Freitag, 23. Mai 2014

Betreutes Wohnen fällt in Thüringen neuerdings unter das Heimgesetz

Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentlich-rechtliche Heimrecht ist schon länger von der Bundes- auf die Länderebene übertragen worden. Dabei war Thüringen in Wikipedia bisher als das letzte Bundesland verzeichnet, das noch keine eigene Gesetzgebung für den Pflegesektor verabschiedet hatte. Im Mai 2014 nahm sich der Landtag des Themas nun an und beschloss mit den vereinten Stimmen der großen Koalition aus CDU und SPD ein neues Gesetz. Insbesondere für die Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Thüringen wird sich der gesetzliche Rahmen damit ändern, was einige Neuerungen für die Betreiber bereithält. Betreutes Wohnen im Alter ist als Form der Altenpflege immer beliebter. Im Gegensatz zu klassischen Alten- und Pflegeheimen genießen die Seniorinnen und Senioren in entsprechenden Einrichtungen deutlich mehr Selbstständigkeit, während sie in ihrem Alltag dort unterstützt werden, wo sie Hilfe brauchen.

Was ändert sich?

Hatten die Einrichtungen vorher noch eine Sonderstellung, fallen sie nun unter das Heimgesetz, auch HeimG genannt. Die größten Änderungen betreffen dabei die jeweiligen Pflichten der Betreiber, nun sowohl ein Qualitäts- als auch ein Beschwerdemanagement einführen zu müssen. Hierdurch werden die Einrichtungen nicht nur transparenter, auch das Mitspracherecht der Bewohner erhöht sich. So heißt es im Gesetzestext zum Qualitätsmanagement, es müssten Maßnahmen ergriffen werden, die „unter Qualitätsgesichtspunkten bewertet werden können und der (internen und externen) Überprüfung zugänglich sind.“ Unter diese Maßnahmen fällt zum Beispiel die Pflicht, die Eingliederung der Bewohner zu fördern und die Vorgabe einen ausreichenden Schutz vor Infektionen sowie gewisse Hygienestandards zu garantieren.

Ist eine generelle Reform der Heimgesetzgebung nötig gewesen?


Nach heutigem Stand sind in Thüringen nur noch 27% der Pflegebedürftigen in Heimen untergebracht. Andere Pflegeformen wie Betreutes Wohnen, Ambulante Pflege oder 24 Stunden Pflege sind auf dem Vormarsch und werden für viele Betroffene immer attraktiver. Damit erscheint die Reform längst überfällig und wird aus weiten Teilen der Landespolitik sogar als nicht ausreichend kritisiert. Zu groß seien die Interpretationsspielräume, so die Opposition. Es kann mit Spannung verfolgt werden, ob sich die neue Gesetzgebung bewährt, oder die Reform vielleicht schon bald wieder selbst reformiert wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen