Dienstag, 14. Juni 2016

Verdacht auf Behandlungsfehler

Neue TK-Broschüre gibt Versicherten Tipps, wie sie zu ihrem Recht kommen


Foto: Techniker Krankenkasse
Das neue künstliche Hüftgelenk knarrt, das Brustimplantat besteht aus billigem Industriesilikon oder der Patient hat einfach nach der Operation das mulmige Gefühl, dass etwas schiefgelaufen ist. 

Schnell steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Mit einer neuen Broschüre gibt die TK ihren Versicherten einen Leitfaden an die Hand, was sie in solch einer belastenden Situation tun können und welche Rechte sie haben.

Beweislast liegt in erster Linie beim Patienten


"Nicht jeder medizinische Misserfolg ist aber automatisch ein Behandlungsfehler", gibt Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK, zu bedenken. 


Einerseits kann kein Arzt garantieren, dass eine Therapie den gewünschten Erfolg erreicht. Andererseits kann ihm nur etwas angelastet werden, wenn er bei Diagnose oder Behandlung schuldhaft die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Praxis außer Acht gelassen hat. Die Beweislast liegt in erster Linie beim Patienten. Generell ist Betroffenen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu raten, zuerst das Gespräch mit dem Arzt zu suchen.

Behandlungsablauf genau dokumentieren


"Betroffene sollten, sobald sie einen Behandlungsfehler vermuten, systematisch vorgehen und zunächst ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der involvierten Ärzte und Pfleger zusammenstellen", rät Christian Soltau. Die Aussichten, einen Schadensfall aufzuklären, sind umso besser, je genauer die Krankheitsgeschichte dokumentiert ist. TK-Versicherte können sich zudem telefonischen Rat bei einem Experten unter der Hotline 0385 - 77 88 59 70 holen.

Sollte sich in den Gesprächen mit der TK ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärten, wird die TK zunächst ein Gutachten erstellen lassen. Sofern daraufhin eine außergerichtliche Einigung mit den Ärzten und/oder Kliniken nicht möglich ist, wird die Krankenkasse den ihr entstandenen Schaden durch ein gerichtliches Verfahren einfordern. Der Versicherte kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dabei kann der Versicherte auch die von der TK in Auftrag gegebenen Gutachten kostenlos nutzen.

Im vergangenen Jahr haben sich mehr als 3.200 Versicherte bei der TK wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet. Die meisten Fälle (1.204) wurden im Bereich Chirurgie verzeichnet. In 1.460 Fällen ließ die TK ein Sachverständigengutachten erstellen, davon landeten 68 vor Gericht. In Summe konnte die TK 14 Millionen Euro an Folgekosten von Ärzten und Kliniken aufgrund von fehlerhaften Behandlungen zurückfordern.

Die Broschüre zum Thema Behandlungsfehler kann über die Experten-Hotline angefordert werden. Sie steht außerdem unter www.presse.tk.de (Webcode: 821320) zum Download bereit.

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