Donnerstag, 22. August 2013

Ärzte dürfen subkutane Infusionen verordnen

Ab sofort können Vertragsärzte die subkutane Infusion zur Behandlung mittelschwerer Dehydrierung von Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnen.


Eine entsprechende Änderung der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie ist am 21. August in Kraft getreten, 

Von der Neuerung profitieren können vor allem ältere Patienten, die zu wenig trinken. Sie können zu Hause mit den Infusionen versorgt werden, was unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert.

Die Infusionen können auch von Pflegefachkräften gelegt werden.

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