Dienstag, 30. August 2016

Sicherheit und Komfort - ein Leben lang

Altersgerechtes Wohnen kann auch eine Frage der Technik sein


Foto: djd/ELEKTRO+/Hager

Wer bis ins hohe Alter zu Hause wohnen möchte, sollte vorausschauend planen - nicht nur mit baulichen Vorkehrungen, sondern auch mit technischen Lösungen. Sie bringen Erleichterungen im Alltag, bauen Barrieren ab und bieten zusätzliche Sicherheit für Menschen mit Einschränkungen, aber auch für alle anderen Hausbewohner von jung bis alt. Eine ausreichende Beleuchtung beispielsweise kann Unfallgefahren vorbeugen und für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgen. "Sinnvoll sind etwa zusätzliche Orientierungsleuchten an der Wand oder am Boden, besonders in Flur- und Treppenbereichen", rät Hartmut Zander von der Initiative Elektro+.

Lichtschalter in der richtigen Höhe


Lichtschalter sollten in einer Höhe von rund 85 Zentimetern liegen, dann sind sie auch für Rollstuhlfahrer gut erreichbar. "Besonders leicht findet man Schalter, wenn sie farbig oder mit selbst leuchtenden Rahmen ausgestattet sind", meint Hartmut Zander. Bewegungs- und Präsenzmelder können das Licht auch nach Bedarf an- und ausschalten, damit niemand mehr versehentlich im Dunklen tappt. An der Tür wiederum gibt eine Videosprechanlage die Sicherheit, dass keine ungebetenen Gäste ins Haus gelassen werden. Besonders praktisch ist es, wenn das Bild auch auf mobile Endgeräte wie einen Tablet-PC oder ein Mobiltelefon übertragen werden kann. So lässt sich der Eingangsbereich bequem vom Sofa aus oder am Küchentisch überwachen. Unter www.elektro-plus.com/elektroplanung finden Haus- und Wohnungsbesitzer viele Tipps und Informationen rund um die Elektroplanung im Haus.

Vernetzte Systeme sorgen für mehr Komfort


Durch Vernetzung lassen sich weitere Komfortfunktionen im Haus nutzen. Ein zentraler Elektroschalter etwa gibt die Sicherheit, dass mit einem einzigen Tastendruck alle nicht benötigten Verbraucher im Haus abgeschaltet sind, wenn man das Haus verlässt oder zu Bett geht. Vernetzte Hausautomationssysteme können zudem tägliche Routinen, zum Beispiel das Öffnen der Rollläden am Morgen, automatisieren. Wer eine altersgerechte Ausstattung seiner vier Wände plant, kann dafür Fördergelder der KfW nutzen, die sie im Rahmen des Programms "Altersgerecht umbauen" zur Verfügung stellt - übrigens unabhängig vom Alter des Antragstellers.


Vernetzte Rauchmelder mit Ton- und Lichtsignal


Rauchmelder gibt es nicht nur mit schrillen Warntönen, sondern auch mit zusätzlichem Lichtsignal. Damit werden auch Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen auf den Alarm aufmerksam. Empfehlenswert sind vernetzte Systeme, bei denen der Alarm eines Rauchmelders auch auf alle anderen im Haus installierten Melder übertragen wird. Sie sorgen dafür, dass ein Brand im Keller ebenso im Schlafzimmer sofort angezeigt wird und nicht unentdeckt bleibt. 

Mehr Tipps gibt es unter www.elektro-plus.com.

Sonntag, 28. August 2016

Wie leben pflegende Kinder heute als Erwachsene

Teilnehmer für Studie gesucht



Maren Roling
Foto: 
Universität Witten/Herdecke

Maren Roling untersucht, ob und wie Menschen geprägt wurden, wenn sie als Kinder oder Jugendliche kranke Angehörige gepflegt haben.

Maren Roling möchte in ihrer Doktorarbeit untersuchen, ob und wie Menschen geprägt wurden, wenn sie als Kinder oder Jugendliche kranke Angehörige gepflegt haben.

Die gelernte Krankenschwester hat Pflegewissenschaft studiert und bereitet nun ihre Promotion vor. Ihr Thema: Der Lebensweg von ehemalig pflegenden Kindern und Jugendlichen.


Zum Hintergrund: In Deutschland pflegen Kinder und Jugendliche einen nahestehenden Angehörigen und leisten täglich pflegerische und emotionale Unterstützung bei allen Handlungen des Alltags. 

Diese Pflegeerfahrung aus der Kindheit und Jugend, nimmt möglicherweise einen Einfluss auf das eigene Leben und die Lebensplanung. Darüber gibt es bisher aber nur sehr wenig Forschungswissen. Diese Lücke möchte sie schließen. 

Sie sucht für ihre Studie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in Kindheit und/ oder Jugend in die Pflege und Versorgung eines nahe stehenden Familienmitglieds eingebunden waren und jetzt aus ihrer Perspektive als Erwachsene berichten möchten. Dazu ist ein Interview von einer halben bis ganzen Stunde nötig, alle Namen und Daten werden anonymisiert.

Kontakt: Maren Roling, 02302/926-294, Maren.Roling@uni-wh.de 

Über die Universität Witten/Herdecke (UW/H):

Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als Modelluniversität mit rund 2.300 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.

Dienstag, 23. August 2016

Tipps für ältere Menschen mit Diabetes

Leichter messen und spritzen




Wenn Menschen mit Diabetes schlecht sehen oder sich mit den Händen schwer tun, brauchen sie entsprechende Messgeräte und Stechhilfen. 

"Das Blutzuckermessgerät sollte eine beleuchtete Anzeige mit großen Ziffern und wenige, große Tasten haben", empfiehlt Apotheker Dr. Steve Minde aus Osterode am Harz im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". Es gibt auch Geräte, die das Messergebnis ansagen oder mit Pieptönen angeben.

Hilfreich sind große, griffige Teststreifen, eine Streifendose, die sich leicht öffnen und schließen lässt, und eine automatische Codierung. Insulinpens sollten eine deutlich lesbare Anzeige haben und beim Einstellen der Dosis hörbar klicken. Und der Dosierknopf sollte leicht zu drücken sein. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber"

Freitag, 19. August 2016

Barmer GEK erweitert Online-Portal für Kliniksuche

Erweiterung um Suche nach auf Krebserkrankungen spezialisierten Kliniken


Link zur Webseite
Die BARMER GEK hat ihr Kliniksuchportal um einen zusätzlichen Baustein erweitert. Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, können ab sofort nach Kliniken suchen, die für die Behandlung von Krebserkrankungen besonders spezialisiert sind.

Kliniken, die von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) als Krebszentrum zertifiziert wurden, sind jetzt in der Ergebnisliste mit einem entsprechenden Logo gekennzeichnet. "Die Kennzeichnung von zertifizierten onkologischen Zentren trägt zu mehr Transparenz über die Qualität der Versorgungsstrukturen bei und erleichtert den Patientinnen und Patienten die Wahl eines für sie am besten geeigneten Krankenhauses", so der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub.

Bösartige Tumorerkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. 


Die von der DKG zertifizierten Zentren zeichnen sich unter anderem durch die enge Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Krankenhausabteilungen und der niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung von Krebserkrankungen aus. Einige Studien geben Hinweise darauf, dass die Überlebensrate von Patienten, die in zertifizierten Zentren behandelt wurden, höher ist als in anderen Einrichtungen. "Die Behandlung sollte sich an aktuellen medizinischen Leitlinien und Studien orientieren. Zentren mit einer Zertifizierung der Deutschen Krebsgesellschaft müssen diese Qualitätskriterien jährlich nachweisen", betont Straub. Aktuell gibt es bundesweit rund 1.200 zertifizierte onkologische Zentren.

Das Krankenhausnavi der Barmer GEK basiert auf der "Weissen Liste" und enthält fundierte Informationen aus den gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichten der rund 2.000 deutschen Kliniken. Neben Angaben zur Patientenzufriedenheit und der Häufigkeit bestimmter Operationen enthält das Suchportal Verweise zu weiteren Informationsquellen zum Thema Krebs, wie dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und dem Deutschen Krebsinformationsdienst.


Dienstag, 16. August 2016

Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern

Für den Ernstfall Bescheid wissen


Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

So fit und agil sich der Ruheständler auch heute noch fühlt - mit höherem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden: Fast jeder Dritte der über 80-Jährigen kommt nicht mehr ohne fremde Hilfe aus. Wichtig zu wissen: Am 1. Januar 2017 treten mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz zahlreiche Neuerungen in Kraft. Entscheidend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung ist dann der Begriff der Pflegebedürftigkeit - ganz gleich ob es sich um körperliche Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung handelt. Dafür gibt es künftig fünf statt bislang drei Pflegestufen.

Organisatorische Fragen klären


Da die Pflegeversicherung verpflichtend ist, sorgen die Bundesbürger mit Blick auf dieses Risiko schon heute vor. Anders sieht es bei organisatorischen Fragen aus. Schließlich haben Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch das Recht, etwa nach einem schweren Unglücksfall die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Vom Öffnen der Post bis zum Bezahlen von Rechnungen: Damit nahe stehende Dritte handeln dürfen, brauchen sie eine Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Experten empfehlen allerdings, sich stets von einem Notar beraten zu lassen. Umfassende Informationen zu diesem Thema und weiteren finanziellen Fragen im Alter hält der "Budgetkompass fürs Älterwerden" bereit. Die Broschüre ist kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich.

Gründlich informieren und dann entscheiden


Eine ausführliche Beratung sollte stets auch dem Aufsetzen einer Patientenverfügung vorausgehen. Mit dem Schriftstück kann man regeln, wie man bei einer Krankheit medizinisch behandelt werden möchte. Die meisten Menschen können als medizinische Laien unterschiedliche Behandlungsmethoden nicht fundiert bewerten, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Deshalb hat das Bundesjustizministerium Textbausteine entwickelt, die im Ernstfall juristischen Bestand haben. Details dazu finden sich ebenfalls in der Broschüre.

Qualifizierte Betreuer finden


Eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht muss nicht automatisch einem Familienmitglied erteilt werden. Jeder hat das Recht, sich selbst einen Betreuer zu suchen und diesem die entsprechenden Vollmachten auszustellen. Dieses Verfahren empfiehlt sich etwa für Alleinstehende. Adressen von qualifizierten Berufsbetreuern finden sich im Qualitätsregister des entsprechenden Bundesverbands unter www.bdb-qr.de. Ausführliche Hinweise gibt darüber hinaus der "Budgetkompass fürs Älterwerden", kostenfrei erhältlich unter www.geld-und-haushalt.de.

Freitag, 12. August 2016

Kinder haben unter Umständen eine Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern

Bayern möchte Kinder bei der Pflege ihrer Eltern finanziell entlasten


Melanie-Huml
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerns Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, hat am Mittwoch in München einige wichtige Initiativen vorgestellt. So kündigte sie eine Bundesratsinitiative an, nach der Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von der Unterhaltspflicht für pflegebedürftiger Eltern freigestellt werden sollen.

Die Minis­terin unter­strich: "Wir wollen auch mehr Sicherheit für die Ange­hö­rigen von Pfle­ge­be­dürf­tigen vor finan­zi­eller Über­for­derung. Deshalb wird derzeit eine entspre­chende Bundes­rats­in­itiative vorbe­reitet. Unser Ziel ist, dass sich Ange­hörige von Pfle­ge­be­dürf­tigen künftig erst ab einem Jahres­ein­kommen von mehr als 100.000 Euro an den Pfle­ge­kosten betei­ligen müssen. 

Unter diesem Betrag sollen Kinder keinen Rück­griff des Sozi­al­hil­fe­trägers zu befürchten haben, wenn ihre Eltern pfle­ge­be­dürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können."

Huml betonte: "Die Pfle­ge­be­dürf­tigkeit eines Ange­hö­rigen kann viele Jahre dauern und stellt Familien vor eine Herkules-Aufgabe."

Bislang sind Kinder verpflichtet, unter Umständen für ihre pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen, wenn deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen. 

Außerdem wird Bayern in jedem Regie­rungs­bezirk ein Demenz­zentrum schaffen – als Anlauf- und Bera­tungs­stelle für Fragen zur Pflege und Betreuung Demenz­kranker. Huml ergänzte: "Wir wollen uns auch für ein modell­haftes Demenz­quartier einsetzen, das die gewach­senen Struk­turen unserer Städte und Dörfer berück­sichtigt und dementen Menschen ein attrak­tives Wohn­umfeld bietet."

Donnerstag, 11. August 2016

Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine "Teilkasko" - Eigenvorsorge unverzichtbar




Experten prognostizieren, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann statistisch gesehen im Laufe des Lebens irgendwann zum Pflegefall wird. Mit der nun anstehenden Pflegereform hat der Staat darauf zwar reagiert, dennoch bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung auch in Zukunft nur eine Teilkaskoversicherung. Mit gravierenden finanziellen Risiken für die Betroffenen und ihre Familien, die rund die Hälfte der im Pflegefall entstehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Um diese Wahrheit mogelt sich die Politik auch in der aktuellen Debatte zum Pflegestärkungsgesetz in geradezu unverantwortlicher Weise herum“, kritisiert Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. „Herr Gröhe sollte den Menschen klarmachen, dass sie sich mit dem Thema dringend beschäftigen müssen. Denn das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Pflegeversicherung ist mit der aktuellen Reform und den anstehenden Beitragserhöhungen keineswegs gelöst. Im Gegenteil.

“Schätzungen gehen davon aus, dass – blieben die Leistungen auf dem jetzigen Niveau – die Beitragszahler irgendwann bis zu 7 Prozent ihres Einkommens für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aufbringen müssten. Fast eine Verdreifachung gegenüber den heutigen Sätzen. Da dies aber unmöglich erscheint und politisch kaum durchsetzbar wäre, drohen in Zukunft eher Leistungskürzungen.

Statt diese Gefahr deutlich zu benennen, rollt sich die Politik in der gegenwärtigen Debatte lieber selbst den roten Teppich aus. Zu Unrecht. Denn mit der vollmundig propagierten ‚Stärkung der Pflege‘ durch die Reform erweckt sie den Eindruck, sie habe alles im Griff und private Vorsorge sei gar nicht mehr nötig. Mit dieser fahrlässig verbreiteten Botschaft lähmt sie die wachsende Bereitschaft der Menschen, sich mit dem Thema ‚Pflege‘ wirklich auseinanderzusetzen und dafür auch selbst vorzusorgen“, so Knoll.

Feststeht dabei schon heute: Die heute 20-Jährigen werden den Großteil ihres Lebens damit zubringen, für ihr Alter vorzusorgen, weil die staatlichen Absicherungssysteme vor dem Hintergrund des demografischen Wandels versagen. Die Pflege inbegriffen. „Die Pflege ist sicher!“ – so könnten die Menschen aus den aktuellen Verlautbarungen der Politik fälschlicherweise schließen. Das erinnerte stark an frühere Versprechen der Politik in der Rentenfrage, die man ihr später als „Rentenlüge“ vorgeworfen hat.

Insgesamt ist von der Politik daher dringend Klartext zu verlangen“, fordert Knoll. „Und auch eine offene Diskussion über ganz neue Ansätze. Dazu könnte zum Beispiel gehören, die jetzigen Mehrleistungen von PSG II auf die derzeit Pflegebedürftigen zu beschränken, um mehr finanzielle Spielräume zu gewinnen. Und dafür umgekehrt – auch und gerade den jüngeren – Menschen mehr Anreize zur Eigenvorsorge zu geben.“

Über die DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der in Frankfurt am Main ansässige Versicherer steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Krankenzusatzversicherungen. Ziel ist es, mit einzigartigen, einfachen und preiswerten Produkten neue Maßstäbe in der Branche zu setzen.

Besondere Kompetenz beweist das Unternehmen in der Pflegevorsorge und bietet mit der DFV-DeutschlandPflege, der DFV-FörderPflege und einem Kombitarif aus beidem Versicherungslösungen an, die in maßgeblichen Leistungs- und Bedingungsratings immer wieder Spitzenplätze belegen und als Testsieger ausgezeichnet werden.

Montag, 8. August 2016

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pflegebedürftigkeit ab 2017



Ab dem 1. Januar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt. Ziel ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Teil der Pflegereform, die die große Koalition 2015 mit den Pflegestärkungsgesetzen I und II auf den Weg gebracht hat. 

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab soll nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen sein. Denn das neue Verfahren stellt den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Es wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann und wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt. Der Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, bei der Tagesgestaltung und Haushaltsführung sowie bei sozialen Kontakten und außerhäuslichen Aktivitäten werden im Begutachtungsverfahren festgestellt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geht daher von einer neuen Begutachtungsphilosophie aus.

An dieser Stelle möchten wir wichtige Fragen zu den Änderungen beantworten. 

Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich?


Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren zugrunde liegt, ist vor allem auf körperliche Einschränkungen bezogen. Gerontopsychiatrische und psychische Beeinträchtigungen werden dagegen nur eingeschränkt berücksichtigt. Deshalb bekommen Menschen mit demenziellen Erkrankungen heute vergleichsweise geringe Leistungen von der Pflegeversicherung. Das ändert sich mit der Reform grundlegend. Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden gleichermaßen und umfassend berücksichtigt. Dadurch erhalten die Menschen, die bisher benachteiligt waren, einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.



Was ändert sich ab wann?



Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Pflegeversicherung eingeführt. Dadurch verändert sich das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundlegend – Maßstab ist künftig der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Bei der Begutachtung kommt es dann nicht mehr darauf an festzustellen, wie viele Minuten Hilfebedarf ein Mensch beim Waschen und Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme hat. Im Mittelpunkt steht künftig die Frage, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist – was kann er und was kann er nicht mehr? Dazu werden seine Fähigkeiten umfassend in allen Lebensbereichen begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.



Was wird aus den bisherigen Pflegestufen?



Bis zum 31. Dezember 2016 gelten die bisherigen drei Pflegestufen in der Pflegeversicherung. Ab dem 1. Januar 2017 wird es fünf Pflegegrade geben, was eine differenzierte Einschätzung des benötigten Pflegeaufwandes ermöglicht.



Wonach wird beurteilt, ob ein Mensch pflegebedürftig ist?



Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den nachfolgenden sechs Bereichen:


1.  Mobilität
     (Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?)

2.  Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
     (Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?)

3.  Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
     (Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?)

4.  Selbstversorgung
     (Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?)

5.  Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
     (Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen? Zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?)

6.  Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
     (Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?)

Aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade.


Wie errechnet sich der jeweilige Pflegegrad?



Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen Mobilität (1), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3), Selbstversorgung (4), Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen (5), Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (6), die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.

Die innerhalb eines Bereiches für die verschiedenen Kriterien vergebenen Punkte werden zusammengezählt und gewichtet. Denn entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein. Beispielsweise der Bereich „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent oder der Bereich „Mobilität“ mit 10 Prozent. Die Gewichtung bewirkt, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten von Personen mit körperlichen Defiziten einerseits und kognitiven oder psychischen Defiziten andererseits sachgerecht und angemessen bei der Bildung des Gesamtpunktes berücksichtigt werden. Aus dem Gesamtpunktwert wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt und der Pflegegrad abgeleitet.
Eine Besonderheit besteht darin, dass nicht beide Werte der Bereiche 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen), sondern nur der höchste der beiden gewichteten Punktwerte in die Berechnung eingeht.


Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?



Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Gesamtpunktwert mindestens 12,5 Punkte beträgt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt sich wie folgt:


Pflegegrad 1:  12,5 bis unter 27 Punkte
                         (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

Pflegegrad 2:  27 bis unter 47,5 Punkte
                         (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

Pflegegrad 3:  47,5 bis unter 70 Punkte
                         (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

Pflegegrad 4:  70 bis unter 90 Punkte
                         (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

Pflegegrad 5:  90 bis 100 Punkte
                         (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft.
Pflegebedürftige, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen personellen Unterstützungsbedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, werden unabhängig vom Erreichen des Schwellenwertes von 90 Punkten dem Pflegegrad 5 zugeordnet. Diese sogenannte besondere Bedarfskonstellation liegt nur beim vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen vor.


Wie erfolgt der Übergang vom alten auf das neue System?



Alle Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden durch ihre Pflegekasse automatisch von ihrer Pflegestufe in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet. Dabei gilt die Grundregel:
Versicherte mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet: Also von Pflegestufe I in Pflegegrad 2, von Pflegestufe II in Pflegegrad 3 und von Pflegestufe III in Pflegegrad 4. 
Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden von ihrer Pflegestufe in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet: von Pflegestufe 0 in Pflegegrad 2, von Pflegestufe I in Pflegegrad 3, von Pflegestufe II in Pflegegrad 4 und von Pflegestufe III in Pflegegrad 5.



Müssen sich Pflegebedürftige neu begutachten lassen und einen neuen Antrag bei der Pflegekasse stellen?



Nein, niemand, bei dem eine Pflegestufe festgestellt wurde, muss einen neuen Antrag stellen oder sich noch einmal begutachten lassen. Die Überleitung von den bisherigen drei Pflegestufen in die fünf Pflegegrade erfolgt zum 1. Januar 2017 automatisch. Die Versicherten müssen dafür nichts tun. Dies gilt auch für Pflegebedürftige mit sogenannter Pflegestufe 0 – das heißt Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Pflegekasse teilt jedem Pflegebedürftigen mit, in welchen Pflegegrad er kommt.



Muss ich mit Nachteilen durch die Überleitung rechnen?



Nein, für die Überleitung gilt ein umfassender Bestandsschutz – niemand, der bereits eingestuft ist, wird durch das neue System schlechter gestellt. Die allermeisten Versicherten erhalten ab 2017 sogar deutlich bessere Leistungen als bisher.



Wie hoch sind die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden (PG) ab 1. Januar 2017?



Hauptleistungsbeträge in Euro:

Leistung  PG 1  PG 2  PG 3  PG 4  PG 5 
Geldleistung ambulant  316  545  728  901 
Sachleistung ambulant  689  1.298  1.612  1.995 
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)  125  125  125  125  125 
Leistungsbetrag vollstationär  125  770  1.262  1.775  2.005 

*Pflegebedürftige in PG 1 erhalten u.a. Pflegeberatung, Beratung in eigener Häuslichkeit, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes.


Wonach beurteilt sich die Pflegebedürftigkeit von Kindern?



Die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei Kindern folgt grundsätzlich den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen. Auch bei Kindern beurteilt sich die Pflegebedürftigkeit danach, wie selbstständig ein Kind ist und in welchem Umfang Fähigkeiten vorhanden sind. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass Erwachsene im Laufe ihres Lebens durch Krankheit und Behinderung Fähigkeiten und Selbstständigkeit verlieren, Kinder hingegen müssen Fähigkeiten und Selbstständigkeit erst schrittweise entwickeln.

Bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit von Kindern werden die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten des pflegebedürftigen Kindes mit denen eines gesunden, gleichaltrigen Kindes verglichen. Dieser Beurteilungsgrundsatz gilt grundsätzlich für Kinder aller Altersgruppen.
Eine Ausnahme bilden pflegebedürftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten. Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen des Alltagslebens unselbstständig, so dass sie in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen könnten. Um sicherzustellen, dass auch diese Kinder einen fachlich angemessenen Pflegegrad erlangen können, werden zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit die altersunabhängigen Bereiche 3 und 5 herangezogen. Außerdem ist die Frage zu beantworten, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme, die einen außergewöhnlichen pflegeintensiven Hilfebedarf im Bereich der Ernährung auslösen, bestehen. Darüber hinaus sieht eine Sonderregelung vor, Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten pauschal einen Pflegegrad höher als bei der Begutachtung festgestellt, einzustufen. In diesem Pflegegrad können sie ohne weitere Begutachtung bis zum 18. Lebensmonat verbleiben. Nach dem 18. Lebensmonat werden diese Kinder älteren Kindern und Erwachsenen in der Bewertung gleichgestellt.
Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads eingehen, selbstständig sein. Für Kinder in diesem Alter gelten dann dieselben pflegegradrelevanten Berechnungsvorschriften wie bei Erwachsenen.


Was ändert sich beim Zugang zur medizinischen Rehabilitation?



Der Vorrang von Prävention und Rehabilitation vor Pflege wird ab 1. Januar 2016 nochmals gestärkt. Bislang sprachen die Gutachter bei der Pflegebegutachtung Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation aus. Dies wird nun um Empfehlungen zur Prävention erweitert. Das bedeutet für das Begutachtungsverfahren, dass die Gutachter eine Aussage darüber zu treffen haben, ob in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Pflegebedürftige lebt, präventive Maßnahmen empfohlen werden können. Sie müssen auch klären, ob Beratungsbedarf zu primärpräventiven Maßnahmen besteht. Primärpräventive Maßnahmen sind z.B. Gruppenangebote zur Sturzprävention oder zur Beseitigung von Mangel- oder Fehlernährung. Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs erfolgt bei der Pflegebegutachtung in allen MDK zukünftig auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, strukturierten Verfahrens, dem sogenannten optimierten Begutachtungsstandard.



Was ändert sich bei der Beratung?



Der Stellenwert der Pflegeberatung wird gestärkt. Damit werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zukünftig besser darin unterstützt, die Leistungen aus der Pflegeversicherung nach ihren Bedürfnissen und Wünschen zusammenzustellen. Hierfür werden die Pflegekassen zukünftig jedem, der einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt, innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung anbieten. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung vor Ort. Ebenfalls ab 2016 haben nicht nur die Pflegebedürftigen sondern auch die Angehörigen einen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen und erhalten damit mehr Unterstützung wenn es um die Organisation der Pflege geht. Außerdem sollen die verschiedenen Beratungsangebote, die es regional für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt, besser aufeinander abgestimmt werden.

Sonntag, 7. August 2016

Neue Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft bietet Hilfen für schwierige Verhaltensweisen und Situationen im Leben mit Demenzkranken

Praktische Hilfen für den Alltag


Menschen, die an einer Demenz erkranken, entwickeln im Laufe der Krankheit häufig Verhaltensweisen, die von Angehörigen und anderen Betreuenden als „schwierig“, „ungewöhnlich“ oder „störend“ empfunden werden und oft eine starke Belastung darstellen.

Die neu aufgelegte Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft „Leben mit Demenzkranken. Hilfen für schwierige Verhaltensweisen und Situationen im Alltag“ soll dazu beitragen, das Leben mit den Erkrankten insbesondere für Angehörige einfacher zu machen. Denn Angehörige betreuen zwei Drittel der Erkrankten, oft rund um die Uhr.


Wenn jemand ständig nachfragt, wie spät es ist, Gegenstände verlegt, der Ehefrau den ganzen Tag hinterherläuft oder die Nacht zum Tag macht, dann kann dies die Angehörigen ans Ende ihrer Kräfte bringen. Die Broschüre „Leben mit Demenzkranken“ möchte dazu beitragen, den Alltag mit Demenzerkrankten zu erleichtern. Die Autoren betonen, dass es keine Patentrezepte für den Umgang mit Demenzkranken gibt. Menschen mit Demenz sind und bleiben Individuen, verhalten sich unterschiedlich. Und doch ist es möglich aus den Erfahrungen anderer zu lernen. Es gilt jeweils genau zu beobachten, nach Ursachen zu fragen (was steckt dahinter, wenn jemand ständig die Wohnung verlassen will?), zu überlegen, was man tun kann und auszuprobieren.

Die Broschüre zeigt Strategien und gibt Anregungen für den Umgang mit den Verhaltensweisen, die von Angehörigen am häufigsten als belastend beschrieben werden, etwa aggressives Verhalten, Probleme mit dem Autofahren, mit Essen und Trinken.

Im abschließenden Kapitel geht es um Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige, wie  Beratung, Gesprächsgruppen, Entspannungsübungen sowie Betreuungs- und Pflegeangebote.

Broschüre

Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Leben mit Demenzkranken. Hilfen für schwierige Verhaltensweisen und Situationen im Alltag., 7. Auflage 2016, 56 Seiten, 4 €.

Hintergrund

Heute leben in Deutschland etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer Die Zahl der Demenzkranken wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von derzeit 136 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 - 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 - 259 37 95 14 (Festnetztarif).

Kontakt


Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Hans-Jürgen Freter 
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29



Freitag, 5. August 2016

Umfrage: Nur etwa jeder Neunte ab 70 plant den Umzug ins Seniorenheim oder ins betreute Wohnen

Home, sweet home



Zu Hause wohnen bleiben heißt die Devise. Ein Umzug ins Seniorenheim oder ins betreute Wohnen kommt für die meisten Ruheständler in Deutschland auch, wenn sie die 70 überschritten haben, noch nicht in Frage. 

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber". So plant nur etwa jeder Neunte (11,5 Prozent) dieser Altersgruppe, bald in eine Wohnung oder Hausgemeinschaft für betreutes Wohnen oder in ein Seniorenheim zu ziehen.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1934 Frauen und Männern ab 14 Jahren, darunter 315 Personen ab 70 Jahren, die in Rente oder Pension sind.

Mittwoch, 3. August 2016

Smarte Haushaltshilfe für Senioren

Automationssysteme können gerade älteren Menschen wertvolle Dienste leisten


Foto: djd/somfy
Hausautomation kann älteren Menschen lästige Alltagspflichten abnehmen
und zudem die Sicherheit im Haus verbessern.

Hausautomationssysteme können älteren Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen gute Dienste leisten. Denn viele kleine, aber lästige Alltagstätigkeiten lassen sich dann an die Technik delegieren. Dazu gehört das Öffnen und Schließen der Rollläden, die Steuerung von Beleuchtungen rund ums Haus oder auch Alarm- und Sicherheitsfunktionen. "Senioren haben oft Angst, dass sie die Bedienung der Technik überfordern könnte", so Bauen-Wohnen-Fachautor Martin Schmidt von RGZ24.de. Da sich die Bedientechniken mit übersichtlichen Touchscreens erheblich weiterentwickelt hätten, sei dies heute aber kein Problem mehr.

Einfache Bedienung aller Funktionen


Wer mit dem Smartphone telefonieren kann, kommt in der Regel auch mit modernen Hausautomationssystemen klar. Einsteigersysteme wie "Connexoon" von Somfy etwa sind über Apps auf dem Smartphone zu bedienen. Übersichtlich gegliedert in die Hausbereiche Fenster, Terrasse und Zugang, muss sich der Nutzer nicht durch umfangreiche Menüs hangeln. Oberflächen und Bedienelemente sind "aufgeräumt" und selbsterklärend. Vieles lässt sich über die Zeitsteuerung automatisieren. Besonders interessant ist die Zusammenstellung verschiedener Funktionen zu sogenannten Szenarien. Dann können zum Beispiel auf einen Befehl hin Einfahrts- und Garagentor parallel öffnen, während gleichzeitig die Außenbeleuchtung anschaltet. Unter www.connexoon.de gibt es weitere Infos. Bei den Grundeinstellungen oder der Erstellung der Szenarien helfen sicherlich auch die technikaffinen Kinder oder Enkel gerne weiter.

Komfortfunktionen für jedes Lebensalter


Komfortabel sind automatisierte Funktionen im Haus aber nicht nur für Ältere. Wer schon mal bei der nächtlichen Rückkehr aus dem Winterurlaub mit vollem Reisegepäck und dicker Winterkleidung vor der Haustür alle Taschen nach dem Schlüssel durchsucht hat, der wird die Vorteile eines Hausautomationssystems zu schätzen wissen: Haustür und Garagentor lassen sich beispielsweise einfach per Touch öffnen - über das sogenannte Geofencing sogar vollautomatisch und ohne Nutzereingriff.

So erkennt das Haus, wenn sein Besitzer heimkommt


Unter Geofencing versteht man das Zusammenspiel eines Geoinformationssystems wie GPS mit einem Objekt, zum Beispiel einem Smartphone, und die Auslösung einer Aktion, wenn das Objekt ein bestimmtes Gebiet erreicht oder verlässt. Darüber kann ein Smart Home-System wie "Connexoon" von Somfy zum Beispiel erkennen, wenn sich sein Besitzer mit Smartphone in einen definierbaren Radius rund ums Haus bewegt, und dann automatisch das Garagentor öffnen, die Alarmanlage aus- und die Beleuchtung anschalten. Mehr Informationen dazu findet man unter www.connexoon.de.