Freitag, 5. Mai 2017

Finanzieller Zuschuss für den Treppenlift

Günstige Darlehen und Zuschüsse beim altersgerechten Umbau




Im Alter wird vieles schwerer. Sei es aus dem Sessel aufzustehen, eine Dusche zu nehmen oder Treppen zu gehen. Trotz zunehmender Einschränkungen besteht bei den meisten älteren Menschen der Wunsch, möglichst lange in der vertrauten Wohnung zu bleiben. Dies macht teilweise umfangreiche Umbaumaßnahmen wie den Umbau des Bads oder den Einbau eines Treppenlifts notwendig. 

Gut zu wissen: Die zumeist auch finanziell aufwändige Wohnraumanpassung wird durch verschiedene Finanzierungshilfen gefördert. Ein umfangreicher Ratgeber der Deutschen Seniorenliga (DSL) zeigt auf, was beim barrierefreien Umbau zu beachten ist und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

Geld von der Pflegekasse


Pflegebedürftige können für den Einbau eines Treppenliftes einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro aus der Pflegekasse erhalten. Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, können es sogar bis zu 8.000 Euro sein. Voraussetzung ist die Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch die Einstufung in einen Pflegegrad. Außerdem muss die Wohnraum-anpassung eine Maßnahme sein, die die selbstständige Lebensführung ermöglicht bzw. wiederherstellt.

Fördermittel von Kommunen und Ländern


Darüber hinaus gibt es von Stiftungen, Land und Kommunen weitere Förderprogramme für barrierefreie Wohnanpassung. Die Art der Förderung sowie die Förderhöhe sind dabei sehr unterschiedlich. Das können Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen sein. Informationen erhält man bei einer Wohnberatung oder der Seniorenberatungsstelle vor Ort.

KfW-Kredit


Die Förderbank KfW hält zinsgünstige Kredite für notwendige Umbauten bereit, zum Beispiel für Wege zum Gebäude, Maßnahmen im Sanitärbereich, die Überwindung von Niveauunterschieden durch Rampen oder Treppenlifte. Der Zinssatz liegt je nach Laufzeit, Zinsbindungsfrist und Zahl der tilgungsfreien Jahre zwischen 1,91 Prozent und 2,47 Prozent. KfW-Darlehen müssen über eine Bausparkasse oder eine Bank beantragt werden.

Steuerlich absetzbar


Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sowie den Einbau eines Treppenlifts können als außerordentliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe der Steuerersparnis richtet sich nach den Einkommens- und Familienverhältnissen.

Investition lohnt sich


„Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für das psychische Wohlergehen älterer Menschen von eminenter Wichtigkeit und fördert darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbsthilfe. Hierdurch kann ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben mit gewohnter Lebensqualität bis ins hohe Alter sichergestellt werden“, meint Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga. „Deshalb sollte man schon frühzeitig bei allen Umbaumaßnahmen auch an altersgerechte Verbesserungen denken und die Umbaumaßnahmen als sinnvolle Investition in die eigene Zukunft sehen“, so Hackler.

Informativer Ratgeber


Die Seniorenliga hat in dem kostenlosen Ratgeber „Zuhause mobil - Treppenlifte“ die wichtigsten Aspekte von der Planung bis zur Finanzierung von Treppenliften zusammengefasst. Er beschreibt zudem detailliert und übersichtlich, welche Qualitätskriterien bei der Anschaffung eines Treppenlifts zu beachten sind. Bestelladresse: DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. www.dsl-treppenlifte.de

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