Donnerstag, 6. August 2015

Mit Medikamenten auf Reisen

Chronisch Kranke und Pflegebedürftige sollten mit Urlaubsvorbereitungen rechtzeitig starten



Wer einen Urlaub plant, hat bei den Reisevorbereitungen eine Menge zu bedenken. Menschen, die auf Medikamente angewiesen sind, sollten sich ausreichend Zeit dafür nehmen und Sorge tragen, dass sie am Urlaubsort auch garantiert Zugriff auf die notwendigen Präparate haben. Dies gilt besonders, wenn ein Urlaub im Ausland und die Anreise mit dem Flugzeug geplant ist. Wichtigster Berater bei diesen Vorbereitungen ist der Hausarzt, sagt Bettina Uhrmann von der IKK classic.

„Chronisch Erkrankte sollten früh genug vor Antritt der Reise mit ihrem Arzt über den geplanten Urlaub, die Dauer und das Ziel sprechen“, rät Bettina Uhrmann, Pressereferentin der Krankenkasse IKK classic. „Dann kann der Mediziner die ausreichende Menge an Medikamenten verordnen. Sinnvoll ist es, dabei einen Puffer von ein bis zwei Tagen einzuplanen, falls der Flieger Verspätung hat oder andere Gründe den Urlaubsaufenthalt verlängern.“ Der Arzt weiß auch, worauf bei der Lagerung von Pillen und Tropfen im Hotel zu achten ist und ob Nebenwirkungen auftreten können, die die Mittel nur in bestimmten Klimazonen verursachen. Sollten bei der Reise mehrere Zeitzonen durchquert werden, wird er vielleicht die Medikation anpassen. Wichtige Impfungen, die für das Reiseziel sinnvoll sind, sollten für Menschen mit Vorerkrankungen auch in jedem Fall Thema des Gesprächs sein.

Medikamente gehören ins Handgepäck


„Medikamente gehören in das Handgepäck“, sagt Uhrmann. „Koffer und Reisetaschen, die vor der Reise aufgegeben werden, können verspätet am Reiseziel ankommen oder sogar ganz verschwinden. Außerdem kann das Klima im Frachtraum des Fliegers den Medikamenten schaden.“ Um keine Schwierigkeiten bei der Flugsicherheitskontrolle zu bekommen, müssen Reisende aber einige Punkte beachten.

In der Europäischen Union gelten seit November 2006 für das Handgepäck im Flugzeug strikte Sicherheitsvorschriften, die vor allem die Mitnahme von Flüssigkeiten regeln. Darunter fallen alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Substanz sind. Fluggäste dürfen davon nur kleine Mengen im Handgepäck verstauen – maximal 100 ml pro Verpackung. Alle Flüssigkeiten müssen zusammen in einem durchsichtigen, verschließbaren Kunststoffbeutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter transportiert werden. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ungefragt dem Personal präsentiert werden.

Für Medikamente gelten bei der Sicherheitskontrolle Ausnahmen


Seit dem 31. Januar 2014 sind Medikamente von der Beschränkung ausgenommen. Sie dürfen in der Menge, die für den Urlaub angemessen ist, ins Handgepäck. Gleiches gilt für diätetische Spezialnahrung. Arzneimittel, egal ob flüssig oder als Tabletten, sollten immer in der Originalverpackung mit auf Reisen genommen werden. Zusätzlich kann der Apotheker sie mit einem Aufkleber mit dem Namen des Patienten und dem Verwendungszweck kennzeichnen. Die IKK classic empfiehlt zudem, sich vor der Reise vom behandelnden Arzt einen Medikamenten-Pass ausstellen zu lassen, in dem alle mitgeführten Arzneimittel, deren Zusammensetzung und die Dosierung eingetragen werden.

Einige Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Für diese Präparate gelten besondere Richtlinien, die Auslandsreisende beachten müssen, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Das gilt beispielsweise für morphiumhaltige Schmerzmittel und Tabletten mit Methylphenidat gegen ADHS oder Narkolepsie. Für Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens benötigen Patienten die so genannte Schengen-Bescheinigung, die bestätigt, dass die Medikamente für den Eigengebrauch bestimmt sind. „Das Dokument, das es auch in verschiedenen Sprachen gibt, wird vom behandelnden Arzt ausgestellt, gilt für 30 Tage und muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden“, erklärt Uhrmann. In Baden-Württemberg sind das die örtlich zuständigen Gesundheitsämter.

Außerhalb des Schengenraums gelten keine einheitlichen Richtlinien für die Mitnahme von Betäubungsmitteln. Deshalb sollten Patienten die Rechtslage im Zielland vor Antritt der Reise bei der entsprechenden diplomatischen Vertretung in Deutschland abklären.

Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln und dazu notwendige Formulare bietet die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an: www.bfarm.de

Zum Thema Reisen mit Betäubungsmitteln siehe auch unseren Beitrag vom 27.06.2015

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