Montag, 29. Februar 2016

Über drei Millionen Menschen mit chronischem Schmerz

Barmer GEK Arztreport 2016


Bild: picture alliance
Patienten mit chronischen Schmerzen bekommen im Durchschnitt 4,5 verschiedene Medikamente täglich verordnet. Das sind 70 Prozent mehr als Patienten ohne chronische Schmerzen.
In Deutschland leiden etwa 3,25 Millionen Menschen an chronischem Schmerz. Doch trotz wichtiger Fortschritte muss ihre Versorgung noch deutlich verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Barmer GEK Arztreport 2016, der erstmals valide Zahlen auf der Basis von Krankenkassendaten zu dem Thema liefert. "Chronischer Schmerz ist eine eigenständige Erkrankung, die sehr spezifisch behandelt werden muss. Angesichts von Millionen Betroffenen muss die Bekämpfung des chronischen Schmerzes zu einem nationalen Gesundheitsziel werden", forderte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK, bei der Vorstellung der Studie heute in Berlin. Dessen Anliegen müsse eine durchgängige Versorgungskette sein, um durch interdisziplinäre Zusammenarbeit möglichst oft die Chronifizierung von Schmerzen zu verhindern. Dabei solle der Hausarzt eine Lotsenfunktion übernehmen.



Chronischer Schmerz in Brandenburg am häufigsten


Der Report zeigt, dass chronische Schmerzen in Deutschland regional sehr unterschiedlich dokumentiert werden. Am häufigsten sind mit 5,79 Prozent die Menschen im Bundesland Brandenburg betroffen. Die geringste Rate wurde in Bremen mit 2,94 Prozent dokumentiert. Im Bundesdurchschnitt liegt die Diagnoserate chronischer Schmerzen bei 4,02 Prozent. Für ihre Auswertung hatten die Reportautoren vom Aqua-Institut Göttingen die Diagnosen berücksichtigt, mit denen chronische Schmerzen ohne direkten Bezug auf ein Organ dokumentiert werden. Dabei zeigt sich für die zehn Jahre von 2005 bis 2014, dass chronischer Schmerz stetig häufiger diagnostiziert wurde. So waren 2005 erst 1,59 Prozent der Bevölkerung betroffen. Chronische Schmerzen werden in allen Altersgruppen deutlich häufiger bei Frauen dokumentiert, wobei die Zahl der Betroffenen mit dem Alter ansteigt. In der Gruppe der über 80-Jährigen waren im Jahr 2014 etwa 13,2 Prozent betroffen, 143.000 Männer und 444.000 Frauen. Das entsprach Diagnoseraten von 9,3 Prozent bei den Männern und 15,2 Prozent bei den Frauen. Bei den über 90-Jährigen sind etwa zehn Prozent der Männer und knapp 16 Prozent der Frauen betroffen, rund 15.000 Männer und knapp 83.000 Frauen.

Multimodale Schmerztherapie nur bei einem von fünf Patienten


In den letzten Jahren habe sich, so Straub, in der Versorgung chronischer Schmerzpatienten vieles getan, allerdings zeige sich ein differenziertes Bild der Schmerzmedizin. So habe sich die Zahl der Patienten, die im Krankenhaus mit einer multimodalen Schmerztherapie behandelt wurden, in den Jahren 2006 bis 2014 mehr als verdoppelt. Damit seien im Jahr 2014 bei rund 61.000 Patienten chronische Schmerzen multimodal therapiert worden. Das entspräche jedoch nur einem Fünftel aller Patienten, die potenziell für eine solche Therapie geeignet wären. Straub verwies darauf, dass die Versorgung mit multimodaler Schmerztherapie insbesondere unter Qualitätsgesichtspunkten nicht ausreichend sichergestellt sei. "Wir unterstützen daher intensiv die Bemühungen seitens der Fachgesellschaften, verbindliche Qualitätskriterien für die multimodale Schmerztherapie im Krankenhaus zu entwickeln."

Fallzahl ambulanter Behandlungen auf neuem Höchststand


Der Arztreport analysiert auf der Basis der Daten aus der ambulanten medizinischen Versorgung von 8,6 Millionen Versicherten der Barmer GEK im Jahr 2014 aktuelle Trends in diesem Versorgungsbereich. Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des Aqua-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, Göttingen, verwies darauf, dass im Jahr 2014 jeder Einwohner in Deutschland durchschnittlich pro Quartal rund zwei Ärzte aufgesucht hatte. Mit 8,5 Behandlungsfällen pro Kopf sei die Fallzahl 2014 auf einen neuen Höchststand seit dem Jahr 2005 gestiegen.

Für die ambulante medizinische Betreuung ihrer Versicherten zahlten die Krankenkassen im Jahr 2014 durchschnittlich 522,96 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 3,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2013, in dem noch 505,24 Euro für einen Versicherten aufgewendet worden waren. Wie in den Vorjahren betrugen im Jahr 2014 die Aufwendungen für Männer mit 450 Euro deutlich weniger als für Frauen mit 593 Euro. "Erneut zeigen sich regionale Unterschiede. In Berlin und Hamburg gab es im Jahr 2014 versichertenbezogene ambulante Behandlungskosten, die mehr als zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt lagen", so Szecsenyi.

Daten aus dem Barmer GEK Arztreport 2016


  • In der ambulanten medizinischen Versorgung chronischer Schmerzpatienten hat die Zahl der betroffenen Patienten in den Jahren 2008 bis 2014 kontinuierlich zugenommen, von 0,59 Prozent auf 0,81 Prozent. Demnach wurden in Deutschland im Jahr 2014 rund 655.000 Personen wegen chronischer Schmerzen ambulant behandelt. Dabei steigt die Betroffenheit mit dem Alter an, bis auf einen kurzen Knick nach dem Erreichen des Rentenalters. Am stärksten genutzt wird die ambulante Versorgung von Männern im Alter zwischen 80 und 84 Jahren und Frauen zwischen 75 und 79 Jahren. Die an der Versorgung chronischer Schmerzpatienten beteiligten 1142 Ärzte verteilen sich regional unterschiedlich. In Niedersachsen ergaben sich 0,54 Ärzte je 100.000 Einwohner, in Bremen rund 2,6 (siehe ab Seite 218).
  • Innerhalb des Jahres 2014 hatten nach geschlechts- und altersstandardisierten Auswertungen von Barmer GEK Daten 92,9 Prozent der Bevölkerung Kontakt zur ambulanten ärztlichen Versorgung. Im Vergleich zum Vorjahr 2013, in dem die Behandlungsrate in Folge der ausgeprägten Grippe- und Erkältungswelle noch etwas höher lag, war damit ein leichter Rückgang zu verzeichnen (siehe ab Seite 48).
  • Die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9 für Kinder erfreuen sich nach wie vor einer regen Nutzung. So wurden die U3 bis U7 bundesweit bei etwa 93 bis 97 Prozent der dazu berechtigten Kinder im Alter zwischen der vierten und fünften Lebenswoche bzw. dem 21. bis 24. Lebensmonat genutzt. Auch die relativ neue U7a, die erst im Jahr 2008 eingeführt wurde, wurde mit 89,7 Prozent deutlich besser genutzt als in den Anfangsjahren (ab Seite 129).
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden nach wie vor von Frauen deutlich häufiger beansprucht. 58 Prozent der Frauen zwischen 20 und 45 Jahren haben sie genutzt. Mit zunehmendem Alter sinkt jedoch bei ihnen die Bereitschaft, daran teilzunehmen. Ab einem Alter von 75 Jahren liegt sie unter 40 Prozent. Nach Hochrechnung der Barmer GEK Daten hatten 41 Prozent aller Frauen in Deutschland (in absoluten Zahlen: 16,93 Millionen) im Jahr 2014 eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Von den Männern nahmen 11,7 Prozent beziehungsweise 4,65 Millionen an einer solchen Untersuchung teil (siehe ab Seite 121).

Donnerstag, 25. Februar 2016

Arzneimittelkosten für die Steuererklärung 2015

Zuzahlungen und Selbstmedikation geltend machen




Bei der Steuererklärung können Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie z.B. Schmerz- und Erkältungsmittel. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin, die derzeit ihre Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr 2015 vorbereiten. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, muss aber neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Das geht z.B. durch ein Grünes Rezept, auf dem der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel empfehlen kann.

"Wenn Patienten für ihre Gesundheit Geld ausgeben müssen, sollten sie auch die Chance nutzen, sich die Kosten steuerlich anrechnen zu lassen", sagt DAV-Patientenbeauftragte Claudia Berger: "Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden. Wer seine Quittungen und Belege für das Vorjahr nicht vollständig gesammelt hat, kann Hilfe von seiner Stammapotheke bekommen, wenn er z.B. eine Kundenkarte hat." Die Apotheke könne dann nachträglich eine Finanzamt-taugliche Übersicht für das Gesamtjahr 2015 ausdrucken, sagt Berger: "Service und Möglichkeiten können aber ebenso wie Inhalt und Form der Bescheinigungen von Apotheke zu Apotheke variieren."

Die Anerkennung von „Außergewöhnlichen Belastungen“ laut § 33 Einkommensteuergesetz bezieht sich jedoch nicht nur auf Arzneimittel, sondern auch auf andere Krankheitskosten, wie z.B. Behandlungen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Logopäden und Zahnärzte sowie Klinikaufenthalte, Kuren oder medizinische Hilfsmittel (Brillen, Schuheinlagen etc.). Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten allerdings erst dann, wenn eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl variiert. So muss ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro drei Prozent seiner Belastungen im Steuerjahr 2015 selbst schultern.

Montag, 22. Februar 2016

Neue Broschüre "Zu Hause gut versorgt" erschienen

50-seitiger Ratgeber kann kostenlos bestellt werden


Mit einer neuen Broschüre informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) über kostenlose und kostenpflichtige Hilfsangebote für ältere Menschen. 

Der 50-seitige Ratgeber, dessen Erstellung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ermöglicht wurde, ist kostenfrei erhältlich.

„Die Broschüre soll ermutigen, sich Unterstützung zu holen, wenn es nötig ist. Man weiß heute, dass Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden kann, wenn man sich traut, rechtzeitig Hilfe und Unterstützung anzunehmen“, so der Vorsitzende der BAGSO und ehemalige Bundesminister Franz Müntefering.

Der Ratgeber enthält zahlreiche Hinweise und Tipps zu Angeboten rund um den Haushalt, Ent-lastungsangeboten für pflegende Angehörige, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Fahrdiensten, Hausnotruf, Wohnungsanpassungsmaßnahmen oder Umzugshilfen. Checklisten am Ende der Kapitel nennen die Punkte, auf die man bei der Auswahl eines Dienstleisters unbedingt achten sollte.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Die Broschüre verbessert die Transparenz der Angebote auf dem Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen und bietet Hilfestellung bei der Auswahl der Anbieter anhand von Qualitätskriterien. Es ist ein rundum gelungener Ratgeber, der für viele Menschen im Alltag sehr nützlich sein kann.“

Bestelladresse:
BAGSO e.V.
Bonngasse 10, 53111 Bonn
Fax: 0228 / 24 99 93 20

Samstag, 20. Februar 2016

Krankenkasse DAK verweigert Leistungen

bpa kritisiert willkürlich verkürzte Verordnungen zulasten von Patienten




Die Krankenkasse DAK verweigert pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit medizinisch notwendige längerfristige Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Darauf macht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) aufmerksam, dessen Mitglieder zahlreiche betroffene Patienten versorgen. Stellt ein Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Unterstützung seiner Behandlung aus, wird diese pauschal und ohne Angabe eines Grundes durch Sachbearbeiter der Kasse offensichtlich regelhaft gekürzt und zeitlich befristet.

Laut Gesetz entscheidet der Arzt über Behandlungspflegebedarf


„Über Inhalt, Umfang und Dauer der Behandlung und diese unterstützende Maßnahmen entscheidet laut Gesetz der Arzt. In Einzelfällen kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung beauftragen, sie ist aber nicht befugt hier selbst einzugreifen“, kritisiert die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende Ulrike Kohlhagen. „Nur der Arzt kann eine entsprechende Leistung längerfristig für notwendig halten, weil er den Patienten kennt und seinen Behandlungspflegebedarf einschätzen kann. Das hat die Krankenkasse entweder zu akzeptieren oder den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einzuhalten.“ Die DAK bewilligt aber derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Anschließend fordert sie eine erneute Verordnung. „Diese Verkürzung ist eine finanzielle und zeitliche Belastung für die Betroffenen, da sie immer wieder, auch bei chronischen Dauererkrankungen, zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung zu erbitten. Obendrein kommen dann auch noch mehrfache Zuzahlungen auf die Patienten zu“, erklärt Kohlhagen.

Der bpa fordert die DAK auf, diese rechtlich unzulässige pauschale Leistungsverkürzung ihrer Versicherten umgehend zu beenden und ärztliche Verordnungen samt der verordneten Laufzeiten anzuerkennen. „Hier trifft es Menschen, die sich nicht gut wehren können. Wer langfristig auf pflegerische Versorgung angewiesen ist, möchte nicht ständig unnötige Termine beim Arzt wahrnehmen oder sich mit der Krankenkasse herumstreiten müssen.“

Freitag, 19. Februar 2016

Der Deutsche Pflegetag findet vom 10. bis zum 12. März in Berlin statt

Gemeinsam heute gute Pflege für morgen sichern


Foto: djd/www.deutscher-pflegetag.de
Mit der gesellschaftlichen Herausforderung "Pflege" wird sich vom 10. bis zum 12. März 2016 
der Deutsche Pflegetag in Berlin befassen

Die Zahlen sind schon heute dramatisch: Mehr als zweieinhalb Millionen Bundesbürger dürften auf Pflege angewiesen sein, Schätzungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zufolge könnte die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2030 auf rund 3,4 Millionen steigen. Direkt oder indirekt wird sich spätestens dann ein Großteil der Deutschen mit dem Thema beschäftigen müssen. 

Gemeinsam Lösungsansätze finden


Mit dieser gesellschaftlichen Herausforderung wird sich vom 10. bis zum 12. März 2016 der Deutsche Pflegetag in Berlin befassen, er ist Treffpunkt für Beschäftigte und Akteure aus allen Bereichen der Pflege. Im Mittelpunkt werden Austausch und Lösungsansätze zu Fragen des Pflegealltags stehen: Welche Zukunftstrends werden in der Pflege sichtbar? Bietet die Pflege Fachkraftperspektiven für Flüchtlinge? Wie kann die Wertschätzung der Pflege und der pflegenden Angehörigen in der Gesellschaft erhöht werden? Mit 70 Prozent wird der Großteil aller Pflegebedürftigen schließlich zu Hause versorgt, meist allein durch pflegende Angehörige oder mit Unterstützung professioneller Pflegedienste.

Alle müssen an einem Strang ziehen


Veranstaltet wird der Pflegetag vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR), dem Dachverband der bedeutendsten Berufsverbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens. "Wir werden ins Bewusstsein rücken, dass ohne uns in der Pflege und Betreuung nichts läuft. Wir sind es, die die Leistungen in allen Sektoren erst sicherstellen", stellt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, klar. "Auf dem Deutschen Pflegetag stehen wir im partnerschaftlichen Dialog mit Pflegebranche, Politik und Wirtschaft, alle Ebenen müssen an einem Strang ziehen, um die Pflege zu stabilisieren." An den Kongresstagen werden zahlreiche Experten zu den neuen Gesetzen im Bereich Gesundheit und Pflege Stellung beziehen, interaktive Formate und Aussteller ergänzen das Programm.

Alle Informationen zum Programm unter www.deutscher-pflegetag.de.

Sonntag, 14. Februar 2016

Erbrecht: Wie verfasst man sein Testament korrekt?

Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps



Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen? Lässt sich das Testament nachträglich noch ändern? Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben und juristisch korrekt geregelt wird. 

Wird keine Regelung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht gewünscht war. In dem Experten-Ratgeber „Testament mit Herz“, der unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html kostenfrei angefordert werden kann, informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung des letzten Willens bietet. Immer wieder sind Testamente wegen Formfehlern ungültig. 

Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft unnötige Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung. 

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament


Wer z. B. feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein und sollte am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Nicht rechtswirksam sind maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich unterschrieben werden, auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-Player, Handy). Ferner wird geraten, das Testament zum Schutz vor Verlust nicht Hause, sondern in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht vor Ort zu geben.

Der kostenfreie Ratgeber „Testament mit Herz“ ist erhältlich unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html oder telef. unter 069 955128-400. Oder einfach eine Postkarte mit Absender-Anschrift und Stichwort „Testament“ an: Deutsche Herzstiftung e.V., Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main.

Mittwoch, 10. Februar 2016

Rastlosigkeit bei Alzheimer

Kölner Forscher untersuchen Bewegungsverhalten von Menschen mit Alzheimer

Prof. Dr. Wiebren Zijlstra / Foto © Deutsche Sporthochschule Köln

Die Alzheimer-Krankheit kann zu einer Veränderung des Bewegungsverhaltens führen: Ein Teil der Patienten verliert ihre körperliche Aktivität, andere Patienten erleben eine Rastlosigkeit, die ein ständiges Umherwandern mit sich bringt. Auch Änderungen im Tag-Nacht-Rhythmus können auftreten. Von den Angehörigen werden diese Veränderungen als sehr belastend empfunden.

Die Arbeitsgruppe „Gerontopsychiatrie in Bewegung“ von Prof. Dr. Wiebren Zijlstra vom Institut für Bewegungs- und Sportgerontologie der Deutschen Sporthochschule Köln und PD Dr. Peter Häussermann von der LVR-Klinik-Köln möchte Abhilfe schaffen. Die Forscher wollen das Bewegungsverhalten von Patienten quantitativ erfassen, damit auf Basis der erhobenen Daten im nächsten Schritt gezielte therapeutische Maßnahmen ergriffen werden können. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) unterstützt das Forschungsprojekt „Quantitative Untersuchung des Bewegungsverhaltens bei Alzheimer“ bis 2017 mit 80.000 Euro.

Die Forscher setzen spezielle Bewegungssensoren ein, die am unteren Rücken der Patienten befestigt werden. Die Sensoren erkennen, ob sich eine Person im Ruhezustand befindet oder in einer Aktivitätsphase. Somit kann das Bewegungsverhalten im Tagesverlauf untersucht werden. Gestützt werden sollen die Ergebnisse durch die Bestimmung von Stresshormonen im Blut der Probanden.

Eine quantitative Erfassung des Bewegungsverhaltens von Alzheimer-Patienten kann die Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten eröffnen, zum Beispiel um den Bewegungsdrang der Patienten durch eine zielgerichtete körperliche Aktivierung zu kompensieren. Denkbar wären hier verschiedene Sportangebote im Tagesverlauf.

Die AFI ist der größte private Förderer der Alzheimer-Forschung an deutschen Universitäten und öffentlichen Einrichtungen. Aktuell kann die AFI elf neue Forschungsprojekte mit insgesamt 706.000 Euro unterstützen. Das ist die größte Fördersumme seit Gründung der AFI 1995. Damit konnten bislang 177 Forschungsaktivitäten von engagierten Wissenschaftlern mit über 7,7 Millionen Euro finanziert werden.

Donnerstag, 4. Februar 2016

Datenschutzbeauftragte interveniert bei DAK Krankenkasse

bpa Beschwerde gegen Datensammelwut erfolgreich



Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dem bpa in einem Schreiben mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die „Selbstauskunftsbögen“ nicht mehr einsetzen wird. „Das ist ein schöner Erfolg des bpa und aller, die sich gegen das Schikanieren von häuslich zu pflegenden Menschen zur Wehr gesetzt haben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte teilt die Auffassung des bpa, dass eine Doppelerhebung der Daten unzulässig ist“, macht bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich.


Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer von sich reden gemacht und erhebliche Verunsicherung – nicht nur bei den in der Regel schwerstkranken Patienten und deren Angehörigen – ausgelöst. Mittels eines dubiosen „Selbstauskunftsbogens“ wurden die ärztlichen Ver- und Anordnungen angezweifelt, die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert.

Die DAK Gesundheit hatte zwar bereits auf den massiven Druck reagiert und die „Selbstauskunftsbogen“ zurückgezogen. „Aber das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten macht nun deutlich, dass sie unserer Rechtsauffassung folgt und damit von datenschutzrechtlicher Seite dieser missbräuchlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird“, erklärt Bernd Tews.

„Leider lässt die DAK Gesundheit aber nicht nach, sondern hat sich nun eine neue Vorgehensweise ausgedacht. Sie sucht unter Verwendung von geschützten Patientendaten die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifelt deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an. Auch dieses Vorgehen wird der bpa auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen“, so Tews abschließend.

Dienstag, 2. Februar 2016

Orthopädische Operationen: Zweitmeinung widerspricht in sieben von zehn Fällen der Empfehlung des Arztes

In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen




70 Prozent der empfohlenen orthopädischen Operationen sind aus Sicht von Zweitmeinungsexperten unnötig. Besonders weit auseinander liegen die Einschätzungen bei Schulter-Operationen: In 82 Prozent der Fälle widersprechen die Zweitgutachter der Empfehlung des Arztes und setzen stattdessen auf eine konservative Behandlung mit Krankengymnastik, Massagen oder Tabletten. Ähnlich hoch sind die Unterschiede in der Bewertung von Knie- und Rücken-Diagnosen. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass drei von vier Deutschen der Therapieempfehlung von Ärzten mit Skepsis begegnen und dahinter eigene Interessen vermuten. Dies sind Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Studie der mhplus-Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern sowie einer Analyse des Zweitmeinungsspezialisten medexo auf Basis von 1.100 Fällen.

„In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen. Zum Nachteil der Patienten, die unter unnötigen Operationen leiden“, sagt Dr. Rolf Herzog, medizinischer Berater bei der mhplus Krankenkasse. „Insgesamt ist der vorgeschlagene chirurgische Eingriff bei orthopädischen Erkrankungen nur in jedem dritten Fall gerechtfertigt.“

Bei Hüftoperationen liegen die Empfehlungen von Ärzten und Zweitmeinungs-Experten zwar nicht ganz so weit auseinander wie bei Rücken-, Knie- oder Schulterdiagnosen, doch nur bei jeder zweiten Begutachtung sind sich beide Seiten über die vorgeschlagene Operation einig.

Gesetzlich Versicherte haben generell Anspruch auf Zweitmeinung


Entsprechend verunsichert sind viele Patienten, wenn ihr Arzt zu einem chirurgischen Eingriff rät. Zwar haben alle gesetzlich Versicherten generell Anspruch auf die Zweitmeinung eines Kassenarztes. Seit dem Sommer dieses Jahres erlaubt der Gesetzgeber aber grundsätzlich auch eine Zweitbegutachtung durch einen unabhängigen Experten, der den Patienten anschließend nicht selbst behandeln darf. Dies entspricht dem Wunsch der Bundesbürger. So würden drei von vier der im Rahmen der Studie Befragten für die zweite Meinung eher einen ihnen unbekannten, neutralen Experten aufsuchen als einen ihnen bekannten weiteren Arzt. 62 Prozent wünschen dabei eine Vermittlung durch die Krankenkassen.

Versicherte der mhplus mit einer Empfehlung zur Operation am Rücken, am Knie oder an der Schulter haben mit der „Zweitmeinung Plus“ die Möglichkeit, sich ein ausführliches ärztliches Gutachten von ausgewiesenen Spezialisten (Privatärzten) erstellen zu lassen. „Wir empfehlen grundsätzlich jedem Versicherten, der sich unsicher über die Notwendigkeit ei-nes operativen Eingriffes ist, dieses Angebot zu nutzen. Die Zweitmeinung Plus eignet sich dabei besonders für Patienten, die ein ausführliches schriftliches Gutachten wünschen und großen Wert auf die Einschätzung besonders renommierter und unabhängiger Experten legen“, so Dr. Friederike Nawroth, Gesundheitsökonomin der mhplus Krankenkasse.


Hintergrund zum Versorgungsstärkungsgesetz:

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ver-sorgungsstärkungsgesetz) ist am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Darin erhalten Versicherte unter anderem einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Details zu der neuen Regelung werden aktuell von Experten definiert. Fest steht jedoch: Die Zweitbegutachtung erfolgt immer durch einen unabhängigen Mediziner, der die Patienten nicht selbst behandelt.