Sonntag, 27. Juli 2014

Wie man sich vorbereitet, wenn der Medizinische Dienst die Pflegestufe bestimmt

Auch Selbstverständliches zählt


Foto: KLUGE | PR

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, steht ihm finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse zu. 

Die Höhe bemisst sich nach der Pflegestufe, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) festlegt. Das geschieht in der Regel bei einem Hausbesuch, auf den Angehörige und Patient sich gut vorbereiten sollten, denn es kommt auch auf viele vermeintliche Kleinigkeiten an. 

Pflegetagebuch führen


„Führen Sie möglichst lange im Voraus ein Pflegetagebuch. Dieses können Sie bei der Krankenkasse anfordern“, rät die Pflegewirtin Sandra Strothmann aus Seehausen am Staffelsee im Patientenmagazin „HausArzt“.

Im Tagebuch sollten alle Verrichtungen festgehalten werden, die mit der Pflege zu tun haben. „Halten Sie auch Leistungen fest, die nicht im Formular stehen“, rät Strothmann, etwa wenn der Pflegebedürftige regelmäßig ans Trinken erinnert werden muss. 

Vom Hausarzt sollte man sich bestätigen lassen, welche gesundheitlichen oder geistigen Probleme vorliegen und welche Medikamente der Patient einnimmt. 

Widerspruch innerhalb von einem Monat möglich


Der vom MDK festgelegten Einstufung kann man innerhalb von einem Monat widersprechen. Dann kommt er ein zweites Mal zu Besuch. Bleibt der Dissens bestehen, ist der Weg zum Sozialgericht möglich.     

Dieser Artikel ist erschienen im Patienten-Magazin "HausArzt".

Das Patienten-Magazin „HausArzt“ gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Das Magazin wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.

Montag, 21. Juli 2014

Haftpflicht für Demente?

Verwirrte Menschen können leicht Schäden anrichten – wann die Versicherung zahlt

Foto: Tony Hegewald - pixelio.de

Wird ein Haftpflichtversicherter dement, bleibt sein Versicherungsschutz bestehen. Im Schadensfall ist entscheidend, ob er noch für sein Handeln verantwortlich war. Wird dies bejaht, haftet er und die Versicherung reguliert den Schaden. Ist er nicht mehr schuldfähig, haftet er nicht mehr, und die Versicherung muss nicht zahlen, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Trotzdem sollte die Haftpflicht nicht gekündigt werden, weil sie unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Angehörige können im Regelfall nur belangt werden, wenn sie amtliche Betreuer sind.


Dieser Artikel ist erschienen im Apothekenmagazin "Senioren-Ratgeber". 



Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Donnerstag, 17. Juli 2014

Gewalt in der Pflege vorbeugen

Neues Onlineportal der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet umfassende Hilfs- und Informationsangebote, um Krisenfälle in der Pflege zu vermeiden.

Gewalt in der Pflege tritt häufig auf – und kann sowohl Gepflegte als auch Pflegende treffen. Doch viele Krisenfälle könnten verhindert werden, wenn die Beteiligten das notwendige Wissen hätten, um eskalierende Pflegesituationen zu vermeiden. Allerdings gibt es deutschlandweit keine zentrale, überregionale Informationsstelle zum Thema, die sowohl Pflegebedürftige und pflegende Angehörige als auch Pflegefachkräfte gleichermaßen anspricht. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ein Internetportal zur Gewaltprävention entwickelt, das erstmals fundierte Informationen, Entlastungsmöglichkeiten, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten Krisentelefonen für alle Beteiligten in der Pflege bietet.

Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter

Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter. Dazu zählen sowohl Beschimpfungen, entwürdigende Umgangsweisen, Vernachlässigungen aber auch körperliche Übergriffe. Das neue ZQP-Portal liefert Zahlen und Fakten darüber, in welcher Art und Häufigkeit Gewalt in der Pflege vorkommt und wodurch sie entstehen kann. Daneben werden die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema auf der Webseite verständlich und übersichtlich aufbereitet. „Der Aufklärungsbedarf zum Thema Gewalt in der Pflege ist immens. Knapp zwei Drittel der Deutschen wissen überhaupt nicht, wohin sie sich bei konkretem Bedarf wenden können. Deshalb benötigen wir mehr zentrale Informations- und Beratungsangebote wie das neue Portal, die ein frühzeitiges Erkennen und die Intervention bei derartigen Krisenfällen ermöglichen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Anonyme Krisenhotline

Gewalt und Aggressionen können in vielen Fällen auch das Ergebnis von Überlastung und Überforderung sein. Dies betrifft vor allem pflegende Angehörige, die oftmals Verpflichtungen in Familie, Beruf und Pflege nebeneinander wahrnehmen müssen. „Damit pflegende Angehörige gar nicht erst an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen, bietet das Portal auch eine umfassende Übersicht zu Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten“, betont Suhr. Präventiv wirken kann auch ein persönlicher Notfallplan, der zum Download auf der Webseite bereit steht. Dieser erinnert in akuten Krisensituationen daran, welches Verhalten und welcher Ansprechpartner helfen können. Zudem wird auf dem Portal immer die Servicenummer eines aktuell verfügbaren Krisentelefons angezeigt. Damit kann 24 Stunden, sieben Tage die Woche, eine erreichbare Notrufnummer gefunden werden. „Für diejenigen, die Gewalt erfahren oder gewalttätig handeln, ist es schwierig, sich jemandem anzuvertrauen und über ihre persönlichen Gewalterfahrungen zu sprechen. Mit einer anonymen Krisenhotline haben Hilfesuchende jederzeit und an jedem Ort die Möglichkeit, Unterstützung zu finden“, so Suhr. Zusätzlich können Ratsuchende auf eine bundesweite Übersicht zu spezialisierten Beratungsangeboten zugreifen.
Die Initiative für das Onlineangebot geht zurück auf die gemeinsame Veranstaltung „Pflege ohne Zwang bei Menschen mit Demenz“ von ZQP und BMFSFJ im November 2013, bei der sowohl die Relevanz als auch der dringend bestehende Informationsbedarf des Themas deutlich wurden. 
Das neue Portal finden Sie unter www.pflege-gewalt.de.

Dienstag, 15. Juli 2014

Pflege von Menschen mit Demenz ist in Heimen doppelt so teuer wie zu Hause

Dies ist eines der Ergebnisse einer Studie, die eine internationale Forschergruppe im Rahmen eines EU-Projekts durchgeführt hat. 

Foto: © Universität Witten/Herdecke

Die Pflege von Menschen mit Demenz ist im Durchschnitt von acht Europäischen Ländern in einem Heim nahezu doppelt so teuer wie die Pflege zu Hause. 

Gesundheitsökonomen der Universität Witten/Herdecke haben dabei die Kosten in Estland, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Spanien und Schweden berechnet. Im Rahmen des Projekts „Right Time Place Care“ (http://www.uni-wh.de/gesundheit/pflegewissenschaft/department-pflegewissenschaft/eu-projekt-righttimeplacecare/), in dem Wirtschaftswissenschaftler mit Pflegewissenschaftlern zusammen gearbeitet haben, wurden Daten von mehr als 2000 Menschen mit Demenz sowie ihren Pflegekräften erhoben. „Es ging einerseits darum, die Kosten der Pflege zu Hause und in stationären Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen, und andererseits darum, einen möglichst guten Zeitpunkt für den Übergang von der heimischen Pflege in die stationäre Langzeitpflege herauszufinden“, beschreibt Prof. Dr. Dirk Sauerland das Projekt, in dem er für die ökonomische Evaluation verantwortlich war.

4.491 Euro kostet im Durchschnitt der Länder die Pflege in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege gegenüber 2.491 Euro, wenn die Demenzpatienten von Angehörigen und professionellen Pflegekräften versorgt werden. „Uns war wichtig, die Kosten der sogenannten informellen Pflege, die beispielsweise von Familienangehörigen erbracht wird, mit zu berücksichtigen.

Diese informelle Pflege hat in nahezu allen Ländern den weitaus größten Anteil an den Kosten der häuslichen Pflege und führt zu erheblichen, nicht nur finanziellen Belastungen der Pflegenden.

Je nachdem, wie hoch man den Lohn pro Stunden für die erbrachte informelle Pflege ansetzt, wird die häusliche Pflege von Menschen mit schwerer Demenz sogar teurer als die in stationären Pflegeinrichtungen. Dies muss die Gesundheitspolitik berücksichtigen, wenn es darum geht, Menschen mit Demenz möglichst lange zu Hause versorgen zu lassen.“

Alternative: osteuropäische Betreuungskraft schon ab 1.950,00 € / Monat


Wenn man diese Zahlen sieht, ist jedoch auch der Einsatz einer osteuropäischen Betreuungskraft eine echte Alternative. Nach Aussage der gelko Pflegevermittlung ist es möglich eine so genannte 24-Stunden-Pflege bereits ab 1.950,00 € im Monat zu bekommen. In diesem Fall wohnt die Betreuungskraft im Haushalt des Hilfsbedürftigen und sorgt so für eine optimale Betreuung.

Links zu diesem Thema:

Montag, 14. Juli 2014

„Niemanden eine Diagnose aufzwingen“

Die frühzeitige Diagnose der Demenz ist nützlich, Ärzte sollen aber den Wunsch auf Nichtwissen respektieren

Foto:     Angela Parszyk  / pixelio.de
Die Diagnose Demenz ändert das Leben nachhaltig. Manche Patienten möchten sie am liebsten gar nicht hören. „Im Gespräch versuche ich zuerst, durch gezielte Fragen herauszufinden, welche Aufklärung überhaupt erwünscht ist“, berichtet Dr. Werner Hofmann, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Den Wunsch auf Nichtwissen sollten Ärzte respektieren. Wer sich dagegen aktiv mit seiner Krankheit auseinander setzen würde, profitiere davon. 

Heilung ist zwar nicht möglich, aber bei einem guten Drittel der Alzheimer-Patienten wirken Medikamente. Vielen ist es auch wichtig, selbst rechtzeitig Vorkehrungen für die Zeit zu treffen, in denen sie sich nicht mehr selbst helfen können. 

Zu große Sorgen bei nachlassendem Gedächtnis


Viele Ältere machen sich allerdings auch zu große Sorgen, dass ihr nachlassendes Gedächtnis schon der Beginn der Demenz ist. Erster Ansprechpartner ist dann der Hausarzt, der die Symptome objektiv einzuordnen weiß. In größeren Städten gibt es auch Gedächtnisambulanzen für detailliertere Untersuchungen.

    
Quelle: Senioren Ratgeber
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Mittwoch, 9. Juli 2014

Erst fragen, dann einnehmen

Rezeptfrei heißt nicht nebenwirkungsfrei

Foto: Lupo  / pixelio.de
Auch rezeptfreie Medikamente sollte man nicht ohne Beratung in der Apotheke einnehmen, mahnt das das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Das bestätige eine Studie deutscher Pharmakologen: Mussten Patienten wegen Nebenwirkungen in die Klinik, lag das in vier Prozent der Fälle an Mitteln, die sie in Eigenregie geschluckt hatten. 


Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Samstag, 5. Juli 2014

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland.“

Pflegestärkungsgesetz I nimmt erste parlamentarische Hürde

Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler
Der Bundestag hat heute in erster Lesung das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen beraten, durch die die Situation in der Pflege in dieser Wahlperiode verbessert werden soll: Der Gesetzentwurf des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes (Pflegestärkungsgesetz I) sieht bereits ab dem 1. Januar 2015 deutliche Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz setzen wir ein klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass notwendige Leistungsverbesserungen jetzt schnell bei den Menschen ankommen. Ab dem 1. Januar 2015 werden wir Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, aber auch ihre Angehörigen deutlich stärker unterstützen. Die wichtige Arbeit in unseren Pflegeeinrichtungen werden wir zugleich durch bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte stärken. Das schafft mehr Zeit für die Pflege und wird den Pflegealltag spürbar verbessern. Mir ist wichtig, dass die Menschen in Deutschland auch in Zukunft auf eine gute und menschenwürdige Pflege vertrauen können."

Höhere Leistungsbeträge

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht. Unterstützungsangebote wie die Kurzeit-, Verhinderungs-, Tages und Nachpflege können besser in Anspruch genommen werden. Außerdem werden erstmals Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege eingeführt. Damit wird auch die nachbarschaftliche Hilfe in Deutschland gestärkt. Für Verbesserungen in der häuslichen Pflege stehen damit jährlich zusätzlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit weiteren Mitteln in Höhe von rund einer Milliarde Euro wird die Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen verbessert. In stationären Einrichtungen werden die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können.
Darüber hinaus werden rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Damit wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung stabilisiert, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Zur Finanzierung dieser Verbesserungen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen jährlich zusätzlich rund 3,6 Milliarden Euro für die Pflege zur Verfügung.
Bereits jetzt arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit am zweiten Pflegestärkungsgesetz, mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflege eingeführt werden soll. Durch die Aufteilung auf zwei Gesetze können wichtige Leistungsverbesserungen bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Entsprechend der Empfehlung des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs läuft seit April 2014 zeitgleich die Erprobung für das neue Begutachtungsverfahren. So wird sichergestellt, dass sich das neue Begutachtungssystem in der Praxis bewährt und die Verbesserungen auch direkt bei den Pflegebedürftigen ankommen.
Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen erhalten Sie hier.
Die Pflegeleistungen ab 01. Januar 2015 sehen Sie hier.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 / 340 60 66 – 02

Dienstag, 1. Juli 2014

Krankenkassen bieten Online-Beratung für Pflegende

Drei der größten deutschen Pflegekassen bieten seit Kurzem eine Beratung pflegender Angehöriger via Internet an. 


Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK), der BARMER GEK und der DAK-Gesundheit können kostenlos, anonym und datensicher psychologisch gestützte Hilfe und Begleitung bei seelischen Belastungen in der Pflege von Angehörigen bekommen.

Das Portal www.pflegen-und-leben.de soll den Umgang mit schwierigen Situationen in der alltäglichen Pflege erleichtern. So gibt es Hinweise zu den häufigsten seelischen Belastungen im Pflegealltag. Tipps, wie pflegende Angehörige sich die Kraft und Energie für ihren Alltag erhalten können, werden ergänzt durch entspannende Übungen zum Anhören. 

Darüber hinaus können die Angehörigen von Pflegebedürftigen direkt Rat bei besonders geschulten Psychologinnen und Psychologen suchen. In einem schriftlichen Austausch helfen die Experten, einen angemessenen Umgang mit belastenden Situationen zu finden.

Wer das neue Angebot nutzen möchte, gelangt auch über die Internetseiten seiner Kranken- bzw. Pflegekasse auf das Portal. Dort genügt es, ein Postfach einzurichten. 

Wann immer es zeitlich passt, können die Ratsuchenden ihre Sorgen und Nöte beschreiben


Allein die Chance, belastende Dinge aufzuschreiben statt sie aussprechen zu müssen, sei für viele Menschen sehr erleichternd, so die Macher des Portals von der gemeinnützigen Berliner Catania GmbH. 

Wer möchte, kann sich bis zu einem halben Jahr persönlich beraten lassen. Die Antworten der Psychologinnen und Psychologen kommen innerhalb weniger Werktage. 

Die Techniker Krankenkasse, die BARMER GEK und die DAK-Gesundheit versichern insgesamt rund 23,8 Millionen Menschen.