Mittwoch, 5. Oktober 2016

Den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verstehen

Private Pflegedienste und Heime bereiten sich auf viele Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor



Zum Jahreswechsel ändert sich vieles in der Pflegeversicherung. So wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinen fünf Pflegegraden eingeführt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen müssen sich in dem neuen System zurechtfinden. Pflegedienste und Heime sind dann wichtige Ansprechpartner. „Wenn sich in der Pflege etwas entwickelt, sind die privaten Pflegedienste und Heime immer engagiert, um diese Neuerungen schnell zu den Pflegebedürftigen und in die Familien zu bringen“, sagt der hessische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Jochen Rindfleisch-Jantzon. 

Allein in Hessen machten sich in den vergangenen Wochen Vertreter von rund 300 Pflegediensten und Heimen in zahlreichen speziellen Workshops des bpa mit dem neuen Verfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs, mit dem die Pflegekassen künftig die Einstufungen in die neuen Pflegegrade vornehmen werden. „Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf dem benötigten Zeitaufwand sondern auf dem Grad der verbliebenen Selbständigkeit“, erklärt der bpa-Landesvorsitzende Rindfleisch-Jantzon. Dadurch könne mit dem neuen Einstufungsverfahren der individuelle Unterstützungsbedarf eines Pflegebedürftigen besser berücksichtigt werden. 

„Gerade für die Pflegebedürftigen und deren Familien wird es nach der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wichtig sein, die Einstufung und die Leistungen der einzelnen Pflegegrade zu verstehen. Für die Wahl der ambulanten und Tagespflegeleistungen sind Information über den Inhalt und den Umfang der neuen Leistungen bedeutsam. Hier sind private Pflegedienste und Pflegeheime hilfreiche Ansprechpartner und Unterstützer“, so der bpa-Landesvorsitzende, der allein in Hessen über 1.000 Unternehmen der Pflegebranche vertritt. 

Für pflegende Angehörige bieten ambulante Pflegedienste individuelle Schulungen zuhause sowie praktische Pflegekurse an, deren Kosten von den Kassen übernommen werden. 

„Die privaten Pflegedienste und -einrichtungen tun alles, um die Pflegebedürftigen rechtzeitig und umfassend zu informieren. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass viele Krankenkassen ihre Mitglieder erst kurz vor Weihnachten über die tatsächliche Pflegegrad-Einstufung informieren würden“, so Rindfleisch-Jantzon abschließend.

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