Freitag, 17. Februar 2017

Neues Gesetz: Hilfsmittelversorgung leicht verbessert

Krankenkassen müssen bei Ausschreibungen künftig nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität berücksichtigen


Foto: © ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.


Die Qualität der Hilfsmittelversorgung wird sich für die Patienten in Deutschland ansatzweise verbessern. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Blick auf die Versorgung der 72 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Bundestag. 

Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach seiner Publikation im Bundesanzeiger in Kraft treten.


Das HHVG erhöht den Stellenwert von Qualitätskriterien bei Ausschreibungen und festigt die sozialrechtliche Einordnung von Verbandmitteln, führt aber auch eine neuartige Überwachung der Präqualifizierungsstellen sowie erweiterte Dokumentationspflichten bei der Hilfsmittelberatung ein.

"Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Inwieweit die Versicherten dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müssen wir sehen. Wir werden das in der Praxis eng begleiten und gegebenenfalls weitere Vorschläge machen. 

Bei den Verbandmitteln freuen wir uns für die Patienten, dass bewährte Produkte zur Wundbehandlung weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden, um Risiken von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten zu minimieren." Becker weiter: "Die Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung nimmt leider zu. Die Überwachung der Präqualifizierungsstellen soll geändert werden, womit ein funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht wird. Die neue Dokumentationspflicht bei der Beratung bringt nur Mehraufwand, aber keinen Zusatznutzen."

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