möglichkeit der Verhinderungspflege hinweisen.

Bildquellenangabe:twinlili  / pixelio.de
Macht die private Pflegeperson Urlaub, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten eines Ersatzes für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege.

Auch Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch einen Pflegedienst und daneben durch private Pflege organisieren (sogenannte Kombinationsleistung), haben diesen Anspruch.

Die Verhinderungspflege kann durch eine vertraute Person (Angehörige, Freunde, Nachbarn) oder durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Alternativ kann auch eine vollstationäre Einrichtung (z. B. Pflegeheim) die Ersatzpflege übernehmen.

Die genauen Voraussetzungen und die Höhe der Leistungen haben wir bereits in unserem Artikel vom 15. April 2013 dargestellt. Diesen können Sie hier nochmals nachlesen.

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