Samstag, 20. Februar 2016

Krankenkasse DAK verweigert Leistungen

bpa kritisiert willkürlich verkürzte Verordnungen zulasten von Patienten




Die Krankenkasse DAK verweigert pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit medizinisch notwendige längerfristige Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Darauf macht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) aufmerksam, dessen Mitglieder zahlreiche betroffene Patienten versorgen. Stellt ein Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Unterstützung seiner Behandlung aus, wird diese pauschal und ohne Angabe eines Grundes durch Sachbearbeiter der Kasse offensichtlich regelhaft gekürzt und zeitlich befristet.

Laut Gesetz entscheidet der Arzt über Behandlungspflegebedarf


„Über Inhalt, Umfang und Dauer der Behandlung und diese unterstützende Maßnahmen entscheidet laut Gesetz der Arzt. In Einzelfällen kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung beauftragen, sie ist aber nicht befugt hier selbst einzugreifen“, kritisiert die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende Ulrike Kohlhagen. „Nur der Arzt kann eine entsprechende Leistung längerfristig für notwendig halten, weil er den Patienten kennt und seinen Behandlungspflegebedarf einschätzen kann. Das hat die Krankenkasse entweder zu akzeptieren oder den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einzuhalten.“ Die DAK bewilligt aber derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Anschließend fordert sie eine erneute Verordnung. „Diese Verkürzung ist eine finanzielle und zeitliche Belastung für die Betroffenen, da sie immer wieder, auch bei chronischen Dauererkrankungen, zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung zu erbitten. Obendrein kommen dann auch noch mehrfache Zuzahlungen auf die Patienten zu“, erklärt Kohlhagen.

Der bpa fordert die DAK auf, diese rechtlich unzulässige pauschale Leistungsverkürzung ihrer Versicherten umgehend zu beenden und ärztliche Verordnungen samt der verordneten Laufzeiten anzuerkennen. „Hier trifft es Menschen, die sich nicht gut wehren können. Wer langfristig auf pflegerische Versorgung angewiesen ist, möchte nicht ständig unnötige Termine beim Arzt wahrnehmen oder sich mit der Krankenkasse herumstreiten müssen.“

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