Montag, 15. April 2013

Verhinderungspflege - Eine Pause von der Pflege

Einen Pflegebedürftigen zu Hause zu betreuen kann auf Dauer sehr belastend für den pflegenden Angehörigen sein. Umso wichtiger ist es, dass er einmal Urlaub von seiner Aufgabe machen kann.

Gesetzgeber und Pflegekassen wissen um die Belastung, denn auch pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Urlaub von der Pflege. Damit dies nicht nur ein Wunsch bleibt, bietet die Pflegeversicherung die so genannte Verhinderungspflege an. Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson, die den Pflegebedürftigen versorgt, also Angehöriger, Nachbar, Freund usw. wegen

 Urlaub 
 Krankheit 
 oder aus anderen Gründen

zeitweilig verhindert ist.



Voraussetzung: Der Patient bezieht Leistungen aus der Pflegeversicherung und die Pflegesituation dauert schon länger als 6 Monate an. Ferner haben nur Pflegebedürftige, die in der Häuslichkeit leben einen Anspruch auf Verhinderungspflege. 


Seit 1. Januar 2013 haben auch versicherte ohne Pflegestufe Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie demenzbedingt oder aufgrund einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben.


Die Kosten werden pro Kalenderjahr längstens für 28 Kalendertage und bis zu einem Höchstbetrag von 1.550 € übernommen.


Bei der Ersatzkraft die die Verhinderungspflege leistet kann es sich um einen professionellen Pflegedienst handeln.


Auch außerhalb des eigenen Haushalts, z. B. in einem Wohnheim für Behinderte oder einer speziellen Krankenwohnung, kann die Verhinderungspflege erfolgen. Der Höchstbetrag von 1.550 gilt jedoch auch hier.




Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, kann auch eine so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“ beantragt werden.

Die Verhinderungspflege kann durchaus auch zur Refinanzierung einer polnischen Betreuungskraft verwendet werden. Ausführliche Informationen zur 24 Stunden Pflege erhalten Sie zum Beispiel auf der Seite  www.gelko-pflegevermittlung.de .


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