Mittwoch, 29. Juni 2016

Kabinett beschließt Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes

Die neuen Regelungen sollen überwiegend zum 01. Januar 2017 in Kraft treten


Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Gute Pflege gibt es nicht von der Stange, sie muss wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten sein. Deshalb haben wir mit zwei Gesetzen dafür gesorgt, dass die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Familien passgenauer wird. Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen. Außerdem verschärfen wir die Kontrollen, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Für Betrug in der Pflege darf es keine Toleranz geben."

Mit drei Pflegestärkungsgesetzen wird in dieser Wahlperiode die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbessert.

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar ausgeweitet. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, um die Generationengerechtigkeit in der Finanzierung der Pflegeversicherung zu erhalten.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt. Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält Vertrauensschutz. Insgesamt erhöhen sich die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode damit um 20 Prozent.

Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit die Hilfe, die benötigt wird zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt, stärkt das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Außerdem werden die Kontrollen verschärft, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen.

Die wichtigsten Regelungen des PSG III

Sicherstellung der Versorgung

Die Länder sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsinfrastruktur in der Pflege verantwortlich. Dazu können sie Ausschüsse einrichten, die sich mit Versorgungsfragen befassen. Mit dem PSG III sollen die Pflegekassen nun verpflichtet werden, sich an Ausschüssen zu beteiligen, die sich mit regionalen Fragen oder sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen. Die Pflegekassen müssen Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Dies kann z.B. zur Vermeidung von Unterversorgung in der ambulanten Pflege notwendig werden, wenn bspw. die Erbringung dieser Leistungen durch einen Pflegedienst wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt werden müsste.

Beratung

Die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen vor Ort soll verbessert werden. Dazu sollen Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Darüber hinaus sollen sie künftig Beratungsgutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können. Ergänzend zu ihren eigenen Beratungsaufgaben in der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe sollen sie auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, beraten können, wenn diese das wünschen. Außerdem sind Modellvorhaben zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Über die Anträge von Kommunen, die an diesen Modellvorhaben mitwirken wollen, wird von den Ländern entschieden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dadurch eine Beratung aus einer Hand erhalten zu allen Leistungen, die sie in Anspruch nehmen können wie z.B. der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Das PSG III schafft für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Diese Angebote zur Unterstützung im Alltag richten sich nicht nur an Pflegebedürftige, sondern auch an deren Angehörige, die dadurch entlastet werden. Darüber hinaus sollen Länder, die die ihnen zustehenden Mittel fast vollständig abgerufen haben, auch die Mittel nutzen können, die von anderen Ländern nicht verwendet wurden. Ziel ist die möglichst vollständige Ausschöpfung des Beitrags der Pflegeversicherung von bis zu 25 Millionen Euro für den Aufbau solcher Angebote.

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege

Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI und nach der deutlichen Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht gedeckt. Wie im SGB XI soll auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden.

Regelung der Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe

Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI wurde im Bereich des Leistungsrechts eine Erweiterung vorgenommen: Nunmehr gehören auch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung. Das führt zu Abgrenzungsfragen zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Pflegeversicherung bzw. Hilfe zur Pflege. Deshalb soll das PSG III für Klarheit sorgen: Geregelt wird daher, dass die Leistungen der Pflege gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld grundsätzlich vorrangig sind, es sei denn, bei der Leistungserbringung steht die Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe im Vordergrund.
Außerhalb des häuslichen Umfelds gehen dagegen die Leistungen der Eingliederungshilfe den Leistungen der Pflege vor. Damit enthält der Entwurf klare Abgrenzungsregelungen an den Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, die zudem Kostenverschiebungen zwischen den beiden Systemen vermeiden.

Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege

Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden.

Zudem sollen bestehende Instrumente der Qualitätssicherung im Bereich der Pflegeversicherung weiterentwickelt werden: In die Stichproben bei den MDK-Prüfungen von Pflegediensten sollen auch Personen einbezogen werden, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten. In der häuslichen Krankenpflege werden die Dokumentationspflichten der Pflegekräfte an die in der ambulanten Altenpflege bereits geltenden Pflichten angepasst. Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen.

Für Pflegedienste, die in der ambulanten Altenpflege tätig sind, gelten diese Regeln bereits. Sie dürfen im Verdachtsfall unangemeldet kontrolliert werden, und ihre Abrechnungen müssen vom MDK regelmäßig überprüft werden.

Darüber hinaus soll die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet werden, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht einfach unter neuem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.

Die Pflegeselbstverwaltung wird zudem verpflichtet, klare Qualitätsstandards für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten.

Weitere Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Pflegestaerkungsgesetze

Montag, 27. Juni 2016

Mit Alzheimer-Patienten durch die Urlaubszeit

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor



In der Urlaubszeit stehen viele Angehörige, die einen Menschen mit Alzheimer betreuen, vor einem Dilemma. Da Pflege und Betreuung sehr fordernd sind, brauchen pflegende Angehörige dringend eine Auszeit, um bei Kräften zu bleiben. Oft fällt es ihnen aber nicht leicht, sich Zeit für einen Urlaub zu nehmen, weder emotional noch organisatorisch. Sie fühlen sich in der Verantwortung und wollen den Patienten nicht alleine lassen. Eine passende Betreuung zu finden und zu finanzieren, stellt auch oft eine Hürde dar. Viele wissen nicht, dass es unterstützende Angebote gibt, um allein oder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor.

Wer alleine Urlaub machen möchte, um wieder Kraft zu schöpfen, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bis zu vier Wochen im Jahr kann der Patient stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro und mit bis zu 208 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen. Das Pflegegeld wird den Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt.

Auch durch die Verhinderungspflege können sich Angehörige Freiräume für eine Auszeit schaffen. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege wird der Patient zu Hause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz war. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden.

Wollen Angehörige den Patienten nicht alleine lassen, bietet sich insbesondere im frühen bis mittleren Krankheitsstadium ein gemeinsamer Urlaub an. Dabei ist es wichtig, dass für Betreuung, Unterstützung und die passende Infrastruktur gesorgt ist. 

Mittlerweile gibt es viele Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alzheimer-Patienten und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Während die Patienten von geschultem Fachpersonal betreut werden, können die Angehörigen sich entspannen oder an Freizeitangeboten teilnehmen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen auf dem Programm. 

Wichtig ist, bei der Auswahl des Urlaubsortes möglichst die früheren Vorlieben des Alzheimer-Kranken einzubeziehen. Wer immer gern in die Berge gefahren ist, wird sich wahrscheinlich auch mit einer Alzheimer-Erkrankung in den Bergen wohler fühlen als am Strand. Auch für solche betreuten Reisen können bei der Pflegekasse Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Samstag, 25. Juni 2016

Geschäftsunfähigkeit bei Demenz

ARAG Experten sagen, wie Sie vorsorgen können




Die Zahl der demenzkranken Menschen steigt seit Jahren immer weiter an. Laut Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin waren es im vergangenen Jahr allein in Deutschland 1,5 Millionen Erkrankte. Die Krankheit verläuft meist sehr schleichend und bis die Diagnose tatsächlich vom Arzt gestellt wird, vergeht oft eine lange Zeit. Bei vielen Betroffenen, die von ihrer Krankheit nichts wissen (oder sich diese nicht eingestehen wollen) besteht die Gefahr, dass ihre Lage ausgenutzt wird, da sie weiterhin Rechtsgeschäfte tätigen können und diese dann auch prinzipiell wirksam sind. Eine frühzeitige Erkennung ist daher wichtig. Nur was passiert dann? Sind Demenzkranke überhaupt noch geschäftsfähig? Und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Falle einer Erkrankung? ARAG Experten geben Auskunft.


Nicht automatisch geschäftsunfähig


Grundsätzlich gilt, dass nicht jeder demenzkranke Patient auch automatisch geschäftsunfähig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Ob tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorliegt, muss zuerst durch einen Facharzt festgestellt werden. Ansonsten ist der Nachweis einer Geschäftsunfähigkeit schwierig, da auch bei „lichten Momenten“ ein wirksames Rechtsgeschäft getätigt werden kann. Insbesondere bei Fällen, in denen der Vertragspartner die eingeschränkte Urteilsfähigkeit von Demenzkranken erkennt und ausnutzt, ist der Beweis einer Geschäftsunfähigkeit nahezu unmöglich. Branchen, die diese Situation ausnutzen und den meist älteren Mitbürgern unnötige Geschäfte andrehen, berufen sich auf die Behauptung, dass die Erkrankung und damit die Geschäftsunfähigkeit bei Abschluss nicht erkennbar waren. Welche Maßnahmen können also getroffen werden?



• Vorsorgevollmacht


Solange ein Patient (noch) geschäftsfähig ist, kann er durch eine so genannte Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson einsetzen, die zur Interessenwahrnehmung dienen soll. Diese Vollmacht kann verschiedene Aufgabengebiete (z.B. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Postangelegenheiten) umfassen, so dass die gerichtliche Bestellung eines Betreuers entbehrlich sein kann. Wenn dann der Zeitpunkt der Geschäftsunfähigkeit gekommen ist, kann die bevollmächtigte Person die Rechtsgeschäfte für den Demenzkranken im Rahmen der Vollmacht tätigen.



• Betreuungsverfügung


Ist bereits Geschäftsunfähigkeit eingetreten, kann der Demenzkranke trotzdem eine Betreuungsverfügung errichten, in der er zumindest Wünsche zur Person des Betreuers, Lebensgestaltung usw. festlegen kann. Dafür muss aber der Erkrankte seinen Willen äußern können, was in fortgeschrittenem Stadium einer Demenz oft nicht mehr möglich ist. Diese Verfügung macht ein gerichtliches Betreuungsverfahren nicht entbehrlich, nimmt aber Einfluss darauf.



• Patientenverfügung


Wenn es um die Frage von medizinischer Behandlung und Eingriffen geht, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Dafür ist die Einwilligungsfähigkeit notwendig, die immer dann gegeben ist, wenn der Demenzkranke eine medizinische Erklärung verstehen kann und aufgrund dieser seine Entscheidung verständlich machen kann. Bei fortgeschrittenem Stadium kann dies oft nicht mehr gegeben sein, so dass eine frühzeitige Errichtung der Patientenverfügung ratsam ist, um Zweifel am Willen des Patienten weitestgehend auszuschließen.



Praxistipp


Nicht nur wegen der Möglichkeit, an Demenz zu erkranken, sondern weil das Leben nicht vorhersehbar ist, sollte man frühzeitig an die Errichtung von verschiedenen Dokumenten denken. Denn es kann passieren, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dadurch sichern Sie nicht nur, dass vieles Ihren Wünschen entsprechend geschieht. Sie erleichtern auch ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen und dem Gericht die Entscheidungen bei schwierigen Fragen zu Vermögen, Gesundheit oder sonstigen Angelegenheiten. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall auch aufgefunden werden, sollten Sie sie im Zentrales Vorsorgeregister registrieren lassen. Dort können Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und im Zusammenhang mit einem dieser Dokumente auch eine Patientenverfügung eintragen lassen.

Mittwoch, 22. Juni 2016

Deutlich mehr als die Hälfte der Über-60-jährigen hat eine Patientenverfügung erstellt

Selbstbestimmt auf dem letzten Weg


Foto: Lupo / pixelio.de

Leiden - Krankheit - Sterben...die Mehrheit der älteren Menschen in Deutschland will sich das Zepter auf dem letzten Weg nicht aus der Hand nehmen lassen. Sie wollen selbst entscheiden, was medizinisch mit ihnen geschehen soll, falls sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. 

Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" herausfand, hat der Großteil der Menschen ab 60 Jahren (60- bis 69-Jährige: 54,0 %; Ab-70-Jährige: 69,7 %) eine Patientenverfügung erstellt und damit schriftlich festgelegt, ob und welche Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen vorgenommen oder unterlassen werden sollen. 

Jüngere machen sich kaum Gedanken über Tod und Sterben


Erwartungsgemäß hat bei den Jüngeren kaum einer diesen Schritt bereits unternommen (20- bis 29-Jährige: 12,9 %; 30- bis 39-Jährige: 23,1 %). Sie geben hingegen mehrheitlich an, sich über die Themen Sterben oder Sterbehilfe "überhaupt noch keine Gedanken" gemacht zu haben (20- bis 29-Jährige: 60,8 %; 30- bis 39-Jährige: 48,4 %).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.012 Frauen und Männern ab 14 Jahren.

Mittwoch, 15. Juni 2016

Gefährliche Folgen der Zuckerkrankheit verhindern

Wenn Diabetes auf die Nerven geht


Foto: djd/Wörwag Pharma
Die diabetische Neuropathie ist ein häufiger Grund dafür, dass das Empfindungsvermögen der Füße nachlässt.
Durch regelmäßige Kontrollen, bei denen der Arzt zum Beispiel mit einer Stimmgabel das Vibrationsempfinden überprüft, kann die Nervenschädigung frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Diabetiker sind heute medizinisch überwiegend gut versorgt. Dennoch gelingt es oft nicht, die Betroffenen vor schwerwiegenden Folgeerkrankungen zu schützen. Bei Menschen mit "Zucker" werden bis zu 75 Prozent der Todesfälle durch Gefäßkomplikationen, vor allem Herzinfarkte und Schlaganfälle, verursacht. Mehr als jeder dritte Patient entwickelt eine Nervenstörung, die sogenannte diabetische Neuropathie. Die Erkrankung ist eine wesentliche Ursache für das diabetische Fußsyndrom, das nach Angaben des Deutschen Diabetes-Zentrums hierzulande rund 40.000 Amputationen pro Jahr nach sich zieht. Schäden an kleinen Blutgefäßen können außerdem Nierenversagen und Erblindungen als Folge haben.

Hilfreiche Strategien


Eine Übersicht über die häufigsten Folgeerkrankungen und Filme mit Expertentipps gibt die Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/diabetes-neuropathie. Besonders wichtig ist, die Ursache der Gefäß- und Organschäden - den erhöhten Blutzucker - in den Griff zu bekommen. Das bedeutet, dass er zeitig mithilfe des behandelnden Arztes gut eingestellt wird. Zusätzliche Strategien können den Erfolg der Behandlung unterstützen. In diesem Zusammenhang zeigen Forschungsergebnisse, dass eine Vorstufe vom Vitamin B1, das Benfotiamin, die gefäß- und nervenschädigenden Vorgänge im Stoffwechsel verringern kann. Benfotiamin, etwa als "milgamma protekt" rezeptfrei in Apotheken erhältlich, hat sich insbesondere bei der Behandlung der diabetischen Neuropathie bewährt. Hier kann es auch Symptome wie Schmerzen, Kribbeln und Taubheit an den Füßen lindern.

Früh behandeln


Generell gilt, dass nicht nur der Diabetes an sich, sondern auch seine Folgeerkrankungen möglichst früh erkannt und behandelt werden sollten. Deshalb weisen Experten darauf hin, dass "Zuckerkranke" ihre Füße regelmäßig auf mögliche Anzeichen für Nervenschäden untersuchen sollten. Dazu gehört etwa eine gestörtes Temperatur- oder Berührungsempfinden. Der Arzt sollte außerdem regelmäßig die Augen, die Nieren und das Herz überprüfen.

Die Krankheit im Griff


Wer mehr über Diabetes weiß, kann seine Erkrankung besser in den Griff bekommen. Deshalb gibt ein Quiz unter www.milgamma.de Antworten auf zehn wichtige Fragen zur Zuckerkrankheit. Betroffene erfahren unter anderem, woran sich die Nervenschädigung diabetische Neuropathie zeigt, welche Erkrankung keine Folge des Diabetes mellitus ist und ob der Hinweis "zuckerfrei" auf Lebensmitteln bedeutet, dass man sie als Diabetiker ohne Bedenken genießen kann.

Dienstag, 14. Juni 2016

Verdacht auf Behandlungsfehler

Neue TK-Broschüre gibt Versicherten Tipps, wie sie zu ihrem Recht kommen


Foto: Techniker Krankenkasse
Das neue künstliche Hüftgelenk knarrt, das Brustimplantat besteht aus billigem Industriesilikon oder der Patient hat einfach nach der Operation das mulmige Gefühl, dass etwas schiefgelaufen ist. 

Schnell steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Mit einer neuen Broschüre gibt die TK ihren Versicherten einen Leitfaden an die Hand, was sie in solch einer belastenden Situation tun können und welche Rechte sie haben.

Beweislast liegt in erster Linie beim Patienten


"Nicht jeder medizinische Misserfolg ist aber automatisch ein Behandlungsfehler", gibt Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK, zu bedenken. 


Einerseits kann kein Arzt garantieren, dass eine Therapie den gewünschten Erfolg erreicht. Andererseits kann ihm nur etwas angelastet werden, wenn er bei Diagnose oder Behandlung schuldhaft die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Praxis außer Acht gelassen hat. Die Beweislast liegt in erster Linie beim Patienten. Generell ist Betroffenen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu raten, zuerst das Gespräch mit dem Arzt zu suchen.

Behandlungsablauf genau dokumentieren


"Betroffene sollten, sobald sie einen Behandlungsfehler vermuten, systematisch vorgehen und zunächst ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der involvierten Ärzte und Pfleger zusammenstellen", rät Christian Soltau. Die Aussichten, einen Schadensfall aufzuklären, sind umso besser, je genauer die Krankheitsgeschichte dokumentiert ist. TK-Versicherte können sich zudem telefonischen Rat bei einem Experten unter der Hotline 0385 - 77 88 59 70 holen.

Sollte sich in den Gesprächen mit der TK ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärten, wird die TK zunächst ein Gutachten erstellen lassen. Sofern daraufhin eine außergerichtliche Einigung mit den Ärzten und/oder Kliniken nicht möglich ist, wird die Krankenkasse den ihr entstandenen Schaden durch ein gerichtliches Verfahren einfordern. Der Versicherte kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dabei kann der Versicherte auch die von der TK in Auftrag gegebenen Gutachten kostenlos nutzen.

Im vergangenen Jahr haben sich mehr als 3.200 Versicherte bei der TK wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet. Die meisten Fälle (1.204) wurden im Bereich Chirurgie verzeichnet. In 1.460 Fällen ließ die TK ein Sachverständigengutachten erstellen, davon landeten 68 vor Gericht. In Summe konnte die TK 14 Millionen Euro an Folgekosten von Ärzten und Kliniken aufgrund von fehlerhaften Behandlungen zurückfordern.

Die Broschüre zum Thema Behandlungsfehler kann über die Experten-Hotline angefordert werden. Sie steht außerdem unter www.presse.tk.de (Webcode: 821320) zum Download bereit.

Donnerstag, 9. Juni 2016

Ist Demenz vermeidbar?

Fragen und Antworten rund um Alzheimer und Co.


Foto: djd/Telcor-Forschung/highwaystarz - Fotolia
Wer gesund lebt und Risikofaktoren wie Rauchen und Bewegungsmangel meidet,
hat bessere Chancen, bis ins hohe Alter geistig fit zu bleiben.

Fast jeder fürchtet sich davor, seine letzten Lebensjahre nicht bei voller Geisteskraft erleben zu können, sondern dement zu werden. Aber ist das wirklich unvermeidbar? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Ist es sehr wahrscheinlich, im Alter dement zu werden? 


Ja und nein. Zwar steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Demenzerkrankung mit dem Alter, aber viele Menschen bleiben verschont. Nach Informationen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft leiden 15,6 Prozent der 80- bis 84-Jährigen unter einer Demenz, bei den über 90-Jährigen sind es knapp 41 Prozent. Rund 70 Prozent der Betroffenen haben Alzheimer, der Rest andere Demenzformen.

Welche Risikofaktoren beeinflussen die Entstehung einer Demenz? 


Aktuellen Studien zufolge lässt sich etwa jede dritte Alzheimer-Erkrankung auf diese Risikofaktoren zurückführen: Bluthochdruck und Adipositas im mittleren Lebensalter, Diabetes, Depressionen, körperliche Inaktivität, Rauchen und niedrige Bildung. Den größten Einfluss haben Bewegungsmangel und Rauchen.

Spielen auch Nährstoffe eine Rolle? 


Wissenschaftler der Duke University in den USA haben herausgefunden, dass zu geringe Mengen der Aminosäure Arginin im Gehirn maßgeblich an der Entstehung von Alzheimer beteiligt sind. Da der Arginin-Bedarf mit zunehmendem Alter steigt, sollten Senioren auf eine gute Versorgung achten. Gute Arginin-Quellen sind dem Münsteraner Arterioskleroseforscher Prof. Dr. Horst Robenek zufolge etwa Hülsenfrüchte, Nüsse, Vollkornreis, Garnelen und rotes Fleisch. "Ich rate außerdem zu der speziellen Kombination aus Arginin und B-Vitaminen in 'Telcor Arginin plus' aus der Apotheke", so der Experte.

Was kann man zur Vorbeugung tun? 


Wer lange geistig fit bleiben will, sollte sich vor allem regelmäßig bewegen und nicht rauchen. Bei der Ernährung sollte auf eine gute Arginin-Versorgung geachtet werden - mehr Informationen dazu gibt es unter www.telcor.de. Wer dazu auf sein Gewicht achtet und Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder Depressionen konsequent behandeln lässt, hat schon viel für die Demenzvorbeugung getan.

Warum werden Frauen häufiger dement?


Frauen sind deutlich häufiger von Alzheimer-Demenz betroffen als Männer, sie stellen etwa 70 Prozent aller Fälle. Als Hauptgrund dafür nennt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft die höhere Lebenserwartung, weil dadurch mehr Frauen in den hohen Altersgruppen vertreten sind, in denen das Risiko deutlich ansteigt. Außerdem scheinen Frauen mit Demenz länger zu leben als erkrankte Männer, ihr Neuerkrankungsrisiko ist in den höchsten Altersstufen etwas höher.

Dienstag, 7. Juni 2016

Umgang mit Schmerz - pflegerische Experten beraten

Heute ist bundesweiter Aktionstag gegen den Schmerz



Heute ist bundesweiter Aktionstag gegen den Schmerz. Aus diesem Anlass gibt es eine kostenlose Hotline von PflegeexpertInnen, in der sich SchmerzpatientInnen, ihre Angehörigen, aber auch PflegekollegInnen zu Fragen rund um Schmerz und Schmerzbehandlung beraten lassen können. 

Rufen Sie an - unter 0800 - 18 18 129! Heute 9:00 bis 18:00 Uhr.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist Kooperationspartner des morgigen Aktionstags gegen den Schmerz. In einer besonderen kostenlosen Telefon- Hotline stehen pflegerische Schmerzexperten des DBfK zwischen 9:00 und 18:00 Uhr für Fragen und Beratung zur Verfügung. 

Angebot für SchmerzpatientInnen, Angehörige und Pflegefachpersonen


Dieses Angebot richtet sich sowohl an SchmerzpatientInnen und ihre Angehörigen als auch an BerufskollegInnen bzw. pflegerische Einrichtungen, die sich verstärkt dem Schmerzmanagement widmen möchten. „Pflegefachpersonen haben einen spezifischen Zugang zu Patienten und Bewohnern, der es ihnen ermöglicht, das Schmerzmanagement individuell am Betroffenen ausgerichtet zu planen und durchzuführen“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Insbesondere Orientierung an der direkten Lebenswelt des Patienten/Bewohners macht die pflegerische Perspektive aus. 

So kann Schmerztherapie an den individuellen Möglichkeiten des Betroffenen ausgerichtet und gut in den persönlichen Alltag eingepasst werden. Die steigende Anzahl von Menschen mit chronischen Krankheiten und Schmerzen erfordert mehr Wissen und Gesundheitskompetenz, zielgerichtete Informationen, interprofessionelle Zusammenarbeit sowie ein Portfolio verschiedenster, auch nichtmedikamentöser, Behandlungsverfahren. Pflegerische Expertise ist hierbei unverzichtbar“, so Wagner.


In der Hotline der pflegerischen Schmerzexperten können sich SchmerzpatientInnen und ihre Angehörigen umfassend informieren und beraten lassen: über Ursachen und Arten von Schmerz, Hinweise und Tipps zur Umsetzung einer medikamentösen oder alternativen Schmerzbehandlung, Umgang mit und Hilfe bei Nebenwirkungen, Schmerzeinschätzung bei Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Angaben auf Beipackzetteln und vieles mehr. 

Das Beratungsangebot der PflegeexpertInnen richtet sich darüber hinaus aber auch an Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Schmerzmanagement ist dort zunehmend ein Thema, die Expertenstandards zu akutem und chronischem Schmerz müssen umgesetzt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und holen Sie sich kompetenten Rat und gute Tipps bei den DBfK-ExpertInnen.

Dienstag 7. Juni von 9:00 bis 18:00 Uhr:
Rufen Sie an unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 18 18 129

Montag, 6. Juni 2016

Gute Luft im Pflegezimmer

Häusliche Pflege: So lassen sich unangenehme Gerüche beseitigen


Foto: djd/TelePower GmbH & Co
Unangenehm sind häufig die starken Gerüche im Pflegezimmer - etwa bei Inkontinenz.
Hilfreich  kann hier beispielsweise der Einsatz eines Geruchsneutralisierers sein.

Mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt - die meisten von ihnen durch Angehörige. Das ergab die aktuelle Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Hilfe beim Essen, beim Baden, Duschen, der Medikamenteneingabe oder dem Toilettengang sind nur einige der Aufgaben, die dabei auf die Betreuer zukommen. Oft müssen auch Windeln oder Bettwäsche gewechselt werden. Unangenehm sind häufig die starken Gerüche im Pflegezimmer oder der Wohnung - etwa bei Harninkontinenz - die sich auch durch regelmäßiges Lüften oder handelsübliche Allzweckreiniger nur schwer entfernen lassen. Hilfreich und zeitsparend kann hier beispielsweise der Einsatz eines sogenannten Geruchsneutralisierers sein.

Über die Geruchsquelle zerstäuben


Der "Geruchsstopper ALP" etwa wirkt schnell und effektiv und lässt sich vielseitig einsetzen, für Windeleimer und Abfallbeutel ebenso wie für Matratze, WC, Polstermöbel, den Teppich oder als Lufterfrischer. Das Naturprodukt, das in der professionellen Kranken- und Altenpflege vielfach verwendet wird, wird einfach großzügig über die gesamte Fläche der Geruchsquelle zerstäubt. Es ist frei von chemischen Zusatzstoffen, ph-neutral und auch für Allergiker geeignet. Die Gerüche werden bei der Anwendung nicht einfach überdeckt, sondern durch Zersetzung beseitigt.

Geruchsneutralisierer mit Zusatzduftnoten


Mit Wasser vermischt, kann der Geruchsstopper auch zur Reinigung von Fußböden und Oberflächen genutzt werden. Mehr Informationen sowie Bestellmöglichkeiten im Onlineshop gibt es unter www.geruchsstopper.de und unter Telefon 07231-3978161. Der Geruchsneutralisierer ist auch mit verschiedenen Zusatzduftnoten wie Zitrone oder Lavendel erhältlich. Für Toilettenstühle oder Harnsammelbehälter etwa gibt es zudem einen Reiniger auf Ölbasis, der einen Film auf den Flüssigkeiten bildet und unangenehme Gerüche an der Basis, in diesem Fall die Oberfläche der Flüssigkeit, neutralisiert.

Das Pflegezimmer einrichten


Wird ein Angehöriger zu Hause betreut, ist das Einrichten des Pflegezimmers besonders wichtig. Das neue Zimmer sollte man mit Gegenständen einrichten, die ihm vertraut sind. Erinnerungsgegenstände wie etwa Fotos dürfen ebenso wenig fehlen wie die Möglichkeit, Radio zu hören oder fernzusehen. Toilette und Badezimmer sollten leicht erreichbar sein. 

Samstag, 4. Juni 2016

Heute ist Tag der Organspende

Organspende - eine Herzenssache, die Lebensjahre schenken kann


Foto: BZgA

125.233 Organe wurden seit 1963 in Deutschland transplantiert. Eine große Zahl, hinter der eine noch viel größere steht: die Anzahl der Lebensjahre, die den Betroffenen durch das transplantierte Organ zusätzlich geschenkt wurden. Denn für viele Menschen bedeutet eine Organtransplantation nicht nur die einzige Chance zu überleben, sondern auch länger zu leben. Wie hoch die Gesamtsumme der zusätzlich gewonnenen Lebensjahre tatsächlich ist, ist statistisch nicht erfasst. Doch am Tag der Organspende – dieses Jahr am 4. Juni – wird sie greif- und sogar sichtbar. Nicht nur bei der zentralen Großveranstaltung zum Tag der Organspende in München, sondern überall in Deutschland, wo sich Menschen für die Organspende einsetzen. 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe macht deshalb deutlich: „Der Tag der Organspende erinnert uns jedes Jahr an ein lebenswichtiges Thema: Organspende rettet Leben! Ich wünsche mir daher, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen, die Informationsangebote wahrnehmen und mit ihren Familien und im Freundeskreis darüber sprechen. Am besten ist es, eine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das schafft nicht nur im Ernstfall Klarheit und Sicherheit – vor allem für die eigenen Angehörigen. Es hilft auch, das Geschenk des Lebens weiterzugeben, wenn es darauf ankommt.

“ Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ ruft der Tag der Organspende deshalb dazu auf, eine Entscheidung zu treffen. Die Großveranstaltung in München bietet dafür zahlreiche Entscheidungshilfen: Talkrunden mit Experten, Informationsstände und riesige Organmodelle, individuelle Gesprächsmöglichkeiten und Angebote zur Diskussion. In München wird auch sichtbar, was die Entscheidung zur Organspende tatsächlich bedeuten kann. Bei der Aktion „Geschenkte Lebensjahre“ versammeln sich Organempfänger auf der Bühne – jeder mit einem Schild, auf dem die individuelle Anzahl seiner geschenkten Jahre steht. 643 zusätzliche Lebensjahre kamen im vergangenen Jahr in Hannover zusammen. 

„Mit dieser Aktion wollen wir erlebbar machen, was Organspende und Transplantation bewirken können“, erklärt Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). „Denn die Situation ist nach wie vor angespannt: Über 10.000 Patienten stehen auf der Warteliste für ein Organ. Deshalb ist es der DSO so wichtig, den Wunsch des Verstorbenen, seine Organe nach dem Tod zu spenden, bestmöglich umzusetzen – im Sinne des Spenders und der Patienten auf den Wartelisten.

“ Für die Patientenverbände ist der Tag der Organspende vor allem ein Tag des Dankes: „Für uns Organtransplantierte ist das geschenkte Organ zu jeder Zeit etwas ganz Besonderes und die Organspende ein Akt der Nächstenliebe. Es ist uns ein großes Bedürfnis gemeinsam Danke zu sagen. Danke an die Organspender und deren Familien für die Entscheidung, Danke für die geschenkten Lebensjahre,“ so Jutta Riemer, Vorsitzende des Patientenverbandes Lebertransplantierte Deutschland e.V., die seit 19 Jahren mit einem Spenderorgan lebt. 

Seit 34 Jahren machen Patientenverbände und weitere Institutionen immer am ersten Samstag im Juni bundesweit auf das Thema Organspende aufmerksam. Die zentrale Veranstaltung findet jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wird ebenfalls dort sein. 

Infotelefon Organspende


Am Samstag, den 4. Juni, bietet das Infotelefon Organspende von 9 Uhr bis 15 Uhr zusätzliche Sprechzeiten. Ein qualifiziertes Team gibt unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 individuelle Antworten auf Fragen zur Organspende und Transplantation. Das Infotelefon Organspende ist ansonsten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Der Organspendeausweis sowie kostenlose Informationsmaterialien können dort telefonisch oder per E-Mail an infotelefon@organspende.de bestellt werden.

Freitag, 3. Juni 2016

Tipps für die Zahnpflege bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung

Bundeszahnärztekammer und das Zentrum für Qualität in der Pflege veröffentlichen 10 Kurzfilme, die vor allem pflegende Angehörige bei der Mundpflege unterstützen sollen






Griffverstärkung für die Zahnbürste, Dreikopfzahnbürste oder Mundschleimhaut befeuchten – es gibt zahlreiche wichtige Hinweise, die helfen, die Mundgesundheit von Hochbetagten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu erhalten. 1,3 Millionen und damit etwa die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland im eigenen Zuhause ausschließlich von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt – ohne professionelle Unterstützung. Vor diesem Hintergrund haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gemeinsam die wichtigsten Hinweise zur Mund- und Zahnpflege in zehn Kurzfilmen zusammengefasst, die heute erstmalig auf YouTube zur Verfügung stehen.

„Mundgesundheit ist wichtig für die Lebensqualität. Sprechen, Schmecken, Essen sind oft eingeschränkt, wenn z.B. Druckstellen im Mund Schmerzen verursachen“ erklärt, der Vizepräsident der BZÄK, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Erkrankungen im Mund können außerdem negative Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit haben, so zum Beispiel Ernährungsmangel und Infektanfälligkeit, aber auch die Verschlechterung eines Diabetes oder die Erhöhung des Schlaganfallrisikos. Bestimmte Medikamente, wie zum Beispiel Blutdruckmittel, können andererseits Probleme im Mund verstärken. Deshalb ist Prävention wichtig.“

„Die tägliche Zahnpflege ist ein zentraler Beitrag zur Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen. Doch gerade in der häuslichen Versorgung wäre dies ohne die familiale Unterstützung nicht zu bewältigen. Unsere Erklärvideos ermöglichen pflegenden Angehörigen einen schnellen Zugriff auf die notwendigen Informationen, um Schritt für Schritt die richtige Zahn- und Prothesenreinigung durchführen zu können“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.      


Die zehn Kurzfilme finden Sie hier:

Quelle: BZÄK/ZQP.

Mittwoch, 1. Juni 2016

Tabuthema Inkontinenz

Neues Online-Portal bietet Informationen für Betroffene und pflegende Angehörige


Foto: djd/Paul Hartmann AG

Von Harninkontinenz sind allein in Deutschland schätzungsweise sechs bis acht Millionen Menschen betroffen, mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Erkrankten deutlich an. Vor allem in Alten- und Pflegeheimen liegt die Zahl der Bewohner deutlich über dem Durchschnitt, altersbedingt leiden dort der Seite harninkontinenz-info.de zufolge 60 bis 78 Prozent der Frauen und 45 bis 72 Prozent der Männer an Harninkontinenz.

Pflegende Angehörige sollten sich gut informieren


Eine Harninkontinenz entsteht nicht einfach so, und es gibt keinen inkontinenten Menschen, bei dem die Frage nach dem "Warum" zwecklos wäre. Denn ist die Ursache geklärt, kann dem Betroffenen oftmals bereits mit einfachen konservativen Behandlungsmethoden geholfen werden. Viele Fragen rund um das Thema Inkontinenz beantwortet beispielsweise die neue Informationsplattform www.zuhause-pflegen.de, auf der vor allem pflegende Angehörige wertvolle Anregungen zum Umgang mit dem Thema finden. Vor den Maßnahmen, die zur Diagnostik der Harninkontinenz erforderlich sind, muss sich niemand fürchten. Sie sind nicht schmerzhaft und auch nicht "peinlich". Oft ergibt schon eine wenig belastende, sogenannte Basisdiagnostik ein gutes Bild der Ursachen. Sie kann deshalb auch älteren Menschen zugemutet werden. Wer entdeckt, dass der pflegebedürftige Angehörige von Inkontinenz betroffen ist, sollte ihn deshalb von einem Arztbesuch überzeugen. Das kann dem Betroffenen viel Leid und dem Pflegenden eine große Belastung ersparen.

Lebensqualität mit guten Inkontinenzprodukten erhalten


Trotz vieler therapeutischer Möglichkeiten wird es immer Inkontinenz-Patienten geben, bei denen eine Behandlung nicht möglich ist oder nicht zu einer absoluten Beschwerdefreiheit führt. Dann ist die individuelle Versorgung mit Inkontinenzprodukten und Hilfsmitteln der richtige Weg, eine bestmögliche Lebensqualität zu erhalten. Welche Hilfsmittel gibt es, welche sind wirklich notwendig, was ist im Hinblick auf Qualität und Preis zu beachten? Auch darüber informiert die Plattform zuhause-pflegen.de.

Bescheid wissen, Vorteile nutzen


Das neue Portal www.zuhause-pflegen.de informiert auch zu Fragen der Pflegefinanzierung. Welche Kosten kommen auf die Betroffenen zu, welche Ansprüche haben sie, wer kann Ansprüche geltend machen, an wen wenden sie sich, wie hoch sind die Leistungen? Die Pflegereformen der letzten Jahre etwa sollten nicht zuletzt für eine Entlastung der pflegenden Angehörigen sorgen. Allerdings sind viele Details und Möglichkeiten aus den neuen Gesetzen oftmals nicht bekannt. Auch über die entsprechenden Rechtsansprüche informiert das Portal ausführlich.