Freitag, 30. Januar 2015

Nachfrage nach 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte in Öhringen

Die gelko Pflegevermittlung verzeichnet zurzeit eine verstärkte Nachfrage nach polnischen Pflegekräften und Betreuerinnen für die 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause im Raum Öhringen



Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ist schon heute jeder fünfte Einwohner (19,7 %) der 22.777 Einwohner von Öhringen 65 Jahre alt oder älter. Tendenz weiter steigend.

Das Netzwerk in der Ambulanten Alten- und Krankenpflege im Raum Öhringen ist groß und die Pflegebedürftigen sind daher unter „normalen“ Umständen auch gut versorgt.

Spätestens aber, wenn die Versorgung über die üblichen „Hausbesuche“ der ambulanten Dienste hinausgeht, stellt sich für viele Betroffenen und deren Angehörigen die Frage der Organisation und Finanzierung, zum Beispiel einer 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause.

Die 24 Stunden Pflege und Betreuung ist aber in vielen Fällen von Demenzerkrankungen unabdingbar. Die Familie kann das nur in sehr begrenztem Umfang dauerhaft leisten. In der Regel sind die Familienmitglieder selbst noch berufstätig, haben eine eigene Familie oder sonstige anderweitige Verpflichtungen. Zudem wohnen zum Beispiel die Kinder oft nicht mehr am Wohnort der zu versorgenden Eltern.

Selbst in den Fällen wo die 24 Stunden Pflege in Öhringen durch Angehörige geleistet werden kann, stehen diese oft ziemlich schnell an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Oftmals wird auch durch den Ehepartner gepflegt, der selbst schon in einem entsprechenden Alter ist und natürlich im Laufe der Zeit zunehmend älter wird.

Immer öfters werden deshalb polnische Pflegekräfte für die 24 Stunden Pflege nachgefragt, die im Haushalt mit dem Pflegebedürftigen wohnen und die Angehörigen bei der Alltagsbetreuung entlasten.

Die Bewohner Stadt Öhringen mit ihren Nachbargemeinden Forchtenberg, Zweiflingen, Neuenstein, Waldenburg, Pfedelbach, Bretzfeld, Langenbrettach und Hardthausen am Kocher erhalten bei der gelko Pflegevermittlung eine kompetente und kostenlose Beratung zur legalen 24 Stunden Pflege durch polnische oder andere osteuropäische Pflegekräfte.

Donnerstag, 29. Januar 2015

Pflegeheimbewohner müssen bei Preisanpassungen gefragt werden

Erstes Oberlandesgericht kippt einseitige Entgelterhöhungen




Vertragsklauseln, die Pflegeeinrichtungen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Betroffenen gestatten, sind unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Pflegeanbieter aus Nordrhein-Westfalen.
Will ein Pflegeheim gestiegene Kosten auf seine Bewohnerinnen und Bewohner umlegen, müssten diese zwingend vorher zustimmen. Behält sich der Unternehmer im Vertrag jedoch vor, Preise in diesen Fällen einseitig zu erhöhen, widerspreche dies sowohl dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) als auch allgemeinen juristischen Prinzipien. Das Oberlandesgericht Hamm folgt damit den Argumenten der Verbraucherschützer. 
„Gerade wenn es um die ausufernden Investitionskostenpauschalen geht, bedeutet dieses Urteil einen Schutz vor überzogenen Forderungen“, so Heiko Dünkel, Projektleiter beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Betroffene zahlen meist einen Löwenanteil der Kosten aus eigener Tasche. Der Gesetzgeber wollte die Selbstbestimmungsrechte von Verbrauchern in Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit dem WBVG deutlich stärken“. 
Die Gerichte sind in der Frage der Entgelterhöhungen (Paragraf 9 WBVG) bisher uneins. So hatte die Vorgängerinstanz, das Landgericht Dortmund, noch geurteilt, eine Zustimmung der Betroffenen sei nicht notwendig. Im Juni hatte das Landgericht Düsseldorf hingegen eine generelle Zustimmung zu Preisanpassungen verlangt. Die Zivilgerichte in Berlin und Mainz fordern diese zumindest bei Selbstzahlern, die noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. 
Das Oberlandesgericht Hamm verwarf im aktuellen Urteil nun auch eine Vertragsklausel, die der Einrichtung unangemessene Zugriffsrechte auf Möbel und andere persönliche Sachen des Bewohners, etwa nach dessen Versterben, einräumte. Die Kammer folgt damit der Linie anderer Gerichte. Die weit verbreitete kostenpflichtige Räumung der Zimmer ohne Rücksicht auf trauernde Angehörige und ohne Kostentransparenz wird mit dieser Entscheidung weiter erschwert . 
Projekte zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz 
Der vzbv nimmt seit 2010 gemeinsam mit den Verbraucherzentralen die Vertragstexte von Pflegeanbietern unter die Lupe. Das seit Juni 2013 laufende Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“ nimmt insbesondere neue Wohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe in den Fokus. Die Maßnahmen werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 
Erwähnte Gerichtsentscheidungen: 
• Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.08.2014, Az. 1-12 U 127/13, nicht rechtskräftig 
• Landgericht Dortmund (Vorgängerinstanz), Urteil vom 27.08.2013, Az. 25 O 135/13 
• Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2014, Az. 12 O 273/13, nicht rechtskräftig 
• Landgericht Mainz, Urteil vom 31.05.2013, Az. 4 O 113/12, rechtskräftig 
• Landgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2012, Az. 15 O 181/12, rechtskräftig 
• Berliner Kammergericht, Hinweisbeschluss vom 17.05.2013, Az. 23 U 276/12

Mittwoch, 28. Januar 2015

Altenpflege vor dem Kollaps

Verschärfter Pflegekräftenotstand droht


Der Personalmangel in der Altenpflege wird sich künftig erheblich verschärfen. Das geht aus dem Positionspapier "Gute Pflege braucht starke Kräfte" des Sozialverband SoVD hervor. 

"Mangelhafte Ausbildung, schlechte Arbeitsbedingungen und demografischer Wandel sind die Ursachen für den Pflegekräftenotstand in Deutschland", sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Dienstag. Er warnte davor, die Problematik zu verharmlosen. "Die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen vor dem Hintergrund der sinkenden Leistungskraft des familiären Umfelds ist eine zentrale Herausforderung an unsere Gesellschaft. Und deshalb wird der Bedarf an Fachkräften rasant steigen. Nun gilt es, die Voraussetzungen für eine würdevolle Pflege zu schaffen", sagte Verbandspräsident Bauer.

Geburtenstarke Jahrgänge erreichen das Pflegealter


Laut SoVD-Positionspapier wird der Pflegebedarf in Zukunft deutlicher ansteigen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der zwischen 1950 und 1970 geborenen Menschen das Pflegealter erreichen. Gleichzeitig sinkt die Zahl junger Menschen, die Pflegeleistungen erbringen können.

Aus Sicht des Sozialverbandes sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen nötig, um wirksame Verbesserungen in der Pflege zu bewirken. Im Zentrum steht eine angemessenere Bezahlung der beruflich Pflegenden ebenso wie ein professionelles und wertschätzendes Personalmanagement in den Einrichtungen. "Die permanente Überbelastung aufgrund des bestehenden Personalmangels führt zu einer Arbeitsunzufriedenheit, die sich negativ auf die Pflegequalität auswirkt", warnt der SoVD. Zudem könnten inzwischen ausgestiegene Fachkräfte besser reaktiviert werden, wenn sich das Berufsbild durch attraktivere Arbeitsbedingungen zum Positiven wende.

Hintergrundinformationen:
Positionspapier Gute Pflege braucht starke Kräfte - Forderungen des SoVD für eine Stärkung der Altenpflegekräfte www.sovd.de

Montag, 26. Januar 2015

Nur noch die neue Gesundheitskarte gilt

Seit 01. Januar ist nur noch die neue elektronische Krankenversichertenkarte mit Bild gültig


Seit 1. Januar ist nur noch die neue elektronische Krankenversichertenkarte mit Bild gültig. Ausgenommen von dieser Regelung aller gesetzlichen Krankenkassen sind lediglich Kinder bis 15 Jahre und Menschen mit einer Pflegestufe. 

Wer die neue Versichertenkarte ab dem neuen Jahr nicht hat, muss damit rechnen, dass er seine Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss. Denn Ärzte dürfen bei der Vorlage der alten, abgelaufenen Karte Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verschreiben (Anmerkung der Red.: auch für die ärztliche Leistung gibt es eine Privatrechnung). Der Patient muss das Arzneimittel dann bei der Einlösung des Rezepts in der Apotheke in bar bezahlen und sich das Geld im Anschluss von seiner Krankenkasse zurückerstatten lassen.

Der Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Fritz Becker, rät deswegen allen Betroffenen: "Wer die neue Versichertenkarte noch nicht hat, sollte sich so schnell als möglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Umstellung nachholen. Nur so ist gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte in gewohnter Weise versorgt werden können. Zwar besteht die Möglichkeit der Rückerstattung, doch dieser Weg ist umständlich und zeitraubend. Wer die neue elektronische Gesundheitskarte hat, muss sicherstellen, dass er nur noch die neue Karte nutzt."

Sonntag, 25. Januar 2015

Bereitschaft zu häuslicher Pflege gering

DAK-Umfrage: Nur ein Drittel würde Angehörige zu Hause betreuen


Beim Eintritt eines Pflegefalles würde nur knapp jeder Dritte seine Angehörigen selbst zu Hause pflegen. Das geht aus einer aktuellen und repräsentativen Umfrage hervor, die das Forsa-Institut im Auftrag der DAK-Gesundheit durchgeführt hat. Einen Platz im Pflegeheim würden 17 Prozent wählen, während 43 Prozent eine andere Lösung, etwa eine Pflegekraft, die ins Haus kommt, suchen würden. Zum 1. Januar 2015 trat die Pflegereform in Kraft, die die Situation pflegender Angehöriger verbessern soll.

Bereitschaft zur Pflege abhängig von Alter und Geschlecht

Die Bereitschaft zur häuslichen Pflege ist abhängig von Alter und Geschlecht der Befragten. So gaben bei den über 50-Jährigen knapp 40 Prozent an, Angehörige im Pflegefall selbst betreuen zu wollen. Bei den unter 30-Jährigen waren es nur 16 Prozent. In dieser Altersgruppe setzt ein Viertel der Befragten auf Heimbetreuung, die Hälfte würde eine andere Lösung suchen. 
Bei den Frauen zeigte sich ein gutes Drittel bereit, häusliche Pflege zu übernehmen, bei den Männern nur ein knappes Viertel. „Die Pflege von Angehörigen verstehen viele noch immer als Aufgabe der Frau“, kommentiert Annett Saal, Pflege-Expertin bei der DAK-Gesundheit, das Ergebnis. „Ich hoffe, dass sich dies mit der Pflegereform ändern wird.“ Zum Jahreswechsel gelten neue gesetzliche Regelungen, die unter anderem die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vereinfachen sollen.

Vor allem Jüngere setzen eher auf Heimbetreuung


Kommt häusliche Pflege nicht in Frage, gaben die Befragten folgende Gründe dafür an: Ein Drittel sagte, dass ihre berufliche Situation es nicht zulasse, einen Angehörigen zu pflegen. Drei von zehn führten ihre private Situation an. Immerhin jeder Vierte lehnte es prinzipiell ab, selbst zu pflegen – bei den unter 30-Jährigen sogar jeder Dritte. „Viele haben große Sorge, dass die Pflege sie überfordern würde“, sagt Annett Saal. „Oft lassen die Rahmenbedingungen häusliche Pflege einfach nicht zu. Auch hier hoffe ich, dass die Pflegereform die Situation verbessert.“
Die DAK-Gesundheit bietet eine Online-Beratung an. Pflegende Angehörigen finden dort Hilfe bei psychologischen Fragen. Informationen zu diesem und weiteren Angeboten gibt es im Internet unter www.dak.de/pflege.

Freitag, 23. Januar 2015

Demenzpatienten können und wollen mitreden

Das Gedächtnis schwindet, Empfindungen bleiben


Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, können noch lange Zeit mitreden, Entscheidungen treffen und ihr Leben aktiv gestalten. Diese Tatsache wird allzu oft verkannt.

Demenzerkrankungen wie die Alzheimerkrankheit sind in ihrem Verlauf von Verlusten geprägt: Gedächtnis, Ausdrucksvermögen, Orientierung und alltagspraktische Fähigkeiten gehen nach und nach verloren. Im Endstadium der Erkrankung sind die Betroffenen vollständig auf Pflege angewiesen. 

Kein Wunder, dass die Diagnose bei Betroffenen und Angehörigen spontan Angst und Trauer auslöst. „Wir sollten uns aber hüten, Patienten mit einer Demenzdiagnose sämtliche Kompetenzen abzusprechen", betont Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga e.V. „Die Alzheimererkrankung verläuft schleichend über mehrere Jahre. Die Betroffenen sind noch lange Zeit zu Überlegungen und Entscheidungen in der Lage."

Nicht über, sondern mit den Betroffenen reden


Immer mehr Betroffene melden sich selbst zu Wort und fordern, nicht über sie zu reden, sondern mit ihnen. Sie wollen mit entscheiden, welche Behandlungsform ihnen gut tut, mit welchen Aktivitäten sie ihre Zeit verbringen und wo sie leben möchten, wenn die Erkrankung weiter fortgeschritten ist. „Je früher die Diagnose gestellt wird, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben die Betroffenen", erklärt Professor Giso Deussen, Vorsitzender der Deutschen Seniorenliga. „Außerdem können Behandlungsmaßnahmen umso besser greifen, je früher sie beginnen." 
Dazu gehört eine zielgerichtete Therapie mit Medikamenten. Auch wenn bislang kein Medikament die Erkrankung aufhalten, geschweige denn heilen kann, so können bestimmte Wirkstoffe das Fortschreiten des geistigen Abbaus verzögern, die Symptome lindern und die Lebensqualität verbessern. Zusätzlich ist es wichtig, die Betroffenen zu anregenden und erfüllenden Tätigkeiten zu ermuntern. Das kann ein Malkurs, Backen, Musik, Gärtnern oder Sport sein.
„All diese Maßnahmen bringen aber nur dann etwas, wenn die Patienten in ein soziales Netz eingebunden sind und Gemeinschaft erleben können", erklärt Hackler. Die Alzheimererkrankung schränkt die geistigen Fähigkeiten ein, aber nicht die Gefühlswelt. Auch im fortgeschrittenen Stadium empfinden die Patienten Freude, Begeisterung, Langeweile oder Trauer und haben das Recht, darin ernst genommen zu werden.

Kostenloser Ratgeber "Alzheimer erkennen"


Unter dem Titel „Alzheimer erkennen" bietet die Deutsche Seniorenliga einen Ratgeber für Betroffene und Angehörige an. Er beschreibt die Symptome der Alzheimererkrankung, Diagnosemethoden und Behandlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus wird erläutert, welche Überlegungen betroffene Familien nach der Diagnose anstellen sollten. Die Broschüre ist kostenlos und kann postalisch, im Internet oder telefonisch bestellt werden: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn, www.dsl-alzheimer.de. Bestell-Hotline 01805 – 001 905 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

Freitag, 16. Januar 2015

VDK fordert neues Kontrollsystem in Pflegeheimen

Qualitätsprüfungen des MDK aus Sicht des VDK nicht geeignet um gute Qualität in der Pflege zu messen


„Die Ergebnisse des Berichts dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch eine Vielzahl der Pflegebedürftigen bestimmte Hilfen gar nicht oder nur eingeschränkt erhält“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die am letzten Mittwoch vorgestellten Ergebnisse des 4. Pflegequalitätsberichts des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente – all das kommt leider hierzulande viel zu häufig vor“, so Mascher.

Jetziges Prüfsystem muss schleunigst geändert werden

Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes seien aus Sicht des VdK auch nicht geeignet, gute Qualität in der Pflege zu messen. „Das jetzige Prüfsystem inklusive der Prüfkriterien und dem Pflegebenotungssystem muss schleunigst geändert werden. Es ist nicht an der Lebensrealität der Heimbewohner und Nutzer der ambulanten Pflegedienste orientiert und auch nicht geeignet, Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten herzustellen“, so Mascher.
Der VdK hat im November 2014 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, mit der den Verletzungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Konkret unterstützt der VdK sieben Beschwerdeführer aus ganz Deutschland, die wegen einer Erkrankung oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit befürchten, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein. 
„Sie haben etwa Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden oder mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden“. Die Mängel seien im System zu suchen, das solche Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. „Schuld sind nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden“, betont Mascher.

Donnerstag, 15. Januar 2015

Zuzahlungsbefreiungen für 2015 neu beantragen

Da die Bescheinigung nur für ein Kalenderjahr gilt, muss für 2015 neu beantragt werden


Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Patienten) überschreitet. Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu für 2015 beantragt werden. 

Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze schon überschritten wurde oder - bei chronisch kranken Patienten - im Laufe des Jahres überschritten wird. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

In Deutschland sind derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen chronisch kranke Menschen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente bzw. Heil- und Hilfsmittel brauchen oder z.B. Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. 

Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 2,0 Milliarden Euro. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient zum Beispiel eine Kundenkarte hat.

Mittwoch, 14. Januar 2015

VDK: Pflegebedürftigkeit darf nicht in Armut führen

VDK-Präsidentin Mascher: "Wir brauchen eine große und umfassende Pflegereform"

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher | © Heidi Scherm

„Es ist eine fatale Entwicklung, wenn immer mehr Pflegebedürftige auf staatliche Unterstützung angewiesen sind“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, heute veröffentlichte Zahlen. Demnach mussten 2013 444.000 Menschen „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Vor zehn Jahren waren es knapp 340.000 Pflegebedürftige.

„Pflegebedürftige müssen immer mehr aus der eigenen Tasche zahlen, weil die Leistungen der Pflegeversicherung den tatsächlichen Aufwand nicht mehr decken“, sagt die VdK-Präsidentin. Der Anstieg der Leistungsempfänger habe laut Mascher mehrere Ursachen. „Steigende Heimkosten einerseits, stagnierende Bestandsrenten andererseits und sinkende Zahlbeträge bei Neurenten. Eine gute stationäre Versorgung geben viele Renten nicht her, besonders nicht die von Frauen.“

Pflegebedürftigkeit ist inzwischen ein Armutsrisiko

„Pflegebedürftigkeit ist inzwischen ein Armutsrisiko, das durch einschneidende Maßnahmen verhindert werden muss“, so die VdK-Präsidentin weiter. Um das mit Pflegebedürftigkeit verbundene Armutsrisiko zu mindern, sei etwa eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung im Pflegesektor erforderlich. „Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist die Kaufkraft der Zahlungen aus der Pflegeversicherung stark gesunken.“
Die mangelhafte finanzielle Situation Pflegebedürftiger wird sich nach Einschätzung des VdK ohne eine große Pflegereform noch verschärfen. Deshalb fordert der Sozialverband VdK eine große, umfassende Pflegereform, die sich auch den demografischen Herausforderungen stellt. „Gute Pflege ist ein Menschenrecht. Gerade eine immer älter werdende Gesellschaft braucht eine zukunftsfähige und würdevolle Pflege“, betont Mascher.

Die VdK-Präsidentin sieht vor diesem Hintergrund keinen Grund zum Jubeln anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Pflegeversicherung. „Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eingeführt worden, damit möglichst keiner mehr als Pflegefall zum Sozialfall wird. Die neuen Zahlen der Empfänger von staatlicher Hilfe machen deutlich, dass es höchste Zeit ist gegenzusteuern.“

Auch sei der grundsätzliche Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung in den 20 Jahren ihres Bestehens nicht behoben worden. „Die besonderen Bedürfnisse von Demenzkranken und ihrer pflegenden Angehörigen werden noch immer im System der Pflegeversicherung kaum berücksichtigt. Auch das neue Pflegestärkungsgesetz bringt nur wenige Verbesserungen für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen. Viele Herausforderungen in der Pflege bleiben, wie die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation zur Vermeidung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit und das ungerechte Nebeneinander von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung.“

Samstag, 10. Januar 2015

Beruf und Pflege vereinbaren

Jeder Zweite fürchtet Nachteile im Job

Foto: derateru - pixelio.de

Repräsentative Umfrage: Neue gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege werden zwar von weiten Teilen der erwerbstätigen Bevölkerung als hilfreich eingeschätzt, allerdings gibt es nach wie vor auch erhebliche Vorbehalte

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sind zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Viele Erwerbstätige in Deutschland stimmen den verabschiedeten Maßnahmen zu, wie eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ergab. In einer repräsentativen forsa-Stichprobe wurden 2000 Berufstätige ab 18 Jahre unter anderem zu ihren Einschätzungen und Vorbehalten zum Pflegeunterstützungsgeld, zum Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit sowie zur Freistellung während der Begleitung eines sterbenden Angehörigen befragt. Die größte Zustimmung fand das Pflegeunterstützungsgeld, das 89 Prozent der Befragten als sehr hilfreich einschätzen. 85 Prozent würden diese Leistung selbst in Anspruch nehmen, wenn sie die Pflege eines Angehörigen organisieren müssten. Auch das Echo zu den weiteren Maßnahmen fiel überwiegend positiv aus. 68 Prozent fanden die Freistellung zur Begleitung im Sterbeprozess prinzipiell gut. Bei der Familienpflegezeit von maximal 24 Monaten ist immerhin noch rund die Hälfte dieser Meinung.

Zweifel vor allem an der Praktikabilität der Familienpflegezeit

Allerdings gibt es deutliche Zweifel vor allem an der Praktikabilität der Familienpflegezeit: Nur knapp jeder Dritte ist davon überzeugt, diese auch in Anspruch nehmen zu wollen. Dabei spielen finanzielle Gründe die ausschlaggebende Rolle (84 Prozent). Auch die Angst vor beruflichen Nachteilen würde immerhin noch 43 Prozent davon abhalten, die Familienpflegezeit tatsächlich zu nutzen. „Hier ist vor allem eine andere Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Gleichzeitig gibt es eindeutige Verbesserungswünsche bezüglich der neuen Gesetzeslage: 95 Prozent favorisieren einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose, unabhängige und individuelle Beratung für pflegende Angehörige. „Ein verbindlicher Beratungsanspruch zu den komplexen Möglichkeiten, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren, würde die Regelungen stärken und dazu beitragen, bestehende Ängste und Vorbehalte der pflegenden Angehörigen abzubauen. Insofern sollte die Politik dieses Signal nicht übersehen – der Beratungsbedarf muss gedeckt werden“, erklärt Suhr. Nach wie vor bestehen zudem beträchtliche Ängste, die Übernahme familialer Pflege überhaupt offen gegenüber dem Arbeitgeber anzusprechen. 64 Prozent nennen die Sorge um den Arbeitsplatz als hauptsächlichen Grund, die Pflegesituation am Arbeitsplatz lieber zu verschweigen.
Generell verdeutlicht die Studie einen breiten Konsens in der Erwerbsbevölkerung, dass die Vereinbarung von Beruf und Angehörigenpflege einen hohen Stellenwert haben sollte. Demnach halten es 94 Prozent für wichtig, während der Pflege erwerbstätig zu bleiben. Ausschlaggebend seien hierfür insbesondere finanzielle Gründe (86 Prozent). Bei den Möglichkeiten, wie Unternehmen pflegende Angehörige am besten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen können, wurden durchgehend Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der Erwerbstätigkeit genannt. Am häufigsten wurden flexible Arbeitszeitmodelle (88 Prozent), Home Office (75 Prozent) und individuelle Absprachen (69 Prozent) gefordert.

Methoden und Vorgehensweise

In der, dieser Auswertung zugrundeliegenden, anonymen Bevölkerungsumfrage wurden mittels einer repräsentativen Stichprobe Einstellungen aus dem Themenbereich „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ erfragt. Die Stichprobengröße beträgt 2.015 Befragte (N=2.015). Die Befragung wurde in der Zeit vom 10. bis 21. November 2014 durchgeführt. Die Grundgesamtheit bildeten die Erwerbstätigen ab 18 Jahre, bundesweit, repräsentiert in einem Panel (forsa.omninet) mit ca. 20.000 Personen. Als Erhebungsmethode kam die In-Home-Befragung per PC bzw. Set-Top-Box am TV-Bildschirm zum Einsatz. Anschließend wurde die Personenstichprobe nach Region, Alter, Geschlecht und Bildung gewichtet. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/- 2 Prozentpunkten.

Hintergrundinformationen zum Gesetz

Für die Organisation und Übernahme der Pflege eines Angehörigen, sieht das Gesetz ab 1. Januar 2015 folgende Möglichkeiten vor:
  • Kurzfristige 10-tägige Freistellung mit Lohnersatzleistung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine kurzfristige, maximal 10-tägige Freistellung für die Organisation einer akut eingetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen. Sie erhalten in dieser Auszeit mit dem Pflegeunterstützungsgeld eine Lohnersatzleistung in Höhe der Leistung des Kinderkrankengeldes, das von der sozialen Pflegeversicherung getragen wird. Als Bruttoleistung werden bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.
  • Pflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf maximal 6 Monate unbezahlte volle oder teilweise Freistellung von der Arbeit, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts in dieser Phase haben sie einen Anspruch auf ein zinsloses, monatsweise ausgezahltes Darlehen, das sie nach Ende der Pflegezeit in Raten zurückzahlen müssen.
  • Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Dabei muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich eingehalten werden. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts während der reduzierten Arbeitszeit haben sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das sie nach Ende der Familienpflegezeit schrittweise zurückzahlen müssen.
  • Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit: Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander verzahnt werden und auch ineinander übergehen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Zieht sich die Pflege länger als 24 Monate hin, können mehrere Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen – nacheinander oder parallel.
  • Begleitung in der letzten Lebensphase: Angehörige haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase des pflegebedürftigen Familienmitglieds drei Monate lang weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen. Sie können so für ihre Angehörigen auf ihrem letzten Weg da sein. Auch sie haben einen Anspruch auf das zinslose Darlehen.

Mittwoch, 7. Januar 2015

Pflegeleistungs-Helfer gibt Überblick über neue Pflegeleistungen

Damit die neuen Leistungen auch schnell bei Ihnen ankommen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Copyright: Bundesregierung / Laurence Chaperon
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbesserte Leistungen. Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unkompliziert einen Überblick über die neuen Leistungen verschaffen, die für sie in Frage kommen. 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe"Seit dem 1. Januar können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbesserte Unterstützungsleistungen erhalten. Gerade wenn es darum geht schnell Hilfe zu finden, etwa nach einem Sturz oder einem Schlaganfall, braucht es einen guten Überblick. Wir wollen pflegende Angehörige dabei unterstützen unbürokratisch die Leistungen zu finden, die in ihrer konkreten Pflegesituation passen. Schließlich sollen die neuen Leistungen auch schnell da ankommen, wo wir sie haben wollen: Bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen." 

Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können. Mit Hilfe der Ergebnisse können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Pflegeberatung oder bei ihrer Pflegekasse gezielt beraten lassen.

Den Pflegeleistungs-Helfer finden Sie hier.

Montag, 5. Januar 2015

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Seit 01.01.2015 gelten im Bereich der Pflege neue gesetzliche Regelungen

Die neuen gesetzlichen Regelungen im Video erklärt



Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität.

Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation.

Mehr Informationen finden Sie auch hier:   Wege zur Pflege

Freitag, 2. Januar 2015

Wer hilft, braucht selbst auch Hilfe

Psychologen der Universität Jena weiten Angebot für pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen aus / Teilnehmer für „Tele.TAnDem.online“ bundesweit gesucht

Foto: Anne Günther/FSU
Psychologin Franziska Meichsner von der Universität Jena gehört zum Beratungsteam von „Tele.TAnDem.online"

Waschen, Anziehen, Essen, sich im Leben zurechtfinden – was für die meisten Menschen alltägliche Tätigkeiten sind, die ohne große Mühe gelingen, wird für Patienten mit Demenz zu einer wachsenden Herausforderung. Mit fortschreitender Erkrankung brauchen sie immer intensivere Unterstützung und Betreuung. Für pflegende Angehörige wird das oftmals zu einem Fulltime-Job. „Wer aber 24 Stunden am Tag für einen Erkrankten da sein muss, der vergisst leider oft, die eigenen Bedürfnisse zu berücksichtigen“, weiß Prof. Dr. Gabriele Wilz von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Und das hat oft Folgen für die Gesundheit: Untersuchungen zeigen, dass pflegende Angehörige häufig körperlich und seelisch überfordert sind. „Nur wenn die pflegenden Angehörigen auch das eigene Wohlergehen im Blick haben, können sie ihre erkrankten Verwandten dauerhaft gut betreuen“, so die Professorin für Klinisch-Psychologische Intervention.

Psychologische Unterstützung für Angehörige per Telefon



Genau hier setzt ein Angebot der Jenaer Psychologinnen um Prof. Wilz an: Im Projekt „Tele.TAnDem“ bieten sie psychologische Unterstützung für Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen per Telefon an. „Durch die Hilfe qualifizierter Psychologinnen fällt es den Betreuern leichter, mit den Schwierigkeiten des Pflegealltags umzugehen und das wirkt sich positiv auf ihre eigene Gesundheit aus“, so die Erfahrung von Prof. Wilz. Daher wollen Prof. Wilz und ihr Team das erfolgreiche Projekt nun ausweiten: Neben der bisherigen telefonischen Betreuung wird im Projekt „Tele.TAnDem.online“ nun auch psychologische Unterstützung über ein eigens eingerichtetes Internetportal angeboten. „Die Beratung über das Internet hat sich bereits in anderen psychologischen Studien als sehr erfolgreich erwiesen“, begründet Franziska Meichsner diesen Schritt. Das Angebot lasse sich so zeitlich und örtlich sehr flexibel nutzen, so die Psychologin, die zum Beratungsteam von „Tele.TAnDem.online“ gehört. Die Teilnehmer werden über einen Zeitraum von zwei Monaten einmal wöchentlich beraten und können über ihre ganz persönlichen Sorgen und Nöte sprechen. Zusätzlich erhalten sie Informationen rund um das Thema Demenz sowie zu weiteren Pflegethemen.


In einem zweiten Folgeprojekt wird die telefonische Unterstützung auf zwei konkrete therapeutische Ziele fokussiert. Dabei geht es um „Akzeptanz und Werteorientierung“, erläutert Prof. Wilz. Ziel sei es, dass die pflegende Person die Situation ihres kranken Angehörigen mit allen Konsequenzen lernt anzunehmen und zu akzeptieren, mit belastenden Emotionen besser umgehen lernt sowie die eigenen Werte und Bedürfnisse dabei nicht vernachlässigt.

Teilnehmer gesucht


Für beide Folgestudien suchen die Jenaer Psychologinnen noch Teilnehmer. Wer als Angehöriger eines an Demenz erkrankten Menschen diesen hauptverantwortlich pflegt, unter der psychischen Belastung leidet, bislang aber keine psychotherapeutische Behandlung bekommt, kann sich zur Teilnahme anmelden. 

Dabei sind Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet willkommen. Interessierte melden sich per E-Mail an: teletandem@uni-jena.de bzw. teletandem.online@uni-jena.de oder telefonisch unter 03641 / 945948 (montags 14-15 Uhr) bzw. 03641 / 945174 (mittwochs 15-16 Uhr, donnerstags 10-11 Uhr). Weitere Informationen zum Projekt sind zu finden unter: http://www.teletandem.uni-jena.de.

Kontakt:
Prof. Dr. Gabriele Wilz
Institut für Psychologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Humboldtstraße 11, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 945170
E-Mail: sekretariat.intervention[at]uni-jena.de