Mittwoch, 23. April 2014

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Gute Pflege braucht Zeit“

Abschlussbericht zur Vereinfachung der Pflegedokumentation veröffentlicht

© 2014 Bundesministerium für Gesundheit

Viele Pflegekräfte, aber auch Angehörige von Pflegebedürftigen sind unzufrieden mit dem Umfang des bürokratischen Aufwands in der Pflege. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daher ein Projekt zum Bürokratieabbau in der Pflege finanziell unterstützt. Der Abschlussbericht des Projekts “Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ liegt nun vor.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gute Pflege braucht vor allem eins: Zeit. Wir müssen die bürokratischen Anforderungen für die Pflegekräfte deshalb auf das Maß reduzieren, das zur Qualitätssicherung wirklich notwendig ist. Die Ergebnisse des Modellprojekts zeigen, wie das gelingen kann. Nun geht es darum, die Erfahrungen aus dem Projekt in die Fläche zu tragen. Ich freue mich über die große Bereitschaft aller Beteiligten, den begonnenen Prozess fortzusetzen.
Im Rahmen des Projekts haben 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Pflegedienste Modellbögen für eine einfachere Dokumentation im praktischen Alltag getestet. Das Konzept einer veränderten Dokumentationspraxis war zuvor von der Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, zusammen mit Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft sowie juristischer Expertise entwickelt worden.

Im Mittelpunkt stand dabei die Praxistauglichkeit

Ziel des vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekts war, Vorschläge zum Abbau von Bürokratie in der Pflegedokumentation zu finden. Im Mittelpunkt stand dabei die Praxistauglichkeit. Auf der Grundlage des im Projekt erarbeiteten Strukturmodells zum Aufbau einer Pflegedokumentation einschließlich des Konzepts zur praktischen Umsetzung kann der Dokumentationsaufwand erheblich reduziert werden, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen.
Mit diesem Vorgehen haben die vielen engagierten Partnerinnen und Partner einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung in der Pflege geleistet. Nun muss die begonnene Arbeit fortgeführt werden. Weitere Umsetzungsschritte sind momentan mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Vorbereitung. Dabei wird die Umsetzung einer umfassenden Implementierungsstrategie auf Bundes- und Landesebene vorbereitet.
Den Abschlussbericht finden Sie unter:

Montag, 21. April 2014

Kassen machen Pflegebedürftigen das Leben schwer

2013 leistete Deutsche Stiftung Patientenschutz 28.200 Mal Hilfe

Foto: Kurt F. Domnik - pixelio.de

Über 110 Mal pro Arbeitstag suchten Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte im vergangen Jahr Rat bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

28.200 Mal konnte Hilfesuchenden an den Standorten Berlin, Dortmund und München geholfen werden. Damit stieg die Zahl der Kontakte in den vergangenen fünf Jahren um knapp 15 Prozent.

Der Ärger mit Krankenkassen ließ viele Menschen zum Hörer greifen.

Anstieg auch bei den Patientenschutzberatungen


Die Zahl der Patientenschutzberatungen stieg in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 50 Prozent auf 2.300 Gespräche. Hierbei handelt es sich um Krisenfälle. Anlass war häufig der Ärger mit Krankenkassen. Der Grund: Viele Kassen wollten notwendige Heil- und Hilfsmittel nicht bezahlen. 

Das Spektrum war breit: Pflegebedürftigen wurden Reha-Maßnahmen immer wieder abgelehnt, Gehbehinderte mussten um einen individuellen Rollstuhl kämpfen und Kranken wurde Sauerstoff verweigert. "Das alles hat System", sagt Vorstand Eugen Brysch, "man erkennt deutlich, wie restriktiv die Kassen mit ihren Mitgliedern umgehen. Sie machen alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen das Leben noch schwerer."

In einigen Krisenfällen mussten die Berater soger direkt eingreifen. "Wir gehen auch in die Krankenhäuser, Pflegeheime und nach Hause", so Brysch. "Häufig reagieren die Kassen, Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeanbieter schon, wenn sie merken, dass die Betroffenen nicht allein dastehen", sagte Brysch. Dann werden falsche Entscheidungen bei der Pflegestufe revidiert und Behandlungen möglich gemacht, die zuvor verweigert wurden.

Kummer bereitet das Gesundheitssystem vielen Patienten auch auf andere Weise: Lange Wartezeiten auf Facharzttermine, Fragen zu den Pflegestufen, Missstände in der ambulanten und stationären Pflege sowie Verständigungsprobleme mit ausländischen Pflegekräften und Ärzten ärgert viele Anrufer. "An den Defiziten, die wir seit Jahren beobachten müssen, hat sich so gut wie nichts geändert", so Brysch.

17 Prozent mehr Beratungen zu Patientenverfügungen


Immer mehr Menschen möchten in gesunden Zeiten verbindlich regeln, wie sie im Falle einer schweren Krankheit behandelt werden wollen - und wie nicht. "Der Informationsbedarf ist ungebrochen hoch", weiß Brysch. Die Zahl der Kontakt zu diesem Thema stieg in den vergangenen fünf Jahren um 32 Prozent auf 10.300. Damit drehte sich mehr als jede dritte Anfrage am Patientenschutztelefon um das Thema Patientenverfügung.

Das Patientenschutztelefon ist für Ratsuchende kostenfrei. Die Stiftung verzichtet im Interesse der Unabhängigkeit auf öffentliche Zuschüsse.

Hilfe am Patientenschutztelefon gibt es in Berlin (030 - 2 84 44 84 0), in Dortmund (0231 - 73 80 73 0) und in München (089 - 20 20 81 0).

Hintergrund


Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer und der öffentlichen Hand.

Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer.

Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umstzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.

Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.

Mittwoch, 16. April 2014

24 Stunden Pflege - in Filderstadt gut betreut durch polnische Pflegekräfte

Einen alten Baum verpflanzt man nicht - 24 Stunden Pflege zu Hause

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Die Deutsche Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Pflegepersonal nimmt deshalb zu.

Diesem bundesweiten Trend kann sich auch die Stadt Filderstadt nicht entziehen. Das demografische Profil der Stadt Filderstadt weist für das Jahr 2010 zwar noch weniger über 65-jährige Einwohner aus als im Durchschnitt Baden-Württembergs (Filderstadt 17,3 % / Land 19,4 %), jedoch in einer Vorausrechnung zum Jahr 2030 prognostiziert das Statistische Landesmat Baden-Württembergs hier eine Umkehr (Filderstadt 27,6 % / Land 26,4 %).

Dieser Trend zeigt, wie wichtig eine gute häusliche Versorgung im Pflegefall ist und in Zukunft noch mehr sein wird. Obwohl es in Filderstadt ein vielfältiges Angebot und eine gute Versorgung im Bereich der Ambulanten Pflege gibt, ist es für viele Familien oftmals sehr schwer eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu organisieren.

Dabei kann es schon in einem frühen Stadium einer Erkrankung von Demenzpatienten notwendig sein, eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Die Familien sind hier in den meisten Fällen sehr schnell überfordert. Zum Einen ist es oft nicht möglich, da Angehörige noch im Berufsleben stehen und deshalb nur begrenzt Zeit haben, zum Anderen stoßen Angehörige selbst dort, wo das zeitlich möglich ist, sehr schnell an Ihre psychischen und/ oder physischen Grenzen.

Spätestens jetzt wird in der Regel darüber nachgedacht, den zu versorgenden Angehörigen in ein Heim zu geben, um ihn gut versorgt zu wissen. Dennoch stehen viele Familien hier im Gewissenskonflikt, denn die wenigsten wollen ihre vertraute Umgebung, ihre eigenen vier Wände gegen den Aufenthalt in einem Pflegeheim eintauschen.

Nachfrage nach 24-Stunden-Pflege steigt


Deshalb steigt die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Pflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte auch in Filderstadt mit seinen Stadtteilen Bernhausen, Bonlanden, Plattenhardt, Sielmingen und Harthausen immer mehr. Auch in den Nachbargemeinden und Städten Stuttgart, Neuhausen auf den Fildern, Wolfschlugen, Aichtal, Leinfelden-Echterdingen und Waldenbuch ist nach Auskunft der gelko Pflegevermittlung gleiches zu beobachten. Bei dieser Art der 24-Stunden-Pflege wohnt die polnische oder osteuropäische Pflegekraft im Haushalt des zu Versorgenden.

Die Versorgung im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft ist durch die permanente Anwesenheit eine ideale Lösung um im eigenen zu Hause zu bleiben.

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Filderstadt erhalten Sie bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0711 - 21 95 52 09  oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Mittwoch, 9. April 2014

Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs startet



Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe hat dem GKV-Spitzenverband heute die Zustimmung zur Durchführung von zwei Modellprojekten gegeben. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird.
Hermann Gröhe: „Verbesserungen in der Pflege sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Deshalb werden wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich verbessern. Ich habe dem Spitzenverband der Pflegekassen heute „grünes Licht“ für den Start einer Erprobungsphase für die umfassende Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gegeben. Damit stellen wir sicher, dass die Verbesserungen auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen ankommen.“
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss solide und verantwortungsvoll erprobt werden. Mit den beiden jetzt beginnenden Studien geschieht  dies. Damit wird der erste Schritt auf dem Weg zur praktischen Einführung und damit zur spürbaren Leistungsverbesserung gemacht. Das ist ebenso richtig wie dringend notwendig.“
Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat am 27.  Juni 2013 seinen Bericht vorgelegt. Darin ist vorgesehen das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade zu ersetzen. Dadurch kann dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftiger besser Rechnung getragen werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen.
Das neue Begutachtungsverfahren soll nun in zwei Modellprojekten auf seine Alltagstauglichkeit und Wirkung getestet werden. Dazu werden zunächst Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult. Ab dem Sommer 2014 werden sie in allen Bundesländern insgesamt rund 4000 Begutachtungen durchführen.

Die Modellprojekte im einzelnen: 

In der ersten Studie geht es um die Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens. In allen Bundesländern werden insgesamt rund 2.000 Begutachtungen in Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause vorgenommen. Begutachtet wird nach den alten und neuen Regeln. Ziel ist ein repräsentatives Abbild des Begutachtungsgeschehens zu gewinnen, Fragen zur Gestaltung des Umsetzungsprozesses und zur Akzeptanz bei den Versicherten zu beantworten und aktuelle Erkenntnisse über die Verteilung der Pflegebedürftigen in den neuen Pflegegrade zu erhalten. Die Studie wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes koordiniert und von der Hochschule für Gesundheit in Bochum wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Im Rahmen einer zweiten Studie soll ermittelt werden, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Begutachtet werden ca. 2.000 Pflegebedürftige aus rund 40 Pflegeheimen in verschiedenen Bundesländern. Dazu wird jeweils erhoben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistungen verbunden ist. Die Studie wird von der Universität Bremen (Prof. Dr. H. Rothgang) durchgeführt.
Der GKV-Spitzenverband wird zu den beiden Vorhaben einen gemeinsamen Projektbeirat bilden, in dem Bund, Länder, Verbände und Wissenschaftler vertreten sind.
Die Ergebnisse der Begutachtungen sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden dann die gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beginnen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.