Samstag, 28. Februar 2015

Pflege zu Hause

Die richtige Vorsorge kann Angehörige entlasten

Foto: „Ipsos, i:ommnibusTM im Auftrag der ERGO Versicherungsgruppe“

Zahl der Pflegefälle in Deutschland steigt weiter

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Krankheit – und schon ist es passiert: Ein älterer Mensch kommt plötzlich nicht mehr alleine zurecht. „Schon jetzt sind über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig“, weiß Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung, „und die Hauptlast schultern die Angehörigen: In zwei Drittel der Fälle kümmert sich die Familie um die Betroffenen.“ Die Zahl der hilfebedürftigen Senioren steigt seit Jahren: 44 Prozent der Deutschen haben aktuell oder hatten einen nahen Angehörigen, der Pflege braucht, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Wer sich für die häusliche Pflege entscheidet, hat eine Vollzeit-Aufgabe. Meist müssen die Angehörigen rund um die Uhr bereitstehen. Das macht es schwierig bis unmöglich, auch noch einem Beruf nachzugehen, weiß Gabriele Thomaßen aus Erfahrung: „Viele Betroffene fühlen sich überfordert. Wichtig ist daher, sich möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren.“

Beratung und Hilfe der Pflegeversicherung

Ansprechpartner gibt es bei der Pflege- oder Krankenkasse, bei den örtlichen Pflegestützpunkten oder für Privatversicherte bei der Privaten Pflegeberatung durch die Firma COMPASS. Die Angehörigen haben auf eine Beratung bei ihrer Pflegekasse sogar einen Rechtsanspruch. Um Leistungen abrufen zu können, müssen sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Daraufhin prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder der privaten Pflegeversicherung (MDP), in welchem Umfang der Versicherte Hilfe braucht. Die Pflegeversicherung wird ihm in der Folge gegebenenfalls eine von drei Pflegestufen zuweisen. „Als pflegebedürftig gilt, wer bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität nicht mehr allein bewältigen kann“, erklärt die DKV Expertin. „Die Pflegestufe richtet sich danach, bei welchen Tätigkeiten und wie viele Stunden der Betroffene jeden Tag Unterstützung benötigt.“ Je höher die Pflegestufe, umso mehr zahlt die Kasse.

Entlastung durch Ersatzbetreuung

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss aufpassen, dass er sich nicht bis zur Erschöpfung aufreibt, warnt die Pflegeexpertin: „Betroffene sollten sich guten Gewissens regelmäßig Urlaub gönnen. Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen ihnen ab 2015 statt bisher 28 Tagen bis zu sechs Wochen im Jahr Erholung zu. Die Kasse zahlt dann bis zu 1.612 Euro pro Jahr, mit denen sie eine Ersatzbetreuung finanzieren können.“

Leistungen der Pflegekassen

Grundsätzlich lohnt es sich, genau zu überlegen, wie die Pflege am besten zu organisieren ist. Statt die Aufgabe komplett selbst zu übernehmen, können Betroffene zum Beispiel auch einen Pflegedienst kommen lassen – oder beide Varianten kombinieren. Allerdings reichen die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs nicht annähernd aus: Wer etwa einen Angehörigen mit Pflegestufe II selbst versorgt, bekommt durch die Pflegereform 458 Euro Pflegegeld pro Monat statt derzeit 440 Euro. Ein Tropfen auf den heißen Stein für jemanden, der dafür seinen Beruf aufgeben muss. Zieht die Familie einen Pflegedienst hinzu, zahlt die Kasse ab 2015 bis zu 1.144 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Auch damit lässt sich aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten decken.

Das „Must-have“ der Vorsorge: Private Pflegeversicherung

„Der einzige Weg, um sicher zu stellen, dass im Pflegefall keine Versorgungslücken entstehen, ist eine private Pflegeversicherung“, betont Gabriele Thomaßen. „Hier eignen sich Pflegetagegeld-Tarife am besten, um entsprechend vorzusorgen. Dann erhält die Familie für jeden Tag einen vereinbarten Betrag, über den sie frei verfügen kann.“ Derzeit besitzen laut Ipsos-Umfrage aber nur 22 Prozent der 16- bis 70-Jährigen eine private Pflegeversicherung.

*Quelle: Ipsos i:Omnibus™

Quelle: DKV

Donnerstag, 26. Februar 2015

Sterbehilfe ist kein Tabu mehr

Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Thema Sterbevorsorge

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx
Die Themen Tod und Sterben werden im Alltag oft verdrängt, spätestens bei der Begleitung eines sterbenden Menschen ist eine Beschäftigung mit der Trauer aber nicht zu vermeiden.

Die dunklen Monate des Jahres rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen Menschen in den Vordergrund. Die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird.

Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?


"Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe", erläutert der Münchner Rechtsanwalt und Buchautor Wolfgang Putz (Kanzlei Putz - Sessel - Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht). Bei der passiven Sterbehilfe lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensondenernährung, damit der Patient sterben dürfe. "Erlaubt ist auch die sogenannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde", erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten - hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid - bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend


Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. "Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden", betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.

Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt die Münchner Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. "Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden", rät Zehetmeier.

Vorsorge für den letzten Gang


Nicht nur das Ende des Lebenswegs, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. "Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen", so Byambajav.

Bestattungsformen im Wandel


Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner & Züfle in Stuttgart: "Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut." In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.

Weitere Informationen:


www.bestellen.bayern.de (Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button "Justiz" findet man eine Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter", sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).

Montag, 23. Februar 2015

Aktualisierte Auflage der Broschüre und des Faltblattes zur häuslichen Pflege erschienen

Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick zum Thema „Häusliche Pflege"


„Gut altern in Berlin“ – in dieser Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sind zwei Publikationen jetzt neu erschienen:
  • die Broschüre „Was ist, wenn …? 22 Fragen zum Thema häusliche Pflege“
  • und das Faltblatt „Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege“.
Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick zum Thema „Häusliche Pflege“. Sie wendet sich an alle, die sich auf das eigene Älterwerden oder eine anstehende Pflegebedürftigkeit im eigenen Umfeld vorbereiten wollen. Pflegende Angehörige erhalten Hinweise, wie sie entlastet werden können. Die Broschüre bildet hierbei die ab dem 1. Januar 2015 geltende Rechtslage ab. Sie stellt dar, welche Einrichtungen und Dienste Rat oder Hilfe bei häuslicher Pflege bieten. Darunter sind auch die 28 Pflegestützpunkte, die auf Wunsch zu Hause eine Beratung durchführen.

Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt

Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja erklärt dazu: „Pflege führt zu tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Gepflegten und der Pflegenden. Sie ist erfüllend, kann aber auch belastend und kräftezehrend sein. Pflegende Angehörige können hierzu in Berlin auf ein tragfähiges Beratungs- und Unterstützungssystem zurückgreifen. Das ist möglich, da Berlin frühzeitig auf die vorrangige Entwicklung des ambulanten Sektors gesetzt hat. Mit Erfolg: Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden ihrem Wunsch gemäß zu Hause gepflegt und versorgt. Für viele Pflegebedürftige wäre das Leben in den eigenen vier Wänden allerdings ohne die Arbeit der knapp 600 Pflegedienste, rund 30 Kurzzeit- und über 80 Tagespflegeeinrichtungen nicht möglich. Das Engagement aller Helfenden und Pflegenden verdient unsere Anerkennung und größten Respekt. Insbesondere die Leistung der pflegenden Angehörigen, die bei rund zwei Dritteln der zu Hause Gepflegten die Pflege übernehmen, kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Allen sollen die Publikationen Mut machen, Informationen und Unterstützung vermitteln und helfen, die Herausforderungen der Pflege erfolgreich zu bewältigen.“
Beide Publikationen wurden breit gestreut und können ab sofort angefordert werden über die Broschürenstelle der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.
Bestellungen richten Sie bitte an:
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – Broschürenstelle
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 9028-2826

Der Download ist möglich unter: Webauftritt ‘Pflege zu Hause’

Donnerstag, 19. Februar 2015

Im Alter gut versorgt in Schwäbisch Hall durch polnische 24-Stunden-Pflege

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden 70 % der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.


www.gelko-pflegevermittlung.de


Dies entspricht etwa 1,76 Millionen Menschen. Von diesen erhielten 1,18 Millionen nur Pflegegeld, was in der Praxis bedeutet, dass diese in der Regel allein von Angehörigen gepflegt werden.

Nach Angaben der Pflegekassen nahm die Anzahl der allein durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen gegenüber 2009 um 10,9 % zu. 

Diese Zahlen entsprechen in etwa auch der Situation in Schwäbisch Hall. In der knapp 37.500 Einwohner zählenden Stadt sind etwa 7.000 Menschen 65 Jahre oder älter. Die meisten der älteren Einwohner möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen.

Im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung verfügt Schwäbisch Hall über ausgezeichnete Strukturen. Zudem gibt es einen Stadtseniorenrat. Schwieriger wird es, wenn für den Angehörigen eine (bezahlbare) 24-Stunden-Pflege organisiert werden muss. In den meisten Fällen wird versucht die Pflege zuerst mit der Familie zu erbringen.

Erfahrungsgemäß kann das aber von den Angehörigen in den seltensten Fällen über eine längere Zeit alleine geleistet werden. Sei es, dass die Kinder selbst noch anderweitige Verpflichtungen wie Beruf und Familie haben, oder gar nicht am Wohnort des Pflegebedürftigen wohnen. Oder, dass der Angehörige selbst schon ein entsprechendes Alter hat und mit der Pflege einfach überfordert ist.

Verstärkte Nachfrage nach polnischen Pflegekräften in Schwäbisch Hall


Deshalb verzeichnet die gelko Pflegevermittlung ( www.gelko-pflegevermittlung.de ) eine verstärkte Nachfrage nach polnischen Pflegekräften für die 24-Stunden-Pflege zu Hause in Schwäbisch Hall.

Bei dieser 24 Stunden Pflege wohnt die polnische Pflegekraft zusammen mit dem Pflegebedürftigen im Haushalt. Somit ist eine ständige Betreuung gewährleistet, die Angehörigen erhalten Unterstützung und werden entsprechend entlastet.

Die 24 Stunden Pflege zu Hause mit polnischen Pflegekräften ist eine hervorragende Möglichkeit damit der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung, seinem zu Hause bleiben kann


Bei der gelko Pflegevermittlung erhalten die Einwohner von Schwäbisch Hall mit seinen Nachbargemeinden Untermünkheim, Ilshofen, Wolpertshausen, Vellberg, Obersontheim, Oberrot, Mainhardt, Waldenburg und Kupferzell eine persönliche, kostenlose vor Ort Beratung und Betreuung.

Dienstag, 17. Februar 2015

Mit Diabetes ins Pflegeheim

Bei der Wahl des Heimes sollte auf dessen Kompetenz für Diabetiker geachtet werden




Ältere Menschen, die an Diabetes leiden, sollten bei der Auswahl eines Pflegeheimes auch darauf achten, ob und wie gut das Heim auf die Betreuung von Diabetikern eingerichtet ist. 

Darauf weist der Altersmediziner und Diabetologe Dr. Dr. Andrej Zeyfang im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ hin. Viele Einrichtungen arbeiten heute z.B. mit auf Diabetes spezialisierten Ärzten zusammen und haben geschulte Mitarbeiter, die im Bedarfsfall beim Blutzuckermessen oder bei der Insulingabe helfen. 

Rund ein Drittel der Bewohner von Diabetes betroffen


Dies solle man vor der Entscheidung für ein Heim unbedingt in Erfahrung bringen, so Zeyfang. Diabetes ist bei älteren Menschen besonders häufig, in Pflegeheimen sind rund ein Drittel der Bewohner davon betroffen.


Quelle: Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ .

Ausgabe 2/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Montag, 16. Februar 2015

CeBIT 2015: Technische Hilfe für Demenzkranke

Elektrotechniker der TU Chemnitz stellen auf der CeBIT ein „Smart-Sensor-Netzwerk“ vor, das die Pflege von Menschen mit Demenz unterstützen soll – Laborwohnung kann an der Universität besichtigt werden


Foto: TU Chemnitz/Hendrik Schmidt
Julia Richter vom Forscherteam OPDEMIVA zeigt einen 3D-Sensor  zur Verhaltenserfassung im häuslichen Bereich. 

Mit zunehmendem Alter wird jeder Mensch ein wenig vergesslich, dies ist ganz normal. Das ist jedoch nichtgleichzusetzen mit dem Krankheitsbild der Demenz, das durch einen langsam fortschreitenden Verlust der geistigen Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Alzheimer´s Disease International sind weltweit derzeit etwa 44 Millionen Menschen von einer dementiellen Erkrankung betroffen. Tendenz steigend. Auch in Deutschland lässt die demographische Entwicklung eine Erhöhung der Betroffenenzahlen erwarten, da die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken, mit zunehmendem Lebensalter steigt. Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft wird sich in der Bundesrepublik die Zahl der Menschen mit Demenz bis zum Jahr 2050 auf etwa drei Millionen erhöhen, was einem Anstieg der Erkrankten um 40.000 pro Jahr entspricht. Dieser Prognose gegenüber steht ein zunehmender Personalmangel in der Pflege. 

Technische Hilfsmittel unterstützen Demenzkranke Menschen


Vor diesem Hintergrund startete an der Professur Digital- und Schaltungstechnik der Technischen Universität Chemnitz das Forschungsprojekt „OPDEMIVA“, das durch das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird. Die Wissenschaftler entwarfen unter der Leitung von Prof. Dr. Gangolf Hirtz Lösungen, die das Leben eines demenzkranken Menschen mit technischen Hilfsmitteln unterstützen können, sodass ein längerer Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung ermöglicht wird. Gemeinsam mit Partnern aus Medizin, Pflege und Ingenieurwissenschaften entwickelten die Forscher ein neuartiges bildverarbeitendes 3D-Sensorsystem, das den individuellen Tagesablauf des Pflegebedürftigen erfasst und analysiert. So können Betroffene bei ihrer Alltagsbewältigung durch die bedarfsgerechte Bereitstellung interaktiver Erinnerungsfunktionen unterstützt werden. 

Auch hinsichtlich der informativen Teilhabe von Angehörigen und professionell Pflegenden am Alltagsgeschehen des Betroffenen bieten sich neue Möglichkeiten. Eine Kommunikation des Pflegebedarfs, etwa per Smartphone an Angehörige, kann Freiräume schaffen und die Pflegetätigkeit mit dem Berufsleben in Einklang bringen. Aber auch die ambulante Pflege kann perspektivisch von zusätzlichen Informationen zum Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen profitieren: Beispielweise kann die Kenntnis über einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus das Verständnis für das Befinden der Betroffenen fördern.

Laborwohnung kann an der TU Chemnitz besichtigt werden


Einen Einblick in die Ergebnisse der Entwicklung und Perspektiven erhalten Interessierte vom 16. bis 20. März 2015 auf der CeBIT in Hannover (Halle 9, Gemeinschaftstand "Forschung für die Zukunft", Stand B 18). Darüber hinaus kann ab sofort nach Absprache eine mit der Sensorik ausgestattete Laborwohnung an der TU Chemnitz besichtigt werden. 

Homepage des Projektes OPDEMIVA (Optimierung der Pflege demenzkranker Menschen durch intelligente Verhaltensanalyse): http://www.opdemiva.de

Samstag, 14. Februar 2015

Ein Drittel der Deutschen kennt Pflegereform nicht

DAK-Umfrage: Viele halten Pflegesituation für schlecht



Die seit Jahresbeginn geltende Pflegereform ist in der Bevölkerung wenig bekannt: Ein Drittel der Deutschen kennt die gesetzlichen Änderungen nicht. Zehn Prozent wissen gar nicht, dass es die Pflegereform gibt. Das hat eine aktuelle und repräsentative Umfrage* des Forsa-Instituts im Auftrag der DAK-Gesundheit ergeben. Die Situation für Pflegebedürftige schätzen zwei Drittel der Befragten als nicht gut ein.
Während einem Drittel die Pflegereform unbekannt ist, wissen 44 Prozent grob Bescheid. Nur 16 Prozent schätzten sich selbst als gut informiert ein. Die Verhältnisse verschieben sich mit steigendem Alter: Bei den unter 30-Jährigen sind 46 Prozent uninformiert, bei den über 50-Jährigen ist der Anteil nur halb so groß.

Es gibt Aufklärungsbedarf


Zwei Drittel (67 Prozent) bewerten die allgemeine Pflegesituation in Deutschland als schlecht oder eher schlecht. Nur jeder Fünfte stuft die Situation als gut ein. „Das zeigt zum einen, dass die Pflegereform dringend nötig war“, sagt Annett Saal, Pflege-Expertin bei der DAK-Gesundheit. „Zum anderen scheint es noch immer Aufklärungsbedarf darüber zu geben, welche Möglichkeiten Pflegebedürftige und deren Angehörige haben.“

Pflege: Für viele noch immer ein Tabuthema


Mit den engsten Angehörigen hat nur ein knappes Drittel der Deutschen darüber gesprochen, wie diese im Pflegefall betreut werden möchten. Ein Drittel weiß das nicht. Die meisten sprechen nicht darüber, weil bislang der Anlass fehlte (68 Prozent). 35 Prozent meiden das Thema, weil es ihnen Angst macht oder niemand in der Familie darüber sprechen will. „Das Thema Pflege zu tabuisieren, bringt niemandem etwas“, sagt Saal. „Ein Pflegefall kann in jedem Alter eintreten und kommt häufig überraschend. Umso wichtiger ist es, darauf vorbereitet zu sein.“
76 Prozent derer, die darüber sprechen, nannten die häusliche Pflege als Wunsch ihrer Angehörigen. Ins Heim wollen 14 Prozent der Betroffenen, eine Pflege-WG können sich nur 13 Prozent vorstellen. Der Zugang zu Wohngemeinschaften soll durch die Pflegereform erleichtert werden. Generell zielt die Reform vor allem darauf ab, die Situation pflegender Angehöriger und Demenzkranker zu erleichtern.
Informationen zur Pflegereform bietet die DAK-Gesundheit im Internet unter www.dak.de/pflegereform. Pflegende Angehörige finden unter www.dak.de/pflege eine psychologische Online-Beratung und weitere Angebote.
*Repräsentative Bevölkerungsumfrage der DAK-Gesundheit durch das Forsa-Insitut mit 1005 Befragten. Erhebungszeitraum: 10. bis 17. Dezember 2014.

Donnerstag, 12. Februar 2015

Patientenverfügung - Nur jeder Vierte besitzt ein solches Dokument

Je konkreter der eigene Wille festgehalten ist, umso besser

Foto: Lupo / pixelio.de

(djd/pt). Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. Von den Älteren über 60 Jahre hat immerhin jeder zweite ein solches Dokument verfasst. Fast jeder Befragte kennt den Begriff Patientenverfügung.

Tatsächlich kann man durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oft genug kommt es vor, dass ein Betroffener nicht mehr sagen kann, wie er behandelt werden möchte. Hat er vorher eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erstellt, müssen Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal dann so handeln, wie er es sich gewünscht hat.

Je konkreter, desto besser


"Niemand möchte leichtfertig über das Leben eines anderen entscheiden", betont Tarja Radler, Vorstand der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. "Im Grenzbereich zwischen Medizin und Ethik ist es eine große Hilfe, wenn der Patient zuvor seinen Willen geäußert hat, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zum Thema Organspende." Entsprechende Dokumente entlasteten deshalb nicht zuletzt das Gewissen der Angehörigen. "Je konkreter der eigene Wille im Umgang mit einer bestimmten medizinischen Notsituation in der Patientenverfügung niedergelegt ist, umso besser", so Radler. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, braucht aber nicht von einem Notar beurkundet zu werden.

Online erstellen und ändern


Versicherer wie die DEVK bieten Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Den neuen Onlineservice in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Interessierten kostenlos nutzen - egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/notfallvorsorge ist bequem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. "Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Verfügung jederzeit nach eigenem Belieben ändern oder erweitern kann", so Tarja Radler. Der Datenschutz ist sichergestellt.

Über Fachbegriffe beraten lassen


Beim Ankreuzen des Fragebogens können natürlich Fragen aufkommen. "Versicherte, die sich für unseren Premium-Rechtsschutz entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen", erklärt Radler. Dafür falle auch keine Selbstbeteiligung an - auch nicht, wenn sie für Rechtsschutzfälle vereinbart sei.

Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Das ist die zentrale Stelle, die bundesweit registriert, ob Verfügungen zur Notfallvorsorge vorliegen. Krankenhäuser und Pflegeheime fragen vor schweren medizinischen Entscheidungen automatisch dort nach, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. "Für Versicherte übernehmen wir im Premium-Schutz die Gebühren für die Registrierung", ergänzt Tarja Radler.


Ärzte dürfen nicht gegen die Verfügung handeln


Eine Patientenverfügung gilt für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. So kann man bestimmen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland aber verboten. Die Patientenverfügung darf der nationalen Rechtsordnung nicht widersprechen. Es ist wichtig, dass sie rechtssicher ist, damit sich Betroffene darauf verlassen können. Die Patientenverfügung ist absolut verbindlich: Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln. Er würde sich dadurch strafbar machen. Im Vorfeld sollte man mindestens einer Vertrauensperson mitteilen, wo man das Dokument hinterlegt hat.

Montag, 9. Februar 2015

Gesetzliche Leistungen für Laienpflege sind gering

Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt

Foto_djd_DFV_Deutsche_Familienversicherung_CHW_Fotolia_com

(djd/pt). Umfragen bestätigen regelmäßig, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden im Pflegefall die bevorzugte Form der Betreuung ist. Mit 70 Prozent wird der Großteil aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Meist allein durch pflegende Angehörige oder mit Unterstützung professioneller Pflegedienste.

Laienpflege - eine oft unterschätzte Herausforderung


Für die Angehörigen bringt das meist hohe Belastungen mit sich: physische, psychische und in aller Regel auch finanzielle. Wenn ein Partner, Kind oder Verwandter seine Erwerbstätigkeit vorübergehend einschränken oder sogar ganz aufgeben muss, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erst recht nicht aus, um die entstandenen finanziellen Lücken zu schließen. Auch die von der Politik beschlossene Pflegereform ändert das nicht. Denn trotz der Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2015 um vier Prozent und Änderungen bei der Familienpflegezeit wird die Pflegepflichtversicherung auch in Zukunft ein "Teilkasko-Modell" bleiben.

Laienpflege finanziell absichern


Eine gute Möglichkeit, den Wunsch nach häuslicher Pflege auch durch Angehörige finanziell abzusichern, bieten private Pflegezusatzversicherungen. Dr. Stefan Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG, erklärt, worauf man bei der Tarifwahl achten sollte: "Gute Tarife machen ihre Leistungen nicht davon abhängig, durch wen die Pflege erfolgt. Und auch nicht, ob sie zu Hause, mit Unterstützung von Pflegediensten oder im Heim stattfindet." Außerdem würden diese Tarife auch im Fall einer Demenz zahlen, also bereits ab Pflegestufe 0. "Meist stellen hier pflegende Angehörige die Betreuung sicher, da ein stationärer Aufenthalt noch nicht notwendig ist", so Dr. Knoll. Vielen Verbrauchern sei oft aber nicht bewusst, wie wenig der Staat im Pflegefall für die Pflege durch Angehörige wirklich zahle und welche finanziellen Belastungen damit verbunden seien. Man sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema Pflege und den Erwartungen an die eigene Pflegesituation beschäftigen, um sich für das optimale Vorsorgeangebot entscheiden zu können.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Mobiler Service der Zahnärzte

Patienten mit einer Pflegestufe kann der Zahnarzt zuhause aufsuchen

Foto: Jerzy Sawluk  / pixelio.de

Die Zahl der Menschen, die sich zu Hause oder im Heim vom Zahnarzt behandeln lassen, nimmt zu. 

Rund 726000 Patienten haben im Jahr 2013 den mobilen Service genutzt. „Jedem Hilfebedürftigen, der eine Pflegestufe hat, steht diese Kassenleistung zu“, betont Dr. Wolfgang Eßer von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im  Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“. 

Bei der Suche nach einem fahrenden Zahnarzt hilft die Krankenkasse, der Zahnarzt oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung weiter. 

Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 2/2015 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Mittwoch, 4. Februar 2015

Pflege-TÜV braucht Reform

Das Pflegebenotungssystem beim Pflege-TÜV muss abgeschafft werden. Es bringt verzerrte Ergebnisse hervor.



„Das Pflegebenotungssystem beim Pflege-TÜV muss abgeschafft werden. Es bringt verzerrte Ergebnisse hervor. Eine Fünf wegen unbehandelter Druckgeschwüre lässt sich durch eine Eins für die Mitwirkung der Bewohner an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume ausgleichen“, kritisiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK.

Eine unzureichende Flüssigkeitsversorgung sollte zum Beispiel immer die Gesamtnote Fünf nach sich ziehen. Sonst setzt sich die Entwicklung fort, dass fast 70 Prozent der deutschen Pflegeheime die Noten Gut oder sehr gut erhalten, was nach Ansicht von Pflegeexperten ein falsches, zu positives Bild von den Zuständen in Pflegeheimen zeichnet. Wer also die Testberichte im Internet abruft, sollte sich gezielt die Ergebnisse des Qualitätsbereichs 1 Pflege und medizinische Versorgung mit all seinen Unterpunkten ansehen. Wenn in diesem Kernbereich schlechte Noten vergeben wurden, sollte man das betroffene Heim besser meiden. Der größte deutsche Sozialverband sieht hingegen in den detaillierten Prüfberichten des Medizinschen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die Teil des Pflege-TÜV sind, eine sinnvolle Grundlage zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen. Sie müssen künftig nur besser genutzt werden.

"Schlechte Ernährung, zu wenig Flüssigkeit, Druckgeschwüre und Hygienemängel müssen automatisch zu einer `mangelhaften' Bewertung führen"

Grundsätzlich gilt in der Pflege: Ein menschenwürdiger, respektvoller Umgang des Pflegepersonals mit Pflegebedürftigen lässt sich nur schwer messen und benoten, den muss man erleben. Deshalb empfiehlt der VdK allen Pflegebedürftigen und Angehörigen bei der Auswahl eines Pflegeplatzes, sich selbst ein Bild zu machen und die Einrichtung zu unterschiedlichen Tageszeiten zu besuchen. Diese persönlichen Eindrücke kann kein Testbericht ersetzen. "Schlechte Ernährung, zu wenig Flüssigkeit, Druckgeschwüre und Hygienemängel müssen automatisch zu einer 'mangelhaften' Bewertung führen", fordert Mascher.

Dienstag, 3. Februar 2015

Wohnen: heute schon an morgen denken

Altersgerecht wohnen - diese Vorstellung liegt für viele noch fern


Altersgerecht wohnen – diese Vorstellung liegt für viele noch fern. Doch wer bereits seine Traumwohnung gefunden hat und diese möglichst lange nutzen möchte oder wer gerade auf der Suche nach der perfekten Langzeitbleibe ist, sollte sich Gedanken über deren Alterstauglichkeit machen. So stehen im Bedarfsfall weniger Veränderungen bevor. Die 10 besten Tipps, worauf dabei zu achten ist, verraten die Experten von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG.  

  • Tipp 1: Stolperfallen meiden Wenn mit den Jahren die Mobilität abnimmt, steigen das Sturzrisiko und die Gefahr, Treppen nicht mehr ohne Hilfe bewältigen zu können. Wählen Sie daher am besten eine Wohnung in unteren Stockwerken, bei denen keine Absätze oder Treppenstufen überwunden werden müssen. Im Idealfall ist sie stattdessen mit breiten Türen ausgestattet und taugt so später auch für eine mögliche Rollstuhl- oder Rollatornutzung. Auch die Zimmer selbst sollten barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise ebenerdige Schwellen bei Türen und der Dusche sowie der Verzicht auf dicke Teppiche mit Stolperkante oder herumliegende Kabel. 
  • Tipp 2: Alles in Griffnähe Um auch bei eingeschränkter Beweglichkeit noch überall ranzukommen, ohne sich zu stark bücken oder strecken zu müssen, empfehlen sich Möbelstücke in Griffnähe. Dazu gehören u.a. flache Regale, tief angebrachte Hängeschränke oder hoch gelegene Backöfen. Sideboards haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie bei Bedarf auch ideal als Stütze für eine kurze Verschnaufpause dienen. Zum Öffnen hoch liegender Fenster eignen sich zudem Hebelverlängerungen.
  • Tipp 3: Badgestaltung Zur eigenen Sicherheit dienen im Bad Handläufe, denn sie helfen als Abstützung und geben Halt. Inzwischen gibt es sie in verschiedenen Farben und Formen. Somit fügen sie sich harmonisch in eine moderne Badezimmergestaltung ein, ohne dabei altbacken auszusehen. Empfehlenswert ist daneben ein Wasserhahn mit Temperaturbegrenzung, um einer versehentlichen Verbrühung vorzubeugen.
  • Tipp 4: Vorsicht vor Kordeln Bei Vorhängen und Jalousien sollte auf Kordeln – besonders zu lange – möglichst verzichtet werden. Sie bergen zahlreiche Risiken, wie sich in ihnen zu verfangen oder sogar zu strangulieren. Eine sichere Alternative sind stattdessen Schleuderstäbe.
  • Tipp 5: Für viel Licht sorgen Um sich auch bei zunehmend schlechterer Sicht gut in den eigenen vier Wänden zurechtzufinden, ist eine optimale Ausleuchtung der Räume ohne dunkle Ecken unerlässlich. Optimal sind Lampen mit mehreren, flexiblen Strahlern anstelle eines dunklen Lampenschirms. Sie können alle Bereiche des Raumes erfassen und geben zudem ein Gefühl der Sicherheit. Zur Bedienung ist ein einfacher Kippschalter am besten geeignet, da er selbst bei eingeschränkter Feinmotorik problemlos betätigt werden kann.
  • Tipp 6: Ruhe im Grünen Wer eine neue Wohnung sucht, sollte eine zu hektische Umgebung lieber meiden. Stattdessen wirkt der Ausblick auf die Natur beruhigend, ohne dass allzu schnelle Bewegungen die Augen überanstrengen. Darüber hinaus wirkt sich Straßenlärm beunruhigend auf die Nerven aus und kann bei Trägern von Hörgeräten sogar zu einem unangenehmen Rauschen führen, das die Hörleistung unnötig beeinträchtigt. Alternativ ist es ratsam, darauf zu achten, dass die Fenster gut schließen und den Lärm draußen halten.
  • Tipp 7: Kurze Wege zu Bus & Bahn Die beste Wahl für den Altersruhesitz sind Orte mit guter, öffentlicher Verkehrsanbindung. So bleibt man auch ohne eigenes Auto lange mobil und kann an dem öffentlichen Leben außerhalb des direkten Umfeldes teilhaben.
  • Tipp 8: Dicht gelegene Einkaufsmöglichkeiten Möglichst fußläufig sollten ausreichend Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sein. Kräftezehrende Großeinkäufe können so entfallen und stattdessen schnell kleine Besorgungen für den aktuellen Bedarf erledigt werden. Einen großen Vorteil bieten kleine Läden durch den oft großen persönlichen Kontakt. Das schafft soziale Nähe und wenn nötig, rasche Unterstützung beim Einkauf. Nützlich sind auch Ärzte und Apotheken gleich vor Ort, damit die medizinische Versorgung optimal erfolgen kann.
  • Tipp 9: Soziale Treffpunkte suchen Nicht jeder hat das Glück, Angehörige und Freunde in der Nähe zu haben. Daher sind Wohnungen ideal, die durch belebte Innenhöfe und Sitzgruppen den Austausch mit der Nachbarschaft ermöglichen. Dieser soziale Kontakt hat darüber hinaus den Vorteil, dass abwesende Bewohner wahrgenommen werden und so im Notfall schneller Hilfe organisiert wird.
  • Tipp 10: Wohnungsgröße berücksichtigen Viele geräumige Zimmer mit massenhaft Platz hat jeder gern. Doch je größer die Wohnung ist, desto umfangreicher gestaltet sich die Hausarbeit – ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Wahl des Altersruhesitzes. Denn mit zunehmenden Lebensjahren fallen Staubsaugen, Wischen oder Fensterputzen schwerer. Wer keine zusätzlichen Kosten für eine Haushaltshilfe ausgeben möchte, sollte sich daher für kleinere Räumlichkeiten entscheiden.

Über PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH: 

Die PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH bietet 2.835 Plätze an, die sich derzeit auf zwölf Pflegeeinrichtungen über das Stadtgebiet verteilen. Damit ist PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG der größte Anbieter für Pflege in der Hansestadt.