Dienstag, 7. Januar 2014

Widerspruch lohnt sich

Krankenkassen übernehmen Kosten für Hilfsmittel nach dem Einspruch häufig doch

Danke fürs Foto an  Kurt F. Domnik  -  pixelio.de

Ob Hörgerät oder Rehe-Maßnahme: Jedes Jahr werden Hunderttausende von Anträgen auf Kostenübernahme von Krankenkassen abgelehnt. 

Das nähmen viel zu viele Patienten resigniert hin, sagt der Arzt und Jurist Dr. Albrecht Stein aus München im Patientenmagazin „HausArzt“. Wer die Ablehnung als unberechtigt empfinde, solle innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. „Das bringt die Krankenkasse in Zugzwang, noch einmal zu prüfen, sodass sie eine Ablehnung ordentlich begründen muss“, so der Experte. 

Die Erfahrung zeige, dass Anträge im zweiten Anlauf oft genehmigt würden


Der Patient müsse seinen Widerspruch allerdings auch gründlich belegen, z. B. mit einschlägigen Arztberichten oder Attesten. „Es kostet den Patienten nichts“, betont Stein. Die Erfahrung zeige, dass Anträge im zweiten Anlauf oft genehmigt würden.       


Dieser Artikel ist erschienen im Patienten-Magazin "HausArzt".


Das Patienten-Magazin „HausArzt“ gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. 

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